Hartz IV: Kontoauszüge nur ausnahmsweise

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Arge Bochum. Kontoauszüge nur ausnahmsweise
Wie die Grundsatzabteilung der ARGE Bochum heute auf Anfrage mitteilte, soll die Vorlage von Kontoauszügen der Hartz IV-Betroffenen ausser bei der Erstantragsstellung nur in begründeten Einzelfällen verlangt werden können. Kontoauszüge sollen auch nicht mehr von ARGE-Mitarbeitenden kopiert werden.

Auf den Kontoauszügen können zudem die Textangaben aller Soll-Buchungen (Überweisungen, Abbuchungen, Abhebungen) geschwärzt werden. Diese Schwärzung sollte allerdings nicht auf dem Original erfolgen, sondern bereits auf einer Kopie, die dann nochmals zu kopieren wäre, um tatsächliche Unlesbarkeit zu erreichen.

Die ARGE Bochum entspricht damit der vorherrschenden Rechtssprechung und den gemeinsamen Hinweisen der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände NRW vom 3. Juni 2005.

Weitere Fragen auch an: Beratungs- und Beschwerdestelle für Erwerbslose
Rottstr. 31, 44793 Bochum, Tel.: 0234 – 460 169; Fax: – 460 113; e-mail: Sozialberatung@@sz-bochum.de
Hilfestunden: Dienstag: 16.00 – 18.00; Donnerstag: 11.00 – 13.00 Uhr (Tel. dann: – 5 47 29 57)

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