Wenn die vertragliche Preisbindung endet, ziehen Heizkosten in Mietwohnungen und Eigenversorgung oft spürbar an. Im Bürgergeld sind Heizkosten zwar als Bedarf anerkannt, aber nur in „angemessener“ Höhe. H
Es gibt Grenzen, Verfahren und Fristen – und es gibt Ausnahmen. Der Beitrag zeigt kompakt, wie Betroffene die Übernahme sichern, wann das Kostensenkungsverfahren greift, wie Nachzahlungen richtig beantragt werden und in welchen Fällen höhere Heizkosten trotzdem anerkannt bleiben.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste zuerst: „Gedeckelt“ heißt „angemessen“ – ohne Karenzzeit
Heizkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft, werden jedoch von Beginn an auf Angemessenheit geprüft. Eine Karenzzeit wie bei der Miete gibt es für die Heizung nicht. Maßstab sind lokale Richtwerte (u. a. Heizspiegel, Gebäude- und Wohnungsdaten, technischer Standard). Solange sich Ihre tatsächlichen Aufwendungen innerhalb dieser Bandbreite bewegen, trägt das Jobcenter die realen Kosten.
Wenn die Preisbindung endet: Abschlag rauf – und jetzt?
Steigen nach dem Auslaufen der Preisgarantie die monatlichen Abschläge, gilt:
- Liegt der neue Abschlag weiterhin im Rahmen der Angemessenheit, bleibt die Übernahme grundsätzlich möglich.
- Überschreiten die Aufwendungen die Angemessenheitsgrenze, darf das Jobcenter nicht sofort kürzen. Zuerst muss es ein Kostensenkungsverfahren einleiten, Sie schriftlich informieren und eine angemessene Frist zur Senkung setzen.
Wesentlich ist, ob Sie die Kosten realistisch senken können (Tarifwechsel, Verbrauchsreduktion, technische Optimierung) – und ob das in Ihrer konkreten Wohn- und Versorgungssituation überhaupt machbar ist.
Kostensenkungsverfahren: Frist, Mitwirkung, Verlängerung
Nach der Belehrung über Unangemessenheit werden die tatsächlichen Heizkosten in der Regel bis zu sechs Monate weiter übernommen. Diese Übergangszeit kann verlängert werden, wenn eine Senkung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist – etwa bei gebundener Fernwärme, zentral gesteuerter Heizung über die Hausverwaltung, fehlenden Anbieter-Alternativen oder besonderen gesundheitlichen Erfordernissen.
Kürzer fällt die Frist nur bei klarer, selbst verursachter Unwirtschaftlichkeit aus. Entscheidend sind Belege und sachliche Darlegung.
Nachzahlungen aus der Jahresabrechnung: Bedarf im Fälligkeitsmonat
Kommt die Heizkostenabrechnung mit einer Nachforderung, zählt der Fälligkeitsmonat. Liegt in diesem Monat Hilfebedürftigkeit vor, kann die Nachzahlung als Zuschuss übernommen werden – auch wenn der Mehrverbrauch in vorherigen Monaten anfiel. Wichtig sind frühzeitiger Antrag, Fristwahrung und vollständige Unterlagen (Abrechnung, Fälligkeit, Zahlungsaufforderung).
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Bescheid prüfenHaushaltsstrom ist keine Heizung – eine häufige Fehlerquelle
Der Haushaltsstrom wird aus dem Regelsatz bezahlt und gehört nicht zu den Unterkunftskosten. Anerkennungsfähig sind nur Heizstrom (z. B. Wärmepumpe, Nachtspeicher) oder strombetriebene Warmwasserbereitung, wenn technisch getrennt erfasst oder plausibel nachgewiesen. Prüfen Sie Tarife und Zählerführung.
Wann höhere Heizkosten anerkannt bleiben können
Unmöglichkeit der Senkung: Fernwärme oder gebundene Lieferbeziehungen, keine Tarif-/Anbieterwahl.
Bauliche/wohnungsbezogene Gründe: Ecklage, Dachgeschoss, schlechter energetischer Standard, auf den Mieter keinen Einfluss hat.
Gesundheitliche Gründe: Ärztlich empfohlene Mindesttemperaturen, besondere Bedarfe.
In allen Fällen gilt: Dokumentieren, belegen, schriftlich darlegen.
Rechenbeispiel 1: Einzel-Gasvertrag, 50 m², Verbrauch 8.000 kWh/Jahr
Alte Preisbindung: 0,09 €/kWh → 720 € / Jahr (60 €/Monat)
Nach Auslaufen: 0,13 €/kWh → 1 040 € / Jahr (≈ 86,70 €/Monat)
≈ 26,70 € / Monat
Bewertung im Bürgergeld:
Bleibt der Gesamtwert im lokalen Rahmen der Angemessenheit, ist die Übernahme möglich. Liegt er darüber, muss das Jobcenter erst das Kostensenkungsverfahren einleiten; während der Übergangsfrist werden die tatsächlichen Kosten weiter gezahlt.
Rechenbeispiel 2: Fernwärme zentral, 70 m², Nachzahlung 480 €
Jahresabrechnung mit Nachforderung 480 €
Fälligkeit: z. B. 30.11.2025
Antrag im Fälligkeitsmonat gestellt
Bewertung im Bürgergeld:
Die Nachzahlung ist Bedarf im Fälligkeitsmonat und kann als Zuschuss übernommen werden, wenn Hilfebedürftigkeit vorliegt. Bei gegebener Unmöglichkeit der Kostensenkung (gebundene Fernwärme) kann zudem eine verlängerte Anerkennung höherer laufender Kosten gerechtfertigt sein.
So sichern Sie die Nachzahlung
- Frühzeitig Antrag stellen – im Fälligkeitsmonat der Abrechnung.
- Belege vollständig beifügen – Abrechnung, Fälligkeit, Abschlagsplan, ggf. Mahnung.
- Kurz schriftlich begründen – warum die Kosten angemessen sind bzw. Senkung nicht möglich ist (z. B. Fernwärme).
- Wenn gekürzt wird: Widerspruch erheben, Fristverlängerung verlangen, Eilverfahren erwägen, wenn eine Sperre droht.
- Rückstände? Darlehen für energieschuldbedingte Rückstände beim Jobcenter beantragen.
Praxis: Was Sie jetzt konkret tun
- Bescheid prüfen: Stehen dort konkrete Werte und eine Frist?
- Unterlagen sammeln: Verträge/Tarife, Vermieter-Infos, Heizkostenabrechnung, Abschlagsplan, Wohnungsdaten, ggf. Atteste.
- Schriftlich reagieren: Unmöglichkeit/Zumutbarkeit darlegen, Fristverlängerung beantragen, Nachzahlung im Fälligkeitsmonat sichern.
- Bei Kürzung: Widerspruch, ggf. einstweiliger Rechtsschutz, Schuldendarlehen anfragen.




