Bundesrat segnet neue Hartz IV Regelsätze ab

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Der minimalen Anhebung der Hartz IV Regelleistungen hat nun der Bundesrat zugestimmt. Demnach ist es amtlich, dass ab dem ersten Januar 2016 die Hartz IV-Sätze, Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie die Grundsicherung bei Erwerbsminderung steigen. Die Asylbewerber-Leistungen sollen ebenfalls steigen, wobei hier aufgrund der aktuellen Debatte noch mit Verschärfungen zu rechnen ist.

Die Regelleistungen steigt für einen Single von 399 auf 404 Euro (plus 1,24 Prozent). Die Sätze für Kinder werden um jeweils drei Euro und die der Jugendlichen um vier Euro je Monat angehoben. Die Leistungen für einen alleinstehenden Asylbewerber steigen aufgrund der Verordnung von 359 Euro auf 364 Euro.

Kritik an der Anpassung
Protest an den minimalen Erhöhungen gab es nicht nur Seitens der Sozialverbände und Linken, sondern dieses mal auch von der Wirtschaft. Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, bezeichnete die Anpassung als einen Stillstand. Im Vergleich „zu den Lohnstiegen auch bei den Geringverdienern ist die Anhebung des Hartz IV Regelsatzes zu niedrig“. Deutliche Kritik kam auch vom Sozialverband SoVD. Deren Präsident, Adolf Bauer, bezeichnete die Anpassung als „ein Desaster“. Die Sätze gehören „schleunigst auf den Prüfstand", so Bauer weiter. Die Franktionsvizechefin der Linken, Sahra Wagenknecht, forderte in diesem Zusammenhang einen Eck-Regelsatz von mindestens 500 Euro. Nur so könne ein menschenwürdiges Leben ermöglicht werden. Erwerbslosen-Gruppen kritisierten zudem die Berechnungsgrundlagen als verfassungswidrig. (sb)

Bild: Aycatcher – fotolia

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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