Wer im Ruhestand mit rund 1.000 Euro Rente auskommen muss, spürt die Miete oft als größte, dauerhaft drückende Ausgabe. Genau dafür ist Wohngeld gedacht: als Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit kleinem Einkommen, die weder Bürgergeld noch Grundsicherung beziehen und deren Wohnkosten ansonsten zu viel vom monatlichen Budget auffressen. Die entscheidende Einschränkung lautet allerdings:
Die Frage „Wie viel Wohngeld bekomme ich bei 1.000 Euro Rente?“ lässt sich nicht mit einer einzigen Summe beantworten. Die Leistung hängt von mehreren Stellschrauben ab, die je nach Wohnort und Wohnsituation stark variieren.
Inhaltsverzeichnis
Wohngeld ist kein Miet-Ersatz, sondern ein Zuschuss
Wohngeld übernimmt Ihre Miete nicht vollständig. Es soll die Belastung reduzieren, wenn Einkommen und Wohnkosten in einem ungünstigen Verhältnis stehen. Entscheidend ist dabei nicht die Warmmiete, sondern die sogenannte Bruttokaltmiete: Kaltmiete plus kalte Betriebskosten.
Heizkosten und Warmwasser werden im Wohngeldrecht nicht einfach als Teil der Miete behandelt, sondern fließen seit der Reform über eine pauschale Heizkostenkomponente in die Berechnung ein. Zusätzlich gibt es eine CO₂-Komponente sowie eine Klimakomponente, die in den Regelungen des Wohngeldes an unterschiedlichen Stellen wirken. Stromkosten gehören nicht zu den berücksichtigungsfähigen Wohnkosten.
Tabelle: Wohngeld-Anspruch je nach Höhe der Miete 2026
Die genaue Höhe hängt immer von Haushaltsgröße, Wohnort/Mietstufe und Ihrer Bruttokaltmiete ab. Die folgende Tabelle ist deshalb eine Orientierung für einen 1-Personen-Haushalt: Je höher die Rente, desto eher fällt das Wohngeld geringer aus oder entfällt – je nach Miete und Mietstufe.
| Monatliche Rente | Wohngeld-Anspruch (Orientierung pro Monat) |
|---|---|
| 800 € | häufig möglich; grob etwa 250 € bis 500 € |
| 900 € | häufig möglich; grob etwa 200 € bis 450 € |
| 1.000 € | oft möglich; grob etwa 150 € bis 400 € |
| 1.100 € | oft noch möglich; grob etwa 100 € bis 350 € |
| 1.200 € | teils möglich; grob etwa 50 € bis 300 € |
| 1.300 € | je nach Miete/Mietstufe möglich oder 0 €; grob etwa 0 € bis 250 € |
Die drei Faktoren, die Ihren Wohngeldbetrag bestimmen
In der Praxis entscheidet sich Ihr Wohngeldanspruch an drei Fragen: Wie viele Personen gehören zum Haushalt, wie hoch ist die anrechenbare Miete und wie hoch ist das wohngeldrechtliche Einkommen.
Die Haushaltsgröße ist meist eindeutig. Bei der Miete zählt nicht einfach der Betrag aus dem Mietvertrag, weil das Gesetz sogenannte Höchstbeträge vorsieht. Je nach Mietstufe Ihrer Gemeinde wird nur bis zu einer Obergrenze so gerechnet, als wäre diese Miete „zuschussfähig“.
Liegt Ihre Bruttokaltmiete darüber, wird die Berechnung gedeckelt. Dazu kommen Zuschläge aus Heizkosten- und CO₂-Komponente, die nach der Logik des Bundesministeriums nicht durch diese Höchstbeträge begrenzt werden und deshalb „on top“ in die Rechenwelt eingehen können.
Beim Einkommen ist wichtig: Wohngeld rechnet nicht schlicht mit der „Netto-Rente“, die auf dem Konto ankommt, sondern mit einem wohngeldrechtlichen Einkommen, das von der Bruttorente ausgeht und über Pauschalen und Abzüge angepasst wird. Für Rentnerinnen und Rentner werden beispielsweise Werbungskosten pauschal berücksichtigt; außerdem sind pauschale Abzüge möglich, wenn Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.
Was „1.000 Euro Rente“ in der Wohngeldrechnung bedeutet
Viele Menschen sagen „Ich habe 1.000 Euro Rente“ und meinen damit den Auszahlbetrag. Für die Wohngeldberechnung ist aber zunächst die Bruttorente relevant, also der Betrag vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung und gegebenenfalls Steuern. In typischen Rentenfällen ohne Einkommensteuer, aber mit gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung, greift in der Berechnung häufig ein pauschaler Abzug.
