Hartz IV: Aufschiebende Wirkung bei Zwangsumzug

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Die Senkung der Kosten der Unterkunft und Heizung an BezieherInnen von Arbeitslosengeld II (ALG II) nimmt weiter zu. Offensichtlich verschicken die JobCenter überwiegend rechtswidrige Aufforderungen zur Senkung der Unterkunfts- und Heizkosten, neuerdings sogar mit nur dreimonatigen Fristen. Für die MitarbeiterInnen der JobCenter sind die Vorschriften zur Information, Auskunft und Beratung nach dem Sozialgesetzbuch I Fremdworte. Veranlasste Umzüge werden selten finanziell unterstützt. Die Prüfung des besonderen Einzelfalls erfolgt zu Lasten der Betroffenen. Um eine "Aufschiebende Wirkung bei Zwangsumzug zu erreichen, dokumentieren wir einen Musterbrief, der entprechend angepasst werden muss.

Kürzung der tatsächlichen Unterkunftskosten
– Antrag auf „Anordnung der aufschiebenden Wirkung“ –
Mit diesem Antrag können Sie erreichen, das eine Kürzung ihrer Miet- und Heizkosten erst einmal nicht wirksam sondern „ausgesetzt“ wird. Das heißt: Wenn ihrem Antrag statt gegeben wird, dann erhalten Sie vorläufig ihre bisherigen Leistungen weiter.
Sollten Sie später in der Hauptsache verlieren und ihr Widerspruch bzw. ihre Klage abgelehnt werden, dann verlangt das Amt allerdings die zwischenzeitlich „zuviel“ gezahlten Unterkunftskosten von Ihnen zurück. In diesem Fall können Sie aber immer noch eine Stundung, Ratenzahlung oder einen Verzicht auf die Rückforderung beantragen.

Wichtig: Voraussetzung für den „Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung“ ist, dass Sie mindestens zeitgleich – am besten ein paar Tage früher – auch Widerspruch gegen den Kürzungsbescheid eingelegt haben.

Musterbrief zum Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei Hartz IV

Absender:
Name ………………………………………………..
Straße ……………………………………………….
PLZ/Ort ……………………………………………..

An
Sozialgericht……………………………….
………………………………………………….
………………………………………………….
………………………………………………….
………………………..[Ort], den ………………………[Datum]

Antrag auf „Anordnung der aufschiebenden Wirkung“ nach § 86b Abs. 1 Nr. 2

Hiermit beantrage ich / beantragen wir

[Name(n), Anschrift]

die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom ………………………[Datum]

gegen den Bescheid der Arbeitsgemeinschaft …………………….. [Name, Anschrift]
vom ………………………[Datum des Bescheids]

anzuorden und mir / uns im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes weiterhin die tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten in voller Höhe nach SGB II zu gewähren.

Mit Bescheid vom . ………………………[Datum des Bescheids] wurden meine / unsere tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten auf die „angemessen Kosten“ gekürzt (Kopie ist beigefügt).
Gegen den Bescheid habe ich / haben wir am ………………………[Datum] Widerspruch eingelegt (Kopie ist beigefügt). Über den Widerspruch wurde bisher noch nicht entschieden.
An der Rechtmäßigkeit des Bescheids über die angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten bestehen erhebliche Zweifel (siehe Begründung meines/unseres Widerspruchs).

Die sofortige Vollziehung des Bescheids hat für mich / für uns ganz erhebliche Nachteile:

[Der nachfolgende Textbaustein ist eine Anregung. Beschreiben Sie hier mit eigenen Worten Ihre persönliche Situation und die Folgen eines Umzugs. Auf besonders wortgewandte Formulierungen kommt es nicht an.]

Durch die Kürzung der Unterkunftskosten kann ich / können wir unsere Miete nicht mehr bezahlen. Wir sind zu einem Umzug gezwungen. Der Verlust meiner / unserer Wohnung wäre eine besondere Härte für mich / für uns. Der erzwungene Wohnungswechsel könnte bei einer späteren Entscheidung im regulären Hauptverfahren zu meinen / unseren Gunsten wohl auch nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Mit dem Verlust meiner bisherigen Wohnung und meines sozialen Umfelds würde mir / uns der Boden unter den Füßen weggezogen. Meine / unsere ohnehin sehr schwierige Lebenssituation – längere Arbeitslosigkeit, Schwierigkeiten eine Arbeit zu finden – würde noch einmal verschärft. Eine erzwungene Wohnungssuche und ein Umzug würden auch meine / unsere Bemühungen, eine Arbeit zu finden und erst recht eine Arbeitsaufnahme erheblich erschweren.

Hinzu kommen erhebliche Nachteile für meine / unsere Kinder. Sie müssten ihr vertrautes Umfeld verlassen. Gegebenenfalls würde mit einem Umzug auch ein Schulwechsel [oder Wechsel Kita/Kindergarten] erzwungen.

Daher beantrage ich/wir die aufschiebende Wirkung meines/unseres Widerspruchs anzuordnen und uns weiterhin die tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten in voller Höhe zuzubilligen.

…………………………………[Datum] ………………………….[Unterschriften]

Artikel erschienen am 25.12.06
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