Bürgergeld-Rechtslücke: Bei Ferienjobs droht volle Anrechnung

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Bis 31. Dezember 2022 konnten Schüler bis 24 Jahren mit Ferienjobs bis zu 2400€ ohne Anrechnung bei Hartz IV durchs Jobcenter verdienen. Ab 1.Juli 23 sind diese Einnahmen unabhängig von der Höhe anrechnungsfrei. Aktuell aber werden sie als normales Einkommen beim Bürgergeld angerechnet.

Rechtlicher Hintergrund dieser Problematik

Bis 31.12. war die besondere Freistellung für Einkommen aus Ferienjobs in §1 Abs4 Alg2-V geregelt. Zum 1.1.23 wurde diese durch die #Bürgergeld-V(erordnung) ersetzt. Diese enthält diese Regelung nicht mehr.

Grund dafür ist, dass im Bürgergeld die Befreiung nun unabhängig von der Höhe des Einkommens in §11a Abs 7 SGB II geregelt wird. Allerdings tritt diese Regelung erst ab 1.7.23 in Kraft.

Hintergrund:
Die Änderung ist im Bürgergeld-Gesetz unter Artikel 1 Nr10c geführt. Nach Artikel 13 Abs2 Bürgergeld-Gesetz tritt dieser erst zum 1.7.23 in Kraft.

Regierungsentwurf zum Bürgergeld-Gesetzhttps://dserver.bundestag.de/btd/20/038/2003873.pdf
Regierungsentwurf zum Bürgergeld-Gesetz https://dserver.bundestag.de/btd/20/038/2003873.pdf
Artikel 13 Bürgergeld-Gesetzhttps://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5b@attr_id=%27bgbl122s2328.pdf%27%5d
Artikel 13 Bürgergeld-Gesetz https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5b@attr_id=%27bgbl122s2328.pdf%27%5d

Aktuelle Situation

Da es keine Sonderregelung mehr gibt, erhalten Schüler auf ihr Einkommen aus Ferienjobs nur die üblichen Freibeträge:

– 100€ Grundfreibetrag
– 20% des Bruttos von 100€ bis 1000€
– 10% des Bruttos von 1000€ bis 1200€

Beispiel

Jan verdient im Ferienjob innerhalb eines Monats 1250€ Brutto und bekommt 1000€ Netto. Bis 31.12. durfte er die vollen 1000€ behalten und dürfte sogar noch weitere 1400€ im Ferienjob verdienen.

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Ab 1.7. darf er die vollen 1000€ behalten und darf unbegrenzt weiter im Ferienjob verdienen.
Aktuell darf er von den 1000€ nur 300€ Freibetrag behalten, 700€ werden angerechnet.

Der Freibetrag berechnet sich aus:
100€ Grundfreibetrag
+180€ (20% von 100-1000€)
+20€ (10% von 1000-1200€)
——
300€ Freibetrag

Fazit

Die geplante Verbesserung – die Erhöhung des Anreizes einen Ferienjobs auszuüben – führt aufgrund eines gesetzgeberischen Fehlers (vorrübergehend) zu einer Verschlechterung.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, geleitet von Minister Hubertus Heil könnte aber die Bürgergeld-V anpassen und so das Problem lösen…

Aktuell gibt es in manchen Jobcentern scheinbar eine interne Weisung, die “verlorene” Regelung dennoch anzuwenden. Aber das ist (eigentlich) keine Lösung, denn sie bietet keine Rechtssicherheit.

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