Die Anzahl der Klagen an den Sozialgerichten aufgrund der Hartz IV Gesetzgebungen steigt weiter an. Zudem haben immer mehr Klagen der ALG II Betroffenen Erfolg
Die Anzahl der Klagen an den Sozialgerichten aufgrund der Hartz IV Gesetzgebungen steigt weiter an. Zudem haben immer mehr Klagen der ALG II Betroffenen Erfolg. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind gemessen an dem letzten Jahr die Klagen um rund 30 Prozent angestiegen. Für das komplette Jahr 2008 lägen aber noch keine genauen Berechnungen vor.
In Berlin beispielsweise kündigte die SPD Justizsenatorin Gisela von der Aue unlängst an, 40 neue Sozialrichterstellen zum Jahr 2009 zu schaffen, um die Klageflut zu bewältigen. Derzeit sind 103 Richter an den Sozialgerichten in Berlin beschäftigt. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel will zur kommenden Woche eine eigene Bilanz vorlegen
Im Jahre 2007 wurden genau 99.150 Klagen aufgrund der Hartz IV Gesetze eingereicht, bis November 2008 waren es bereits 122.000 Klagen. Hoch gerechnet auf den Monat Dezmber würde dies einen Anstieg von 30 Prozent gemessen am Vorjahr bedeuten. Im ersten Halbjahr 2008 hatten schon über 61.970 Menschen geklagt. Zudem stiegt die Anzahl der Klagen, die noch nicht bearbeitet worden sind. Der liegen gebliebene Bestand von Hartz-IV-Akten ist im Jahr 2008 auf 15.500 angestiegen. Das sind 4500 Fälle mehr, als noch ein Jahr zuvor. Hauptstreitpunkte waren die Kosten der Unkunft (KdU), die Anrechnung des Einkommens auf ALG II, falsche ALG II- Bescheide, sowie die Gesetzmäßigkeit von Sanktionen bei angeblichen Verstößen.
Immer mehr Klagen haben Erfolg
Jeder dritte abgelehnte Widerspruch landete zur Klageerhebung dem Sozialgericht vor, so ein Sprecher der BA. In fast der Hälfte der Klagen (rund 48 Prozent) wurde den Klägern Recht gegeben. (17.01.2009)
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