In den Rechenbeispielen des Bundes wird bei einer alleinstehenden Rentnerin unter anderem ein Werbungskosten-Pauschbetrag und anschließend ein pauschaler Abzug berücksichtigt, wenn Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.
Selbst wenn Sie „1.000 Euro“ als Fixpunkt setzen, ist die erste Unschärfe schon eingebaut. Ob es 1.000 Euro Bruttorente sind oder 1.000 Euro Auszahlbetrag, kann das Ergebnis deutlich verschieben.
Warum der Wohnort so viel ausmacht: Mietstufe und Höchstbeträge
Deutschland ist beim Wohngeld in Mietstufen eingeteilt. Diese Mietstufe bestimmt, wie hoch die maximal anrechenbare Miete sein darf. Je höher die Mietstufe, desto höher liegt diese Obergrenze – und desto eher kann auch bei gleicher Rente ein Wohngeldanspruch entstehen.
Für Hannover gilt für Wohngeld-Anträge im Zeitraum 2023 bis 2026 eine Mietstufe, die im oberen Mittelfeld liegt.
Das ist relevant, weil die „zuschussfähige Miete“ hier höher angesetzt werden kann als in günstigen Regionen. Gleichzeitig steigen dort in der Realität oft auch die tatsächlichen Mieten, sodass der Vorteil teilweise wieder aufgezehrt wird. Dennoch kann bei identischer Rente und identischer Wohnungskonstellation in einer höheren Mietstufe mehr Wohngeld herauskommen als in einer niedrigeren.
Konkreter werden: Welche Wohngeld-Spanne bei 1.000 Euro Rente plausibel ist
Ohne Angaben zu Mietstufe und Bruttokaltmiete wäre jede Zahl unseriös. Was man aber seriös darstellen kann, sind realistische Bandbreiten anhand typischer Konstellationen – und das mit Blick auf öffentlich dokumentierte Rechenlogiken.
Ein wichtiges Orientierungssignal liefern die offiziellen Rechenbeispiele: Dort erhält eine alleinstehende Rentnerin mit 1.300 Euro monatlicher Bruttorente in einer Gemeinde der Mietstufe I und einer Bruttokaltmiete von 335 Euro ein Wohngeld in Höhe von 110 Euro pro Monat. Dieses Beispiel zeigt zwei Dinge: Erstens kann Wohngeld auch bei Renten deutlich über 1.000 Euro vorkommen, wenn Miete und Mietstufe passen. Zweitens ist die Leistung bei niedriger Mietstufe und relativ niedriger Miete oft moderat.
Dreht man an den Stellschrauben in Richtung „typischer 1.000-Euro-Rentenhaushalt“, verschiebt sich die Erwartung: Bei 1.000 Euro Bruttorente fällt das wohngeldrechtliche Einkommen in vielen Fällen niedriger aus als im Beispiel, was den Anspruch eher steigen lässt. Gleichzeitig sind viele Rentnerhaushalte in Städten mit mittleren bis höheren Mietstufen unterwegs und zahlen Bruttokaltmieten, die näher an den Höchstbeträgen liegen.
In solchen Fällen ist ein Wohngeld im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich grundsätzlich möglich. In der Praxis bewegen sich viele Fälle eher im Korridor grob zwischen rund 100 und 350 Euro monatlich, je nachdem, wie hoch die Bruttokaltmiete ist, welche Mietstufe gilt und welche Abzüge beim Einkommen anerkannt werden.
Sehr hohe Wohngeldbeträge sind bei einer 1-Personen-Konstellation zwar möglich, aber meist an eine Kombination aus relativ hoher anrechenbarer Miete, höherer Mietstufe und gleichzeitig sehr niedrigem anrechenbaren Einkommen gebunden.
Wer dagegen extrem günstig wohnt oder in einer niedrigen Mietstufe lebt, bekommt bei 1.000 Euro Rente häufig wenig oder gar kein Wohngeld – nicht, weil die Rente „zu hoch“ wäre, sondern weil die Miete im Verhältnis zur regional anrechenbaren Obergrenze zu niedrig ist oder die Einkommensgrenzen überschritten werden.
Ein häufiger Stolperstein: Ausschluss wegen anderer Leistungen
Wohngeld ist grundsätzlich für Haushalte gedacht, die ihre Miete selbst zahlen, aber Unterstützung brauchen. Wer Leistungen bezieht, in denen Unterkunftskosten bereits enthalten sind, ist in vielen Konstellationen vom Wohngeld ausgeschlossen. Das betrifft etwa Grundsicherung im Alter oder Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn darin die Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden.
