Auszahlung Pflegegeld für Februar 2026: Mit einer Besonderheit

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Wenn Pflegegeld fest eingeplant ist, wirkt jede Verzögerung wie ein Alarmzeichen. Anfang Februar 2026 dürfte das erneut viele Pflegebedürftige und Angehörige beschäftigen, denn der 1. Februar fällt auf einen Sonntag. Schnell entsteht dann der Eindruck, die Pflegekasse habe „zu spät“ gezahlt. Tatsächlich gilt beim Pflegegeld eine Zahlungslogik, die sich deutlich von der Rente unterscheidet und im Alltag oft missverstanden wird.

Welche Regel beim Pflegegeld gilt

Für das Pflegegeld findet sich im Recht der Pflegeversicherung keine eigene Detailvorschrift, die einen besonderen Auszahlungstermin festlegt. Maßgeblich sind deshalb die allgemeinen Regeln für Geldleistungen. Daraus folgt: Pflegegeld wird monatlich im Voraus gezahlt und ist grundsätzlich zu Monatsbeginn fällig.

Es soll den Pflegezeitraum des laufenden Monats abdecken, nicht den zurückliegenden Monat. Genau deshalb liegt der Zahlungsrhythmus anders als bei vielen Rentenzahlungen, die häufig nachträglich für den vergangenen Zeitraum erfolgen.

Für Februar 2026 bedeutet die Kalenderlage: Weil der Monatserste auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich der relevante Werktag auf Montag, den 2. Februar 2026. Das ist der Tag, an dem die Pflegekasse die Zahlung fristgerecht anweisen kann, ohne in Verzug zu geraten.

Warum der Kontoeingang später sein kann – und trotzdem alles „pünktlich“ ist

Entscheidend ist beim Pflegegeld nicht, wann die Gutschrift auf dem Konto sichtbar wird. Rechtlich kommt es darauf an, wann die Pflegekasse den Überweisungsauftrag erteilt.

Gibt die Kasse die Zahlung am Fälligkeitstag in den Zahlungsverkehr, hat sie ihre Pflicht erfüllt. Ob das Geld am selben Tag, am Folgetag oder erst nach zwei Bankarbeitstagen gutgeschrieben wird, hängt dann von den Banklaufzeiten ab. Gerade rund um Wochenenden oder bei bankinternen Verarbeitungszeiten kann das spürbar auseinanderfallen.

Das erklärt, warum es Anfang Februar zwar einen klaren „Zahltag“ gibt, der tatsächliche Kontoeingang aber nicht zwingend exakt an diesem Datum erfolgen muss. Praktisch ist das unerquicklich, rechtlich jedoch zulässig, solange die Anweisung fristgerecht erfolgt.

Gerichtliche Klärung: Überweisungsauftrag zählt

Diese Sichtweise ist auch von einem Sozialgericht bestätigt worden. In dem Verfahren ging es um die Forderung, Pflegegeld müsse bereits vor dem Monatsersten eingehen, wenn dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Das Gericht hat dem nicht entsprochen und klargestellt, dass der fristgerechte Überweisungsauftrag der Pflegekasse maßgeblich ist. Weder die Abbuchung bei der Pflegekasse noch die Gutschrift beim Versicherten ist der rechtliche Maßstab für die Frage, ob „pünktlich“ gezahlt wurde.

Damit ist die häufige Alltagserwartung – Pflegegeld müsse am ersten Kalendertag zwingend verfügbar sein – nicht deckungsgleich mit dem, was das Recht unter rechtzeitiger Zahlung versteht.

Was Betroffene tun sollten, wenn Anfang Februar nichts auf dem Konto ist

Wer am 2. Februar 2026 morgens noch keinen Zahlungseingang sieht, sollte zunächst berücksichtigen, dass Überweisungen bankseitig oft erst im Tagesverlauf oder am nächsten Bankarbeitstag sichtbar werden. Bleibt das Pflegegeld auch nach einigen Tagen aus, lohnt ein Blick auf typische Ursachen, die nichts mit „Verspätung“ im engeren Sinn zu tun haben.

In der Praxis kann eine vorübergehende Sperre entstehen, wenn verpflichtende Beratungsbesuche nicht nachgewiesen wurden. Manchmal liegen Rückfragen der Pflegekasse vor oder es gab Änderungen in der Einstufung oder den Zahlungsdaten. Spätestens wenn nach mehreren Bankarbeitstagen weiterhin kein Eingang erkennbar ist, ist eine kurze Klärung mit der Pflegekasse sinnvoll, um Missverständnisse, Bankrückläufer oder formale Sperren schnell auszuräumen.

Zahltag Februar 2026

Der 2. Februar 2026 ist der Zahlungstermin, weil der Monatserste ein Sonntag ist. Dass das Geld gegebenenfalls erst ein oder zwei Bankarbeitstage später gutgeschrieben wird, ist mit der gesetzlichen Systematik vereinbar. Wer diese Unterscheidung zwischen Anweisung durch die Pflegekasse und tatsächlicher Kontoverfügbarkeit kennt, kann Verzögerungen realistischer einordnen und vermeidet unnötige Sorge – ohne echte Ausfälle zu übersehen, die dann tatsächlich geklärt werden müssen.

Praxisbeispiel

Frau M. pflegt ihren Vater zu Hause und rechnet fest damit, dass das Pflegegeld Anfang Februar 2026 am Monatsanfang verfügbar ist. Am Montag, dem 02.02.2026, schaut sie morgens ins Online-Banking: Noch kein Eingang. Sie befürchtet sofort, die Pflegekasse habe verspätet gezahlt. Am Nachmittag ist weiterhin nichts zu sehen, erst am Dienstagvormittag, dem 03.02.2026, wird das Pflegegeld gutgeschrieben.

Als Frau M. bei der Pflegekasse nachfragt, erfährt sie: Der Überweisungsauftrag wurde am 02.02.2026 ausgelöst, also fristgerecht. Dass das Geld erst am nächsten Bankarbeitstag sichtbar war, lag an der bankseitigen Verarbeitung. Für Frau M. ist damit klar: Der „Zahltag“ bezieht sich auf die Anweisung der Pflegekasse – nicht zwingend auf den Zeitpunkt, zu dem das Geld tatsächlich auf dem Konto genutzt werden kann.

Quellen

Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung „5 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2021“ (Angaben u. a. zu Pflegegeldbezug), Bundesministerium der Justiz, Sozialgesetzbuch I (SGB I), insbesondere Regelungen zur Fälligkeit/Erfüllung von Geldleistungen, Sozialgericht Gießen, Gerichtsbescheid, Az. S 7 P 23/18 (Berichte/Einordnungen zur Entscheidung), Pflegegeld-Auszahlungs-Kalender für 2026.