Darf mich das Jobcenter zu Hause anrufen?

Lesedauer < 1 Minute

Darf mich mein Sachbearbeiter zu Hause anrufen?

03.10.2017

Dies setzt zunächst voraus, dass Sie Ihre Telefonnummer angegeben haben. Diese Angabe ist bislang freiwillig. Wenn Sie also auf keinen Fall angerufen werden wollen, geben Sie Ihre Telefonnummer nicht an. Bedenken Sie aber: Es kann Sinn machen, dass Sie telefonisch für Ihren Sachbearbeiter erreichbar sind (für kurzfristige Arbeitsangebote, Terminabsprachen etc.).

Viele Jobcenter arbeiten mit einem Service-Center „Kundenbetreuung“ der BA zusammen, um eine telefonische Kundenbetreuung zu ermöglichen. Diese Mitarbeiter rufen regelmäßig Leistungsempfänger an, um Daten zu aktualisieren oder aktuelle Informationen weiterzugeben. Die

Teilnahme an dieser telefonischen Kundenbetreuung ist (noch) freiwillig. Die BA bzw. die Jobcenter haben sich verpflichtet,
noch vor dem ersten Anruf jedem Betroffenen ein Informationsschreiben zuzusenden.

Muss ich meine E-Mail-Adresse angeben?
Nein. Wie schon bei der Telefonnummer, ist auch die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse freiwillig.

Bild: wavebreak3-fotolia