Für manche Haushalte gibt es Konstellationen, in denen Wohngeld als vorrangige Leistung geprüft wird; in der Verwaltungspraxis wird dabei auch betrachtet, ob der Lebensunterhalt mit Wohngeld und Einkommen überhaupt gesichert wäre. Das ist wichtig, weil Wohngeld nicht die Rolle einer kompletten Existenzsicherung übernimmt.
Vermögen: Bei 1.000 Euro Rente oft kein Thema – aber es kann den Anspruch beenden
Wohngeld ist keine Grundsicherung, trotzdem spielt Vermögen eine Rolle. Wer über erhebliches verwertbares Vermögen verfügt, kann vom Wohngeld ausgeschlossen werden. In der Beratungspraxis werden dabei häufig Freibeträge genannt, die für Alleinstehende im Bereich von 60.000 Euro liegen, zuzüglich weiterer Beträge für zusätzliche Haushaltsmitglieder. Wer deutlich darüber liegt, sollte sich nicht darauf verlassen, dass Wohngeld bewilligt wird, selbst wenn die Rente klein ist.
Wie Sie Ihren Betrag seriös ermitteln: Der schnellste Weg ohne Rechenfehler
Die Wohngeldformel ist für Laien nicht sinnvoll „per Hand“ nachzurechnen, weil sie mehrere Komponenten, Pauschalen und Deckelungen kombiniert. Der verlässlichste Weg zu einer realistischen Zahl ist deshalb ein offizieller Rechner oder der Wohngeldantrag selbst. Der Wohngeld-Plus-Rechner des Bundes dient dabei als erste Orientierung.
Er zwingt Sie dazu, genau die Angaben zu machen, die wirklich zählen: Haushaltsgröße, Bruttokaltmiete, Mietstufe beziehungsweise Wohnort und Einkommen in der für Wohngeld passenden Logik.
Wenn Sie Ihre Situation grob abschätzen wollen, ohne sich sofort in Bürokratie zu verlieren, lohnt sich ein zweistufiges Vorgehen: Zuerst mit dem Rechner prüfen, ob überhaupt ein Anspruch im Raum steht und in welcher Größenordnung er liegt. Danach, falls sich ein relevanter Betrag abzeichnet, den Antrag stellen – denn Wohngeld wird grundsätzlich erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend für beliebig lange Zeiträume.
Warum 2026 nicht automatisch „mehr“ bedeutet
Viele gehen davon aus, dass Sozialleistungen jedes Jahr steigen. Beim Wohngeld ist das nicht in jedem Jahr der Fall. Es gab 2025 eine Anpassung, während für 2026 nicht automatisch eine erneute generelle Erhöhung angesetzt ist; die nächste Anpassung ist im System der regelmäßigen Aktualisierung vorgesehen, aber nicht jährlich garantiert.
Das bedeutet: Wenn Sie heute mit 1.000 Euro Rente rechnen, sollten Sie nicht darauf setzen, dass sich allein durch den Jahreswechsel ein deutlich höherer Anspruch ergibt. Wichtiger sind Änderungen bei Ihrer Miete, beim Haushalt oder bei Ihren Abzügen.
Fazit: Mit 1.000 Euro Rente kann Wohngeld drin sein – die Miete entscheidet mit
Bei einer Rente von 1.000 Euro ist Wohngeld keineswegs ausgeschlossen. Ob es am Ende 0 Euro, 80 Euro oder 250 Euro werden, hängt aber vor allem davon ab, wie hoch Ihre Bruttokaltmiete ist, welche Mietstufe am Wohnort gilt und wie Ihr Einkommen wohngeldrechtlich angesetzt wird. In Städten und Regionen mit höheren Mietstufen steigen die Chancen, weil höhere Mieten stärker anrechenbar sind. Gleichzeitig bleibt Wohngeld ein Zuschuss, kein vollständiger Ausgleich.
Wenn Sie mir zwei Angaben nennen – Ihre Bruttokaltmiete und Ihren Wohnort (oder die Mietstufe) – kann ich die Größenordnung deutlich enger eingrenzen und typische Fallvarianten sauber gegenüberstellen, ohne ins Raten abzurutschen.
Quellen
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB): Wohngeld für Mieter, Informationen zu Heizkosten-, CO₂- und Klimakomponente, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB): Wohngeld-Plus-Rechner (ab 1. Januar 2025).




