Kranker Hartz IV-Bezieherin wird Kostenübernahme für Umzug und Renovierung verweigert
20.05.2015
Eine kranke Hartz IV-Bezieherin muss aus ihrer Wohnung ausziehen – aber wie? Das Jobcenter verweigert der Frau die Übernahme der Umzugs- und Renovierungskosten.
Kranker Hartz IV-Bezieherin droht Zwangsräumung der Wohnung
„Ich bin krank und habe keine Familie und Freunde, die mir beim Umzug und der Renovierung der neuen Wohnung helfen können", erklärte die kranke Frau im Gespräch mit der Zeitung. Deshalb wandte sie sich an die Stadt Kleve. Doch wollte die Stadt nicht für die Renovierungs- und Umzugskosten der Hartz IV-Bezieherin aufkommen.
Als ihr im Jahr 2014 in Kranenburg die Wohnung gekündigt wurde, zog sie nach Kleve. „Umzugs- und Renovierungskosten hat die Gemeinde Kranenburg übernommen", berichtete sie. Nachdem ihr der Vermieter in Kleve ebenfalls nach kurzer Zeit kündigt, wird sie bei der Wohnungssuche schnell fündig. Die neue Wohnung liegt nur einige Straßen weiter. Für die Renovierungs- und Umzugskosten veranschlagt die Frau 3.747,85 Euro. Doch die Stadt weigert sich, die Kosten zu übernehmen. Die Erkrankungen der Hartz IV-Bezieherin würden sie nicht von der Hilfe zur Selbsthilfe entbinden. „Ihre Aussage, dass Ihre Bekannten und Freunde Ihnen nicht beim Umzug und der Renovierung helfen können, ist für mich nicht glaubhaft", zitiert die Zeitung eine Mitarbeiterin des zuständigen Fachbereichs.
Die Stadt unterbreitete der Hilfebedürftigen einen Vorschlag, in dem sie sich zur Kostenübernahme für einen Umzugswagen und das benötigte Material verpflichtete. Das musste die Hartz IV-Bezieherin jedoch ablehnen, da sie sich nicht selbst um die anfallenden Arbeiten kümmern kann. Mittlerweile hat sie einen Anwalt eingeschaltet, da ihr die Wohnungsräumung droht. (ag)
Bild: Photographee.eu/fotolia
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