Der DGB prüft, ob die Rente 67 Verfassungswidrig ist und ob eine Verfassungsklage eingereicht werden kann.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) prüft, ob eine Verfassungsklage gegen die Rente mit 67 Jahren Aussicht auf Erfolg haben könnte. Die stellvertretene DGB Vorsitzende, Ingrid Sehrbrock, sagte gegenüber der Zeitung "Westfälischen Rundschau", dass man die die Sorge teile, dass die Rente mit 67 nicht verfassungsgemäß sei. Vorallem sei zu kritisieren, dass Menschen mindestens 45 Jahre arbeiten müssen, um vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Die "45 Jahre Regelung" sei deshalb nicht Verfassungskonform, da Menschen, die körperlich hart arbeiten müssen, niemals 45 Jahre den selbigen Job verrichten können. Auch Menschen, die durch ihre längere Ausbildungszeit später in das Berufsleben einsteigen, haben keine Möglichkeit, 45 Jahre Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen. Daher könnte die 45 Jahre Regelung Verfassungswidrig sein.
Die 45 Jahre Regelung besagt, dass nur Arbeitnehmer in vorzeitigen Ruhestand (65 Jahre) gehen können, die mindestens 45 jahre gearbeitet haben.
Hartz IV wegen Rente 67?
Die DGB-Sozialexpertin Annelie Buntenbach erklärte zur Verabschiedung des Rentengesetzes am Freitag in Berlin: "Es ist bedauerlich, dass die Koalition krampfhaft an der Rente mit 67 festhält und sich eine Vielzahl der Abgeordneten – wenn auch knurrend – dem Fraktionszwang gebeugt hat.
Die Debatte um die Rente mit 67 ist mit der heutigen Abstimmung nicht beendet. Die Nagelprobe kommt erst 2010, wenn anhand der Arbeitsmarktüberprüfung entschieden wird, ob die Rente mit 67 tatsächlich Realität wird. Wir werden dafür sorgen, dass dies keine Luftnummer wird. Trotz der heutigen Parlamentsentscheidung ist klar, dass die Rente mit 67 nicht umgesetzt werden darf, solange sich die Arbeitsmarktlage sowie Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht entscheidend verbessert hat. Daran werden wir beide Koalitionsparteien, nicht zuletzt mit Blick auf die Bundestagswahl 2009, messen.
Bis dahin erwarten wir von der Koalition neue Impulse für mehr Beschäftigung und soziale Sicherheit insbesondere Älterer. Wir fordern, dass die Altersteilzeit samt BA-Förderung über 2009 erhalten und weiterentwickelt wird. Außerdem muss mit einer Aufwertung der Erwerbsminderungsrente dafür gesorgt werden, dass Beschäftigte mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen besser abgesichert werden. Ein weiterer notwendiger Schritt ist die Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes, damit langjährig Beschäftigten Hartz IV erspart bleibt." (10.03.07)