Behörden-Schikane: Jobcenter bewilligt nur Tageweise Bürgergeld

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Ein Jobcenter soll schnelle Hilfe für Menschen bieten, die in Not geraten sind. Manch eine Behörde hat diesen Hilfeanspruch allerdings nicht verinnerlicht, sondern wählt den drangsalierenden, bürokratischen Weg. Von einem derart gelagerten Fall berichtet der Verein “Sanktionsfrei”.

Klaus ist Wohnungslos

Klaus R. hat keine eigene Wohnung und ist auf das Bürgergeld angewiesen. Der Weiterbewilligungsantrag wurde seitens des Jobcenters ausgestellt. So weit, so gut.

Normalerweise wird ein solcher Weiterbewilligungsbescheid für Personen aus dem Rechtskreis SGB II für einen längeren Zeitraum bewilligt. In der Regel beträgt ein Bewilligungszeitraum nach § 41 SGB II zwölf Monate.

Es kann durchaus vorkommen, dass der Bewilligungszeitraum auf sechs Monate verkürzt wird. Das ist allerdings nur dann der Fall, wenn bei Antragsstellung bereits feststeht, dass Antragstellende nach diesem Zeitraum mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr Hilfebedürftigkeit ist.

Nicht so bei Klaus. Er muss jeden Tag aufs Neue zum Amt, damit das Bürgergeld weiterbewilligt wird. Die Behörde hat den Antrag nur tageweise bewilligt. Aus diesem Grund muss der Betroffene jeden Tag aufs Neue beim Jobcenter vorstellig werden.

Jeden Tag drei Stunden im Jobcenter

Klaus muss dabei nicht einfach zum Schalter gehen, um die Unterstützungsleistung kurz am Schalter abzuholen. Bei einer vorliegenden Obdachlosigkeit und fehlendem Konto gibt es durchaus die Möglichkeit, die Bürgergeld-Beträge auch tage- oder wochenweise am Schalter im Jobcenter abzuholen. Aber das ist nicht der Grund, warum Klaus jeden Tag bei der Behörde vorstellig werden soll.

Klaus muss, laut der Vereinsvorsitzenden Helena Steinhaus, sich jeden Tag mindestens drei Stunden in der Behörde aufhalten. Seitens des Jobcenters wird behauptet, dass Klaus in dieser Zeit auch ein Job vermittelt werden könne.

Nur wenn Klaus jeden Tag sich beim Jobcenter aufhält, bekommt er “ein paar Euros in die Hand”, wie Steinhaus berichtet.

Aber wie soll ein Mensch, der keine eigene Wohnung besitzt, in Lohn und Brot vermittelt werden? Kaum ein Arbeitgeber ist bereit, einem obdachlos gewordenen Menschen einen Arbeitsplatz zu offerieren.

Kein „angemessener“ Wohnraum im Landkreis

Das Problem ist nämlich ganz anders gelagert: Klaus hat deshalb keine Wohnung, weil der Wohnungsmarkt in dem Landkreis für Betroffene wie Klaus wie leergefegt ist. Laut “Sanktionsfrei” würde es in dem Landkreis fast keine Wohnungen geben, die seitens der Kommune als “Angemessen” gelten könnten.

Das Problem ist dem Jobcenter hinlänglich bekannt. Dennoch wird die “Schuld” bei dem Betroffenen selbst gesucht.

Verein unterstützt Betroffenen

Der Verein Sanktionsfrei e.V. hat nun dem Betroffenen einen Anwalt für Sozialrecht an die Seite gestellt, damit diese unhaltbare Situation hoffentlich sehr zeitnah aufgelöst wird.

Denn für Klaus ist das eine unhaltbare Situation. Die Behörde sollte zunächst dem Betroffenen bei der Wohnungssuche unterstützen, statt ihn tagtäglich zu drangsalieren. Denn wer keine Wohnung hat, bekommt auch keinen Job. Bild: Tiko/stock.adobe.com