Ein verbreiteter Irrglaube ist, dass das Gehalt im Krankheitsfall nur Vollzeitbeschäftigten zusteht. Doch dem ist nicht so: Auch Minijobber haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Doch was passiert, wenn Betroffene länger als 6 Wochen krank sind? Wird dann auch das Krankengeld gezahlt?
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Unter welchen Bedingungen besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Ob ein Minijobber oder ein Vollzeitbeschäftigter, der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht grundsätzlich für beide, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
“Ein wichtiges Kriterium ist, dass der Arbeitnehmer mindestens vier Wochen ununterbrochen im Betrieb beschäftigt ist”, sagt Dr. Utz Anhalt, Sozialrechtsexperte bei Gegen-Hartz.de.
“Diese Wartezeit gilt sowohl für Minijobber als auch für Vollzeitbeschäftigte und ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt”, so Anhalt.
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Warum besteht dieser Anspruch?
Das deutsche Arbeitsrecht sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer, unabhängig vom Umfang seiner Beschäftigung, das Recht auf Lohnfortzahlung hat, sofern die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Dies soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall nicht finanziell benachteiligt werden und sich ausreichend erholen können, um wieder gesund zur Arbeit zu erscheinen.
Wie lange gilt die Entgeltfortzahlung?
Die gesetzliche Dauer für die Entgeltfortzahlung beträgt maximal sechs Wochen. Während dieser Zeit erhalten sowohl Minijobber als auch Vollzeitbeschäftigte ihren regulären Lohn, so als hätten sie gearbeitet. Dies ist ein wesentlicher Schutzmechanismus, der Arbeitnehmern in Deutschland einen gewissen Einkommensschutz bei Krankheit bietet.
Was passiert bei wiederholten Krankheitsfällen?
Was aber passiert, wenn man als Minijobber öfter krank ist? “Die sechswöchige Entgeltfortzahlungsfrist bei einer erneuten Krankheit, die eine neue Arbeitsunfähigkeit verursacht, von Neuem beginnt”, so Anhalt.
Das bedeutet, wenn ein Minijobber beispielsweise nach einer abgeschlossenen Krankheit erneut arbeitsunfähig wird, hat er für diese neue Krankheitsperiode wieder Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung.
Müssen Minijobber versäumte Arbeitsstunden nachholen?
Müssen Minijobber die Stunden, die sie aufgrund von Krankheit nicht arbeiten konnten, nachholen? Die Antwort ist eindeutig: “Nein, das müssen sie nicht”, sagt der Experte.
“Ein Minijobber erhält während seiner Krankheitszeit denselben Lohn, den er auch erhalten hätte, wenn er gearbeitet hätte. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diesen Lohn fortzuzahlen, ohne dass die verpassten Stunden nachgearbeitet werden müssen.”
Gibt es bei einem Minijob auch Krankengeld?
Der gravierende Unterschied zwischen Minijobbern und Vollzeitbeschäftigten zeigt sich nach Ablauf der sechs Wochen der Entgeltfortzahlung.
Während Vollzeitbeschäftigte nach dieser Zeit in der Regel Krankengeld von ihrer Krankenkasse erhalten, ist dies bei Minijobbern nicht der Fall.
Der Grund hierfür liegt in der pauschalen Abführung zur Sozialversicherung bei Minijobs. Diese geringeren Beiträge führen dazu, dass Minijobber kein Krankengeld erhalten, wenn die Entgeltfortzahlung endet.
Nach Ablauf der sechs Wochen stehen Minijobber im Krankheitsfall ohne weitere finanzielle Unterstützung da, es sei denn, sie haben zusätzliche Versicherungen abgeschlossen oder einen Hauptjob, der diese Lücke füllt. Minijobber sollten sich daher bewusst sein, dass sie, sobald die Lohnfortzahlung endet, auf sich gestellt sind, was ihre finanzielle Absicherung betrifft.
Ein Ausweg ist aber, zunächst den Minijob wieder anzutreten, sagt Anhalt. Danach könne man sich wieder krankschreiben lassen, sofern hierfür ein Grund besteht.
Was passiert, wenn der Minijobber einen Hauptjob hat?
Ein Sonderfall tritt ein, wenn ein Minijobber zusätzlich einen Hauptjob hat. In diesem Fall hat er Anspruch auf Krankengeld, da er über seinen Hauptjob in die Krankenversicherung eingezahlt hat.
Das bedeutet, dass ein Minijobber, der parallel in einer sozialversicherungspflichtigen Haupttätigkeit steht, von den gleichen Rechten wie Vollzeitbeschäftigte profitieren kann, einschließlich des Anspruchs auf Krankengeld nach Ablauf der sechs Wochen Entgeltfortzahlung.
Der Anspruch auf Krankengeld wird dann über die Beiträge des Hauptjobs abgedeckt. Das bedeutet, dass ein Minijobber mit Hauptjob nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung Krankengeld über die Krankenkasse des Hauptarbeitgebers erhalten kann. Dieser Unterschied ist wichtig zu verstehen, da er den finanziellen Schutz eines Minijobbers erheblich beeinflussen kann.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.