Krankgeschrieben und in den Urlaub fahren? Das sind deine Rechte

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Viele falsche Vorstellungen kursieren auch unter den Lesern von gegen-hartz.de darรผber, ob Sie in Urlaub fahren dรผrfen, wรคhrend Sie krankgeschrieben sind. Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, was die Regeln sind und worauf Sie achten mรผssen, um keine Probleme zu bekommen.

Krankschreibung bedeutet nicht Urlaubsverbot

Eine Arbeitsunfรคhigkeitsbescheinigung Ihres Arztes ist eine Prognose. Sie verpflichtet weder dazu, nicht zur Arbeit zu gehen noch verbietet sie zwangslรคufig bestimmte Beschรคftigungen. Sie kรถnnen ebenso trotz Krankschreibung zur Arbeit erscheinen, wenn Sie meinen, dass Ihr Zustand es zulรคsst, wie Sie unter Umstรคnden in Urlaub fahren kรถnnen.

Urlaub darf die Genesung nicht behindern

Der Grundsatz lautet: Der Urlaub darf die Genesung nicht behindern. Ein Urlaub kann eine Genesung sogar fรถrdern. Sei es, dass Sie bei einer Lungenerkrankung Erholung in einem heilklimatischen Kurort mit Reiz-, Heil- oder Schonklima machen, sei es, dass Sie bei einer psychosomatischen Erkrankung an einem abgelegenen Bergsee zur Ruhe kommen.

Sprechen Sie den Urlaub mit Ihrem Arzt ab

Sie sollten allerdings mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen, ob die geplante Reise unbedenklich erscheint. Auch empfiehlt es sich, Ihren Arbeitgeber zu informieren, und diesem zu bestรคtigen, dass der Arzt die Reise als unproblematisch ansieht – oder sie sogar ausdrรผcklich befรผrwortet. Auf diese Art vermeiden Sie Konflikte am Arbeitsplatz.

Wenn der Arzt die Art Ihres Urlaubs fรผr problematisch hรคlt, sollten Sie sich sehr genau รผberlegen, ob Sie diesen Trip unternehmen wollen. Wenn Sie es doch tun, dann ist das zwar nicht verboten, es kรถnnte aber zu Schwierigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber fรผhren.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen

Wenn Sie trotz Krankschreibung und entgegen der รคrztlichen Zustimmung in Urlaub fahren, dann kรถnnen arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen. Das gilt besonders dann, wenn sie durch den Urlaub Ihre Genesung gefรคhrden oder das Leiden sogar verschlimmern.

Nehmen wir an, Sie sind krankgeschrieben wegen einer Infektion der Atemwege, die nach wenig mehr als einer Woche ausgeheilt sein kรถnnte. Sie unternehmen jetzt eine anstrengende Bergwanderung, und aus der Infektion wird eine ernste Lungenentzรผndung, die sie fรผr mehrere Wochen ans Bett fesselt.

Eine Abmahnung ist mรถglich, und im Wiederholungsfall eine Kรผndigung. Sogar eine fristlose Kรผndigung ohne Abmahnung kann bei schweren Fรคllen erfolgen.

In diesen Fรคllen handelt es sich um eine verhaltensbedingte Kรผndigung.

Wann ist eine Kรผndigung mรถglich?

Es gibt vor allem drei Situationen, in denen der Arbeitgeber Ihnen kรผndigen kann, wenn Sie wegen einer Krankschreibung in Urlaub gefahren sind. Erstens, wenn das Unternehmen nachweist, dass der Urlaub Ihre Genesung verhindert hat, zum Beispiel, wenn Sie mit einem grippalen Infekt, bei dem Sie Ruhe brauchen, in Mallorca durch die Nachtclubs gezogen sind, oder wenn Sie mit einer gerade abheilenden Knieverletzung durch den Regenwald wandern.

So wurde eine Kรผndigung wirksam gegen einen Arbeitnehmer, der wegen einer Hirnhautentzรผndung krankgeschrieben war und wรคhrenddessen in einen Skiurlaub fuhr.

Vortรคuschen der Krankheit

Zweitens kann der Arbeitgeber Ihnen kรผndigen, wenn Sie in Urlaub fahren und der Arbeitgeber belegt, dass die Krankheit nur vorgetรคuscht war. Dazu reichen weder ein vager Verdacht aus noch Gerรผchte unter den Kollegen, denn der Beweiswert einer Arbeitsunfรคhigkeitsbescheinigung ist hoch.

Der Arbeitgeber kann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung einschalten, um den Arbeitnehmer gutachterlich untersuchen zu lassen. In Einzelfรคllen beauftragen Arbeitgeber sogar Detektivbรผros, um den Arbeitnehmer zu รผberwachen.

Wenn die Detektive nachweisen, dass die Krankheit vorgetรคuscht ist, folgt dann nicht nur die Kรผndigung, sondern mรถglicherweise muss der Arbeitnehmer sogar das Detektivbรผro bezahlen.

Verletzung der Mitteilungspflicht

Ein dritter Kรผndigungsgrund liegt vor, wenn Sie mit dem Urlaub wรคhrend Ihrer Krankschreibung gegen die Mitteilungspflicht gegenรผber Ihrem Arbeitgeber verstoรŸen. Zum Beispiel kann der Arbeitgeber Sie nicht dazu zwingen, zu melden, wenn Sie Ihren Wohnort verlassen. Es kรถnnte aber sein, dass Sie arbeitsrechtlich verpflichtet sind, zu melden, wenn Sie sich im Ausland aufhalten.