Anspruch auf Krankengeld auch beim Minijob?

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Ein verbreiteter Irrglaube ist, dass das Gehalt im Krankheitsfall nur Vollzeitbeschรคftigten zusteht. Doch dem ist nicht so: Auch Minijobber haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Doch was passiert, wenn Betroffene lรคnger als 6 Wochen krank sind? Wird dann auch das Krankengeld gezahlt?

Unter welchen Bedingungen besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Ob ein Minijobber oder ein Vollzeitbeschรคftigter, der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht grundsรคtzlich fรผr beide, wenn bestimmte Voraussetzungen erfรผllt sind.

“Ein wichtiges Kriterium ist, dass der Arbeitnehmer mindestens vier Wochen ununterbrochen im Betrieb beschรคftigt ist”, sagt Dr. Utz Anhalt, Sozialrechtsexperte bei Gegen-Hartz.de.

“Diese Wartezeit gilt sowohl fรผr Minijobber als auch fรผr Vollzeitbeschรคftigte und ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt”, so Anhalt.

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Warum besteht dieser Anspruch?

Das deutsche Arbeitsrecht sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer, unabhรคngig vom Umfang seiner Beschรคftigung, das Recht auf Lohnfortzahlung hat, sofern die oben genannten Bedingungen erfรผllt sind. Dies soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall nicht finanziell benachteiligt werden und sich ausreichend erholen kรถnnen, um wieder gesund zur Arbeit zu erscheinen.

Wie lange gilt die Entgeltfortzahlung?

Die gesetzliche Dauer fรผr die Entgeltfortzahlung betrรคgt maximal sechs Wochen. Wรคhrend dieser Zeit erhalten sowohl Minijobber als auch Vollzeitbeschรคftigte ihren regulรคren Lohn, so als hรคtten sie gearbeitet. Dies ist ein wesentlicher Schutzmechanismus, der Arbeitnehmern in Deutschland einen gewissen Einkommensschutz bei Krankheit bietet.

Was passiert bei wiederholten Krankheitsfรคllen?

Was aber passiert, wenn man als Minijobber รถfter krank ist? “Die sechswรถchige Entgeltfortzahlungsfrist bei einer erneuten Krankheit, die eine neue Arbeitsunfรคhigkeit verursacht, von Neuem beginnt”, so Anhalt.

Das bedeutet, wenn ein Minijobber beispielsweise nach einer abgeschlossenen Krankheit erneut arbeitsunfรคhig wird, hat er fรผr diese neue Krankheitsperiode wieder Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung.

Mรผssen Minijobber versรคumte Arbeitsstunden nachholen?

Mรผssen Minijobber die Stunden, die sie aufgrund von Krankheit nicht arbeiten konnten, nachholen? Die Antwort ist eindeutig: “Nein, das mรผssen sie nicht”, sagt der Experte.

“Ein Minijobber erhรคlt wรคhrend seiner Krankheitszeit denselben Lohn, den er auch erhalten hรคtte, wenn er gearbeitet hรคtte. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diesen Lohn fortzuzahlen, ohne dass die verpassten Stunden nachgearbeitet werden mรผssen.”

Gibt es bei einem Minijob auch Krankengeld?

Der gravierende Unterschied zwischen Minijobbern und Vollzeitbeschรคftigten zeigt sich nach Ablauf der sechs Wochen der Entgeltfortzahlung.

Wรคhrend Vollzeitbeschรคftigte nach dieser Zeit in der Regel Krankengeld von ihrer Krankenkasse erhalten, ist dies bei Minijobbern nicht der Fall.

Der Grund hierfรผr liegt in der pauschalen Abfรผhrung zur Sozialversicherung bei Minijobs. Diese geringeren Beitrรคge fรผhren dazu, dass Minijobber kein Krankengeld erhalten, wenn die Entgeltfortzahlung endet.

Nach Ablauf der sechs Wochen stehen Minijobber im Krankheitsfall ohne weitere finanzielle Unterstรผtzung da, es sei denn, sie haben zusรคtzliche Versicherungen abgeschlossen oder einen Hauptjob, der diese Lรผcke fรผllt. Minijobber sollten sich daher bewusst sein, dass sie, sobald die Lohnfortzahlung endet, auf sich gestellt sind, was ihre finanzielle Absicherung betrifft.

Ein Ausweg ist aber, zunรคchst den Minijob wieder anzutreten, sagt Anhalt. Danach kรถnne man sich wieder krankschreiben lassen, sofern hierfรผr ein Grund besteht.

Was passiert, wenn der Minijobber einen Hauptjob hat?

Ein Sonderfall tritt ein, wenn ein Minijobber zusรคtzlich einen Hauptjob hat. In diesem Fall hat er Anspruch auf Krankengeld, da er รผber seinen Hauptjob in die Krankenversicherung eingezahlt hat.

Das bedeutet, dass ein Minijobber, der parallel in einer sozialversicherungspflichtigen Haupttรคtigkeit steht, von den gleichen Rechten wie Vollzeitbeschรคftigte profitieren kann, einschlieรŸlich des Anspruchs auf Krankengeld nach Ablauf der sechs Wochen Entgeltfortzahlung.

Der Anspruch auf Krankengeld wird dann รผber die Beitrรคge des Hauptjobs abgedeckt. Das bedeutet, dass ein Minijobber mit Hauptjob nach der sechswรถchigen Lohnfortzahlung Krankengeld รผber die Krankenkasse des Hauptarbeitgebers erhalten kann. Dieser Unterschied ist wichtig zu verstehen, da er den finanziellen Schutz eines Minijobbers erheblich beeinflussen kann.