Keine Reform der öffentlichen Beschäftigung

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Bundesregierung lehnt Konzept der „Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung“ ab

03.11.2014

Die Bundesregierung hat den im Juni diesen Jahres vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung abgelehnt. Mit der Gesetzesinitiative aus dem Bundesrat sollten längerfristige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für „eine Gruppe von Arbeitslosen, bei denen eine Integration in reguläre Beschäftigung in absehbarer Zeit nicht gelingen wird,“ gefördert werden, wie aus dem Entwurf hervorgeht. Die Bundesregierung lehnte die Gesetzesänderung jedoch aufgrund möglicher „Einbindungs- und Verdrängungseffekte” ab. Der Gesetzentwurf sowie die Ablehnungsbegründung sind auf der Internetseite des Arbeits- und Sozialrechtlers Harald Thomé veröffentlicht.

Keine dauerhafte Finanzierung eines zweiten Arbeitsmarktes
Der Bundesregierung zufolge könne die dauerhafte Finanzierung eines zweiten Arbeitsmarktes „zu Einbindungs- und Verdrängungseffekten“ führen. Zudem sei die öffentlich geförderte Beschäftigung mit dem zum 1. April 2012 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt im SGB II effektiv geregelt, heißt es weiter in der Begründung der Ablehnung des Gesetzentwurfs. „Für arbeitsmarktferne Personen“ bestehe bereits „ein breites und effektives Instrumentarium einschließlich öffentlich geförderter Beschäftigung“.

Die Bundesregierung bewertet eine langfristige Förderung von Arbeitsverhältnissen zudem als ungünstig, da sie den Bund zusätzlich belasten könnte. „Die finanziellen Risiken hätte allein der Bund zu tragen. Passive Leistungen sind Pflichtleistungen, die erforderlichenfalls auch überplanmäßig zu erbringen sind. Eingliederungsleistungen sind dagegen Ermessensleistungen. Die Umwandlung von Ausgabemitteln für Pflichtleistungen in Ausgabemittel für Ermessensleistungen birgt somit das Risiko einer Erhöhung des Gesamtvolumens für Leistungen nach dem SGB II“, so die Begründung.

Darüber hinaus befürchtet die Bundesregierung, dass durch den sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer falsche Signale in den Jobcentern gesetzt werden könnten, so dass die öffentlich geförderte Beschäftigung auch bei guter Arbeitsmarktlage ausgedehnt würde. (ag)

Bild: Karl-Heinz Laube / pixelio.de

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