Gibt es die 5000 Euro Rente und wie hoch ist die Höchstrente?

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Im Jahr 2021 betrug die durchschnittliche Nettorente für Neurentner in Deutschland, die mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen konnten, etwa 1315 Euro.

Doch was ist mit den Arbeitnehmern, die während ihres Erwerbslebens hohe Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben?

Gibt es eine gesetzliche Höchstrente, und wie hoch kann die Rente für diese Personen tatsächlich sein? Wäre eine Rente in Höhe von 5000 EUR möglich?

Gibt es eine Höchstrente?

Eine gesetzlich festgelegte Höchstrente gibt es nicht. Theoretisch könnte die Rentenversicherung auch eine Rente von 5000 Euro zahlen, sofern jemand im Laufe seines Erwerbslebens eine entsprechende Anzahl an Entgeltpunkten gesammelt hat.

Doch wie viele Entgeltpunkte sind überhaupt möglich, und wie wirken sich diese auf die Rentenhöhe aus?

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Was sind Entgeltpunkte und wie werden sie berechnet?

Im deutschen Rentenrecht sammelt man im Laufe seines Erwerbslebens sogenannte Entgeltpunkte. Verdient man innerhalb eines Jahres das durchschnittliche Einkommen aller Versicherten, erhält man einen Entgeltpunkt.

Verdient man das Doppelte, erhält man zwei Entgeltpunkte. Nach oben gibt es jedoch eine Begrenzung durch die Beitragsbemessungsgrenze.

Im Jahr 2023 liegt diese Grenze in Westdeutschland bei 87.600 Euro, wodurch man maximal 2,0305 Entgeltpunkte pro Jahr erwerben kann.

Beispiel eines Topverdieners: Wie hoch könnte die Rente sein?

Betrachten wir das Beispiel eines Rentenversicherten, der nach einem IT-Studium im Alter von 21 Jahren immer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient.

Er würde bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren auf 46 Arbeitsjahre kommen. Bei durchschnittlich zwei Entgeltpunkten pro Jahr ergibt dies 95,4 Entgeltpunkte.

Ab dem 1. Juli 2023 zahlt die Deutsche Rentenversicherung 37,60 Euro pro Entgeltpunkt, was einer Bruttorente von etwa 3590 Euro entspricht.

Wie kann man eine Rente von 5000 Euro erreichen?

Eine Rente von 5000 Euro zu erreichen, erfordert zwei wesentliche Faktoren: Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze und den Verzicht auf den Rentenbezug, um einen Rentenzuschlag zu erhalten.

Für jedes Jahr, das man nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet und auf die Rente verzichtet, erhält man einen Zuschlag von 6%.

Nach fünf Jahren Verzicht erhöht sich die Rente somit um 30%, was in Kombination mit den weiter erworbenen Entgeltpunkten theoretisch eine Rente von über 5000 Euro möglich macht.

Dieses Beispiel zeigt, dass es keine gesetzliche Höchstrente gibt und dass durch Weiterarbeit und Verzicht auf den Rentenbezug die Rente erheblich gesteigert werden kann.

Doch die meisten Rentnerinnen und Rentner beziehen eher eine kleine Rente und müssen jeden Euro zwei Mal umdrehen.