Einer arbeitslosen Tanzlehrerin in Luxemburg wollte das zuständige Arbeits eine Anstellung als Stripperin oder Escort-Dame vermitteln. Die Jobvermittlung wirft nun die Frage auf, ob ähnliches auch in Deutschland möglich wäre.
In Luxemburg sorgte ein ungewöhnlicher Vermittlungsvorschlag des örtlichen Arbeitsamtes für Aufsehen. Eine arbeitslose Tanzlehrerin wurde aufgefordert, künftig als Stripperin oder Escort zu arbeiten.
Diese Ungeheuerlichkeit verbreitete sich schnell, nachdem die Betroffene ihren Unmut darüber auf Facebook äußerte. Der damalige Fall warf nicht nur moralische und ethische Fragen auf, sondern führte auch zu einer öffentlichen Debatte über die Grenzen der Jobvermittlung durch Arbeitsämter. Viele Menschen waren darüber mehr als empört.
Gesetzliche Grundlagen und Vermittlungsvorschläge
In Luxemburg, ähnlich wie in Deutschland, sind Leistungsbeziehende verpflichtet, aktiv nach einem neuen Job zu suchen und dies auch nachzuweisen.
Das Jobcenter kann dabei verschiedene Jobangebote unterbreiten, auf die sich die Arbeitssuchenden bewerben müssen. Wird dies verweigert, können die Sozialleistungen gekürzt werden.
Die rechtliche Lage in Deutschland
In Deutschland läuft der Prozess der Jobvermittlung ähnlich ab. Arbeitslose führen im besten Fall Gespräche mit Sachbearbeitern, die ihre bisherigen Erfahrungen, Bemühungen und Kompetenzen ermitteln. Daraufhin wird ein Profil angelegt und passende Stellenangebote werden gemeinsam durchgesehen. Hierzu wird im Bürgergeld auch ein sog. Kooperationsplan aufgesetzt.
Es stellt sich nun die Frage, ob auch in Deutschland eine Tanzlehrerin ein solches Jobangebot seitens des Jobcenters unterbreitet werden darf. Tatsächlich gibt es keine rechtlichen Gründe, die das Arbeitsamt daran hindern würden, solche Vorschläge zu unterbreiten. Solche Tätigkeiten sind in Deutschland legal und wird von manchen als normaler Beruf angesehen.
Kann das wirklich passieren?
Viele werden jetzt denken, das passiert doch nicht in der Realität. Und ob: Im Jahre 2017 berichteten wir über einen ähnlich Fall, der sich auch in Deutschland ereignte. Eine junge Augsburgerin staunte nämlich nicht schlecht, als sie den Brief der Arbeitsagentur öffnete. Der 19 Jährigen Erwerbslosen wurde eine Arbeitsstelle in einem Bordell angeboten.
Zumutbarkeit und Ablehnung von Jobangeboten trotz Sanktionsandrohung
Die Frage ist nun, ob Bürgergeld-Bezieher gezwungen werden können, solche Stellen anzunehmen.
Grundsätzlich kann niemand gezwungen werden, eine bestimmte Stelle anzunehmen, insbesondere wenn das Jobangebot unzumutbar ist.
Unzumutbarkeit kann vorliegen, wenn jemand körperlich, seelisch oder geistig nicht in der Lage ist, den Job auszuführen oder wenn wichtige persönliche Gründe dagegen sprechen.
In einem solchen Fall können Betroffene argumentieren, dass solche Jobangebote gegen persönliche Überzeugungen oder seelische Gesundheit verstoßen. Das Jobcenter bzw. auch die Arbeitsagentur in Deutschland müsste dies berücksichtigen und es wäre zulässig, solche Jobangebote abzulehnen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen.
Und wie ging es in Luxemburg weiter?
Der Fall in Luxemburg endete übrigens damit, dass das Arbeitsamt zurückruderte. Eine interne Prüfung ergab, dass ein individuelles Gespräch mit der betroffenen Frau hätte stattfinden müssen, bevor ihr solch ein Jobangebot unterbreitet wurde. Das Arbeitsamt entschuldigte sich und stellte klar, dass die Frau keine Konsequenzen in Form von Sanktionen fürchten müsse.
Auch im erwähnten Fall in Augsburg musste sich das Jobcenter entschuldigen. Auch hier hatte es die Behörde versäumt, zuvor ein Beratungsgespräch zu unternehmen. Als Konsequenz wurden solche Jobangebote komplett aus der Datenbank der Arbeitsagenturen gestrichen bzw. werden seit dem nicht mehr zugelassen.
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.