Wer obdachlos ist, kann dennoch Bürgergeld beantragen. Allerdings sind einige Voraussetzungen zu erfüllen, um Grundsicherungsleistungen zu erhalten.
Die Ursachen für Obdachlosigkeit sind vielfältig, von unzureichender Wohnungspolitik bis zu persönlichen Krisensituationen. Doch auch ohne festen Wohnsitz besteht die Möglichkeit, Bürgergeld zu beantragen und zu erhalten. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Bürgergeld für obdachlose Menschen.
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld
Um Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Hilfebedürftigkeit: Sie sind vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage, Ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten.
Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland: Sie müssen sich regulär in Deutschland aufhalten.
Erwerbsfähigkeit: Sie müssen in der Lage sein, täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten.
Erfüllen Sie diese Kriterien, können Sie Bürgergeld auch ohne festen Wohnsitz beantragen. Ein Mietvertrag ist hierfür nicht erforderlich.
Bürgergeld-Antrag bei Obdachlosigkeit
Wo stellen Obdachlose einen Antrag auf Bürgergeld?
Leistungsberechtigte müssen das für Sie zuständige Jobcenter in dem Ort aufsuchen, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten. Dort erhalten Betroffene das Antragsformular und Unterstützung beim Ausfüllen.
Zustellung des Bewilligungsbescheids
Der Bewilligungsbescheid des Jobcenters wird per Post verschickt. Da Obdachlose oft keine feste Adresse haben, können sie die Adresse einer karitativen Einrichtung angeben, vorausgesetzt, dies wurde vorher abgesprochen.
In fast jeder Stadt gibt es Möglichkeiten, wo sich Obdachlose melden können. Oft bieten dies die Diakonie oder die Caritas an.
Auszahlung der Bürgergeld-Leistungen
Haben Sie keinen Zugang zu einem Bankkonto, können Sie Bürgergeld direkt am Kassenautomaten des Jobcenters erhalten. Alternativ ist auch eine Auszahlung per Scheck möglich. Es besteht zudem die Möglichkeit, Tages- oder Wochensätze direkt auszuzahlen. Eine Auszahlung per Scheck ist jedoch mit weiteren Kosten verbunden, da die Banken hierfür Gebühren verlangen.
Unterschied zwischen Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit
Obdachlose: Menschen ohne temporäre Unterkunft oder festen Wohnsitz, die im Freien übernachten.
Wohnungslose: Menschen mit Unterkunft, jedoch ohne Mietvertrag, z.B. in Notunterkünften oder stationären Einrichtungen.
Hindernisse und Lösungen für Obdachlose beim Bürgergeldantrag
Keine eigene Bankverbindung
Auch ohne eigenes Konto können Sie Bürgergeld erhalten. Sie haben ein gesetzliches Recht auf ein Basiskonto nach § 1 ZKG. Für die Kontoeröffnung benötigen Sie eine postalische Adresse, die eine karitative Einrichtung, wie bereits weiter oben erläutert, sein kann.
Hemmschwellen und soziale Isolation
Viele Obdachlose haben Hemmungen, das Jobcenter aufzusuchen, oft aufgrund von sozialer Isolation, Scham oder Krankheiten wie Alkoholismus. Hier können Beratungsstellen und karitative Einrichtungen Unterstützung bieten.
Darlehen vom Jobcenter bei drohender Obdachlosigkeit
Droht Ihnen die Obdachlosigkeit wegen Mietschulden, gibt es die Möglichkeit, ein Darlehen zu beantragen. Bei einem positiven Bürgergeld-Bescheid kann das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter überweisen, um eine Zweckentfremdung der Mietzahlungen zu vermeiden.
Warum gibt es Obdachlosigkeit trotz Bürgergeld?
Trotz des Rechts auf Bürgergeld gibt es immer noch viele Obdachlose, die diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Gründe hierfür sind:
Angst und Scham: Hemmschwellen und soziale Isolation erschweren den Gang zum Jobcenter.
Krankheiten und Süchte: Erkrankungen wie Alkoholismus machen den Alltag und den Kontakt zu Behörden schwierig.
Freiheitsgefühl: Manche Menschen wählen bewusst ein Leben auf der Straße aus Gründen der Freiheit und Unabhängigkeit.
Scham aufgrund von Lebenssituationen: Der schnelle Abstieg in die Obdachlosigkeit führt oft zu Scham, die den Gang zum Jobcenter verhindert.
- Über den Autor
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.