Bürgergeld wird eingefroren – aber Diätenerhöhungen

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Nur einen Tag nach Ankündigung der Erhöhung der Abgeordnetendiäten um 6% auf 11.227,20 Euro (plus 635,50 € – also mehr als der Regelsatz des Bürgergeldes) verkündet Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), dass das Bürgergeld zum 1. Januar 2025 nicht erhöht wird. Begründung: Die Inflation sei inzwischen wieder gesunken.

Keine Erhöhung der Regelleistungen

Rund 5,5 Millionen Kinder und Erwachsene können nach Aussagen von Arbeitsminister Heil nicht auf eine Erhöhung der Regelleistungen hoffen. Die Inflation sei nicht gestiegen, so Heil. Daher werde es aller Voraussicht nach eine Nullrunde geben.

Nur einen Tag zuvor wurde bekannt, dass die Diäten” der Abgeordneten erhöht werden – und zwar um satte 6 Prozent. Das ist die größte Diätenerhöhung seit 30 Jahren. Damit ist den Parlamentariern auch eine deutlich höhere Rente sicher.

Der seit Juli 2023 geltende sogenannte Entschädigungsbetrag, das Monatsgehalt der Abgeordneten, betrug bislang 10.591,70 Euro. Mit der Erhöhung um 635,50 Euro entspricht dies exakt sechs Prozent.

Die Abgeordnetendiäten werden jährlich zum 1. Juli angepasst und sind einkommensteuerpflichtig. Zusätzlich zu den Diäten erhalten die Parlamentarier eine steuerfreie Aufwandspauschale, die aktuell bei 5051,54 Euro monatlich liegt.

Parlamentarier Diät oriniert sich an der Lohnentwicklung

Die Diäten wurden auf der Grundlage der durchschnittlichen Lohnentwicklung in Deutschland berechnet, wie der Bundestag mitteilte. Demnach beziffert das Statistische Bundesamt den Anstieg der Nominallöhne auf 6,0 Prozent. Die ab Juli 2023 geltende sogenannte Diät, also das Monatsgehalt der Abgeordneten, steigt damit ausgehend von 10.591,70 Euro um 635,50 Euro. Das sind genau sechs Prozent.

Die Diätenerhöhung wirkt sich auch auf die Altersversorgung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus. Ihre Pensionsansprüche nach einer Legislaturperiode von vier Jahren steigen damit auf 1122,72 Euro.

Nur Kritik von der Linkspartei

Die Entscheidung für die Rekorderhöhung der Abgeordnetenbezüge stieß lediglich bei der Linksfraktion auf scharfe Kritik. Deren Vorsitzende Janine Wissler bezeichnete die Erhöhung als die höchste seit fast 30 Jahren und kritisierte sie vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten um Sozialkürzungen und Einschnitte beim Bürgergeld.

„Der Bundestag verweigert eine angemessene Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro, genehmigt den Abgeordneten aber einen großen Schluck aus der Pulle“, so Wissler. Angesichts knapper Staatskassen wäre es ihrer Meinung nach angemessen gewesen, die Diätenerhöhung auszusetzen.

Unverständlich sei in diesem Zusammenhang die Ankündigung einer Nullrunde beim Bürgergeld, sagte Sebastian Bertram von der Redaktion “Gegen-Hartz”. Hier dränge sich der Verdacht auf, dass die Nullrunde eher eine politische Entscheidung sei.

Regelleistungen nicht armutsfest

Eine Studie hatte nämlich ergeben, dass die Regelleistungen trotz der Anpassung Anfang 2024 nicht armutsfest und bedarfsdeckend seien. Das wissenschaftliche Institut des Paritätischen hatte ermittelt, dass ein armutsfester Regelsatz für einen Alleinstehenden 813 statt 563 Euro im Monat betragen müsste.

Durch Streichen von alltäglichen Posten und Kleinrechnerei mit statistischen Tricks werden die Regelleistungen jedoch kleingerechnet. Das belegt beispielsweise der sog. “Kaffee-Trick” bei der Herleitung der Regelleistungen.