Bürgergeld statt Hartz IV: Regelsatz soll doch auf 500 Euro ansteigen

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Bis spät in die Nacht sollen die Koalitionäre gestritten und beraten haben. Auf der heutige Pressekonferenz wurden die ersten Eckpunkte erläutert. So soll der Regelsatz beim künftigen Bürgergeld ansteigen und neben weiteren Vorhaben den Begriff “Hartz IV” ablösen.

Regelsatz soll um 51 Euro steigen

Zum ersten Januar 2023 soll der Eckregelsatz “durch eine zeitnähere Berücksichtigung der Inflation” auf etwa 51 Euro auf 500 Euro angehoben werden. Derzeit liegt der Regelsatz für einen Single-Haushalt bei 449 Euro.

Der Paritätische Gesamtverband hatte noch vor einigen Tagen einen geringeren Anstieg der Regelleistungen berechnet, wenn es bei der derzeitigen Berechnungsgrundlage bliebe.

Regelleistungen sind dann noch immer nicht armutsfest

Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste eine armutsfeste Grundsicherung derzeit allerdings mindestens 678 Euro betragen und damit um 50 Prozent höher liegen als die momentan geltenden Regelsätze.

“Die aktuelle Preisentwicklung verschärft die Not der Betroffenen Tag für Tag. Daher braucht es auch umgehende Maßnahmen in Form monatlicher Hilfen, um die Zeit bis zur Einführung des Bürgergeldes zu überbrücken”, forderte der Paritätische Gesamtverband.

Anpassungen erst zum Jahreswechsel

Die Bundesregierung will allerdings erst zum Jahreswechsel die Regelleistungen anpassen und beruft sich hierbei auf die Einmalzahlungen in diesem Jahr zum Ausgleich der Inflation.

Inflationsausgleich abgewiesen

Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hatte in der letzten Woche eine Klage eines Sozialhilfe-Beziehers abgewiesen, der auf einen Inflationsausgleich klagte. “Auch wenn die Preissteigerungen im Zuge der Inflation dafür sprechen, dass die Höhe der Regelsätze nicht ausreicht, hat der Gesetzgeber dies erkannt und etwa mit dem 9,00-Euro-Ticket und einer Einmalzahlung für Grundsicherungsempfänger gegengesteuert”, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung.

Einmalzahlung an Rentner, Studenten und Auszubildene

Rentner sollen zum 1. Dezember 2022 eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro zum Ausgleich der gestiegenen Energiepreise erhalten. Geplant sei laut Koalitionsangaben ebenfalls einen Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für Studenten und Auszubildende.

Mehr Menschen sollen Wohngeld erhalten

Rund zwei Millionen Menschen mehr sollen Zugriff auf das Wohngeld erhalten, indem die Anspruchsrichtlinie erleichtert werde. Das Wohngeld soll zusätzlich eine dauerhafte Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente bekommen.

Für Hartz IV Aufstocker könnte das Wohngeld plus Kindergeld und Kinderzuschlag tatsächlich eine Alternative sein, um nicht mehr vom Jobcenter abhängig zu sein.

Heizkostenzuschuss für Wohngeld-Beziehende

Als Sofortmaßnahme soll ebenfalls im Dezember diesen Jahres ein Heizkostenzuschuss für Wohngeld-Beziehende gezahlt werden. Der Zuschuss soll einmalig 415 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt betragen. 540 Euro sollen es für zwei Personen; für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro sein. Der Heizkosten-Zuschuss soll für die Wohngeld-Beziehende dauerhaft in das Wohngeld integriert werden.

Mehr Kindergeld

Als weitere Maßnahme soll das Kindergeld zum Jahreswechsel um 18 Euro im Monat für das erste und zweite Kind angehoben werden. Allerdings wird das Kindergeld bei Hartz IV angerechnet und mindert somit den Anspruch.

Kein 9-Euro-Ticket

Geplant sei auch ein vergünstigtes Nahverkehrsticket im Rahmen von etwa 49 bis 69 Euro monatlich anzubieten. Allerdings pochte hier die Koalition darauf, dass sich die Bundesländer hälftig finanziell an dem Projekt beteiligen. Die Rückkehr zum 9-Euro-Ticket soll es nicht geben.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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