Hartz IV Familien: VDK rät zu Widerspruch

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Nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes: Der VdK rät Hartz-IV-Familien, Widerspruch einzulegen Betroffene können Musterwiderspruch im Internet herunterladen

Der Sozialverband VdK Deutschland rät Hartz-IV-Familien mit Kindern, Widerspruch gegen Behördenbescheide einzulegen oder einen Überprüfungsantrag zu stellen mit dem Ziel, höhere Regelleistungen für ihre Kinder zu erhalten.

Das gestrige Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel bestätigte die Auffassung des VdK, dass die Regelsätze für Kinder in Hartz-IV-Familien verfassungswidrig sind. VdK-Präsidentin Ulrike Mascher begrüßte es, dass sich die einhellige Meinung von Wohlfahrts- und Sozialverbänden nun auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung niederschlägt. Mascher wörtlich: "Dieses Urteil ist ein wichtiger Meilenstein in unserem Kampf gegen die skandalös hohe Kinderarmut in einem reichen Land wie Deutschland."

Bereits im Oktober 2008 habe das hessische Landessozialgericht entschieden, dass die Hartz-IV-Regelleistungen das soziokulturelle Existenzminimum in Familien nicht decken und daher gegen das Grundgesetz verstoßen. Sollte das Bundesverfassungsgericht, das über beide Urteile zu entscheiden hat, die Regelsätze rückwirkend als zu niedrig beanstanden, wären auch Nachzahlungen möglich. Hiervon könnten Betroffene grundsätzlich nur profitieren, wenn die Bescheide nicht rechtskräftig seien, erklärte der VdK.

Der VdK empfiehlt daher Familien, die Arbeitslosengeld II beziehen und in deren Haushalt ein oder mehrere minderjährige Kinder leben, gegen noch nicht rechtskräftige Bescheide in der einmonatigen Widerspruchsfrist nach Zugang des Bescheids bei der Hartz-IV-Behörde, die den Bescheid erlassen hat, Widerspruch einzulegen. Bei Bescheiden, deren Widerspruchsfrist abgelaufen ist, sollte bei der Hartz-IV-Behörde ein Überprüfungsantrag gestellt werden, um sich eine mögliche Nachzahlung zu sichern.Betroffene können ein Musterschreiben für den Widerspruch und den Überprüfungsantrag auf dieser Seite herunterladen. (VDK, Michael Pausder, 28.01.2009)