Bildungspaket auch für Asylsuchende Kinder

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08.06.011

Die Bundesregierung gibt grünes Licht für Bildungspakete für Kinder von Asylsuchenden. "Die Bundesregierung stellt auf meine Anfrage hin klar, dass auch alle Kinder von Asylsuchenden und Geduldeten Fördermittel des Bildungs- und Teilhabepakets beanspruchen können. Dies ist eine gute Nachricht. Besser noch wäre es allerdings, die Regierung schaffte das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz insgesamt ab, das für Kinder um bis zu 50 Prozent gekürzte Leistungen unterhalb der üblichen Regelsätze vorsieht. Es darf kein ‘Wohl des Kindes’ zweiter Klasse geben für Kinder von Menschen mit noch ungesichertem Aufenthaltsstatus", erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., zur Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 3. Juni 2011 auf ihre schriftliche Frage. Kipping weiter:

"Ich kann nur alle Asylsuchenden, Geduldeten und Flüchtlinge mit humanitärem Aufenthalt, die dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegen, auffordern, schnellstmöglich und rückwirkend eine Unterstützung aus dem Bildungspaket zu beantragen. Dass dies zulässig ist, erklärt nun das Bundesministerium für Arbeit und Soziales klipp und klar. Nach meiner Einschätzung ist aber auch kein Fall denkbar, in dem diese Leistungen mit Verweis auf den Aufenthaltsstatus der Eltern verweigert werden könnten. Denn angesichts der erheblichen Kürzungen des Asylbewerberleistungsgesetzes, die bei Kindern bis zu 47 Prozent gegenüber den üblichen Leistungen betragen können, ist nicht vorstellbar, wie eine weitere Ungleichbehandlung begründet werden können sollte. Kinder von Flüchtlingen brauchen bei der Bildung und Teilhabe eher mehr als weniger Unterstützung im Vergleich zu hier aufgewachsenen Kindern in aufenthaltsrechtlich gesicherten Verhältnissen.

Viel wichtiger als ein gleichberechtigter Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket, das ja seinerseits unzureichend und kritikwürdig ist, wäre allerdings die längst angekündigte und überfällige Neuberechnung und -begründung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Menschenrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum im Februar 2010 steht fest, dass das Asylbewerberleistungsgesetz verfassungswidrig ist, weil die Leistungssätze völlig willkürlich und nach politischen Kürzungsvorgaben festgelegt wurden – wie selbst die Bundesregierung einräumen musste. Dieser Bruch des Verfassungsrechts im Umgang mit Schutzsuchenden muss schnellstmöglich beendet werden – die Bundesregierung aber spielt auf Zeit." (pm)