Auch ohne Hartz IV Antrag Notfallbehandlung

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Stadt Düren verweigerte einem 12-jährigem Mädchen die Kostenbegleichung einer Notfall-Behandlung
Weil die Mutter noch keinen Antrag auf Hartz IV Leistungen gestellt hatte, war das Mädchen nicht krankenversichert

Im Jahre 2005 wurde ein 12jähriges Mädchen in das Krankenhaus Düren als Notfall eingeliefert. Die Mutter des Mädchen hatte noch keinen Antrag auf Arbeitslosengeld II Leistungen gestellt, theoretisch aber einen Anspruch darauf gehabt. Aus diesem Grund war das Mädchen zu jener Zeit nicht krankenversicht. Das Krankenhaus Düren verlangte die Behandlungskosten von der Stadt Düren, die sich jedoch weigerte. Für "Hartz IV"-Berechtigte wäre das örtliche Sozialamt nicht zuständig und lehnte aus diesem Grund die Kostenübernahme ab. Daraufhin klagte das Krankenhaus vor dem Bundessozialgericht in Kassel. Die Bundesrichter entschieden (Az: B 8 SO 4/08 R), dass sehr wohl Menschen auf im Notfall einen Anspruch auf medizinische Versorgung haben, auch wenn kein Antrag auf ALG II gestellt worden ist.

Bereits das NRW- Landessozialgericht (LSG) hatte beanstandet, dass die zwölfjährige Patientin bei einer derartigen Sichtweise "schutzlos" wäre, und daraufhin die Stadt zur Zahlung der Kosten verurteilt. Unverständlich bleibt, warum die Stadt Düren sich derart sträubte. Hätte das Bundessozialgericht anders entschieden, so wäre es ein Skandal. Auch für Arme Menschen ohne Hartz IV Bezug ist die Stadt verantwortlich. Alles andere hätte bedeutet, dass arme Menschen kein Grundrecht auf medizinische Versorgung hätten. (19.05.2009)