Arbeitslosengeld beziehen auch bei Arbeitsunfähigkeit – Wie kann das gehen?

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Beim Arbeitslosengeld  oder beim Bürgergeld einen Anspruch zu haben, bedeutet, dem Arbeitsmarkt als arbeitssuchend zur Verfügung zu stehen und alles zu tun, um wieder in Arbeit zu kommen.

Es gibt aber Ausnahmen, in denen auch jemand Arbeitslosengeld bekommt, der arbeitsunfähig ist.

Die erste Ausnahme

Erstens wird Arbeitslosengeld bis zu sechs Wochen weitergezahlt, wenn Versicherte bereits Arbeitslosengeld beziehen und währenddessen krank und arbeitsunfähig werden.

Die zweite Ausnahme

Die zweite Ausnahme ist die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung. Die Agentur für Arbeit muss Arbeitslosengeld auszahlen an generell Berechtigte (die in die Versicherung einzahlten), wenn diese zwar weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten können, die Rentenversicherung aber noch keine volle Erwerbsminderung festgestellt hat.

Krankengeld ist ausgelaufen, und Erwerbsminderung noch nicht entschieden

Diese Regelung soll verhindern, dass Versicherte nicht plötzlich in absolute Armut stürzen, weil ihr Krankengeld ausgelaufen ist, sie aber noch nicht wieder arbeiten können und die langwierige Prüfung ansteht, ob eine Erwerbsminderung vorliegt.

Wie entsteht die Lücke?

Nach eineinhalb Jahren erfolgt die Aussteuerung, und das Krankengeld läuft aus – das hat nichts damit zu tun, ob der Versicherte weiter krank ist oder nicht.

Besteht die Krankheit jetzt weiterhin und macht eine reguläre Arbeit unmöglich, dann kann jetzt eine volle Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Auch wenn alles glatt läuft, dauert es Monate, bis ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente entschieden ist.

Es müssen ärztliche Befunde gestellt werden, genaue Prüfungen des Gesundheitszustandes stehen an. Die Rentenversicherungen sind hier erfahrungsgemäß pingelig.

Oft kommt es zu Ablehnungen, zu Widersprüchen und immer wieder auch zu juristischen Verfahren. In dieser Zeit soll das Arbeitslosengeld die finanzielle Lücke füllen.

Umstieg auf Bürgergeld oder Sozailhilfe

Der Bezug von Arbeitslosengeld I in dieser Zeit kann, wenn nach einem Jahr auch dieses ausläuft, nahltlos übergehen in Bürgergeld (bei Erwerbsfähigkeit) oder Sozialhilfe (bei Erwerbsunfähigkeit), oder aber -nach entsprechender Bewilligung- von einer Erwerbsmminderungsrente abgelöst werden.

Behörde fordert Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Wer nach Auslaufen der Krankengeldes Arbeitslosengeld I bezieht, muss damit rechnen, dass die Arbeitsagentur bei chronischen Krankheiten erwartet, dass Leistungsberechtigte eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen.

Dies gilt immer dann, wenn die Erkankung auf eine dauerhaft eingeschränkte Arbeitsfähigkeit hindeutet.

Wann macht die Agentur für Arbeit Druck?

Sie können grob davon ausgehen, dass die Agentur Ihnen auf die Pelle rückt, eine Erwerbsminderung zu beantragen nach einer Frist von rund sechs Monaten Bezug des Arbeitslosengeldes nach dem Krankengeld und bei einer nicht vorhandnenen Arbeitsfähigkeit wegen chronischer Erkranunkung und / oder gesundheitlichen Schäden.