Bundeskanzlerin nun doch gegen Hartz IV Gutscheine

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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) spricht sich nun doch gegen Gutscheine für Hartz-IV-Bezieher aus
Der baden-württembergische CDU Vorsitzenden Stefan Mappus diffarmiert Familien im ALG II Bezug

Noch im Oktober diesen Jahres hatte die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sich für eine Vergabe von Gutscheinen an Hartz IV-Betroffene ausgesprochen. Nun rudert die Kanzlerin allerdings zurück und stellte klar: Eine Sozialleistung in Form von Gutscheinen "beschränke eine Eigenverantwortung der Eltern". Am Samstag sagte die die Kanzlerin auf einem CDU Landesparteitag in Mecklenburg-Vorpommern "Wenn wir diese Diskussion anfangen, dass man Familien nicht mehr zutrauen kann, (…) damit etwas Vernünftiges zu machen – dann tun wir etwas, was mit meinem Menschenbild zumindest nichts zu tun hat", so Merkel.

Im Oktober 2009 hatte sich Merkel noch für eine Vergabe von Gutscheinen ausgesprochen. Gegenüber dem TV Nachrichtensender "N24" sagte sie damals: "Für Hartz-IV-Empfänger zum Beispiel wollen wir überlegen, ob wir Gutscheine anbieten. Zum Beispiel für Bildung der Kinder oder für den Besuch bestimmter Einrichtungen. Das wäre ja eine Möglichkeit."

Nun so schnell ändern sich die Meinungen innerhalb nur einen Monats. Im Gegensatz dazu lehnt Merkel nun bei dem geplanten Betreuungsgeld ergänzende Gutscheine für Familien im Arbeitslosengeld II (ALG II) Bezug ab. Damit wendet sich die Kanzlerin gegen FDP Forderungen, die genau so ein System einführen wollen. Laut Koalitionsvertrag ist ein ein Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro im Monat geplant. Das Betreuungsgeld soll ab 2013 eingeführt werden und für Eltern zur Verfügung stehen, die Kinder unter drei Jahren im Haushalt versorgen und betreuen. Allerdings erhalten nur diejenigen Eltern das Betreuungsgeld, die ihre Kinder nicht in eine Kinderkrippe bzw. Kindertagesstätte geben. Die FDP will das Geld Familien im Hartz IV-Bezug allerdings nicht auszahlen, sondern allenfalls Gutscheine ausgeben. Die FDP ist der Ansicht, die Gutscheine sollten als sog. "Bildungsgutscheine" ausgegeben werden, damit die Eltern beispielsweise diese Gutscheine bei den Kindertagesstätten einlösen können.

Im Zuge dessen begann der baden-württembergische CDU Vorsitzenden Stefan Mappus eine völlig neben der Spur zu bezeichnende Diskussion. Er will Eltern, die ihre Kinder vernachlässigen, Hartz IV Leistungen kürzen. Explizit nannte Mappus dabei nur "Hartz-IV-Empfänger" und suggerierte, dass Familien im ALG II Bezug sich weniger gut um ihre Kinder kümmern würden. Mappus verkennt, dass es im Allgemeinen die Aufgabe des Jugendamtes ist, sich bei Vernachlässigung der Kinder um entsprechende Hilfen und Interventionen zu kümmern. Mappus geht es anscheinend in der aktuellen Diskussion nicht um die Belange der Kinder, sondern um eine weitere öffentliche Stigmatisierung von Hartz IV-Betroffenen. Es gibt keine wissenschaftlichen Erhebungen darüber, dass Kinder in einkommensschwachen Familien weniger gut behandelt und erzogen werden. Einzig und allein der zu niedrig angesetzte Hartz-IV Regelsatz für Kinder könnte ein Grund für die Minderversorgung (Spielzeug, ausreichende Ernährung) von Kindern sein. Doch hierbei liegt die Verantwortung beim Staat und nicht bei den Eltern. (23.11.2009)

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