Die Rente erhöhen mit Erziehungszeiten – Ganze Tabelle

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Durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten können Eltern ihren Rentenanspruch deutlich erhöhen.

Die Bedeutung von Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe

Kindererziehungszeiten werden von der Deutschen Rentenversicherung als Pflichtbeitragszeiten anerkannt und fließen direkt in die Berechnung Ihrer Rente ein. Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, werden 30 Beitragsmonate (2,5 Jahre) angerechnet.

Bei Kindern, die ab 1992 geboren wurden, sind es 36 Monate (3 Jahre). Diese Zeiten werden als Entgeltpunkte gutgeschrieben, die später bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.

Das bedeutet, die Rentenversicherung übernimmt für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren ihre Rentenzahlung.

Wie viel ist ein Entgeltpunkt wert?

Ein Entgeltpunkt entspricht seit einem monatlichen Rentenbetrag von 39,32 Euro. Für drei Jahre Kindererziehungszeit für ein nach 1992 geborenes Kind bedeutet dies eine monatliche Rentensteigerung von etwa 117,96 Euro.

So viel mehr Rente erhalten Sie für ein Kind

Wenn Sie ein Kind nach 1992 geboren haben und drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet bekommen, erhöht sich Ihre Rente um etwa 117,96 Euro pro Monat. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, beträgt die Rentensteigerung durch 30 Beitragsmonate etwa 98,30 Euro monatlich.

So viel mehr Rente erhalten Sie für zwei Kinder

Haben Sie zwei Kinder nach 1992 geboren, können Sie Ihre Rente um insgesamt 235,92 Euro pro Monat. Für zwei Kinder, die vor 1992 geboren wurden, ergibt sich eine Rentensteigerung von insgesamt etwa 196,60 Euro pro Monat.

Mehr Rente für Erziehungszeiten – Tabelle

Ein Kind pro Monat Ein Kind pro Jahr Zwei Kinder pro Monat
Zwei Kinder pro Jahr
Geboren vor 1992 98,30€ 1.179,60€ 196,60€ 2.359,20€
Geboren nach 1992 117,96€ 1.415,52€ 235,92€ 2.831,04€

Nachträgliche Beantragung von Kindererziehungszeiten

Wenn Sie die Anrechnung der Kindererziehungszeiten bisher nicht beantragt haben, können Sie dies auch nachträglich tun. Der Antrag muss bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden und sollte so früh wie möglich erfolgen (mindestens 6 Monate vor Rentenbeginn), um alle relevanten Zeiten korrekt im Rentenkonto zu erfassen.

Das ist besonders wichtig, wenn durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten die allgemeine Wartezeit von 60 Beitragsmonaten erfüllt wird, um einen Rentenanspruch zu sichern.

Mit freiwilligen Zahlungen die Wartezeit erreichen

Eine Mutter, die ein Kind erzogen hat, aber die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten nicht erfüllt hat, kann durch freiwillige Beiträge die fehlenden Monate ausgleichen. Bei einer monatlichen Zahlung von 83,70 Euro (Mindestbeitrag 2021) und 24 fehlenden Monaten beträgt die Gesamtnachzahlung 2.008,80 Euro. Diese Summe amortisiert sich bereits nach rund 20 Monaten Rentenbezug.