Rente: 45 Jahre Wartezeit und doch keine keine Rente mit 63 ohne Abschlag

Lesedauer 2 Minuten

Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für den Renteneintritt beschäftigt viele Rentenversicherte, insbesondere wenn es um die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren Wartezeit geht.

Oft wird angenommen, dass man mit Vollendung des 63. Lebensjahres und 45 Beitragsjahren automatisch in den Genuss einer abschlagsfreien Rente kommen kann.

Doch wie der Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knöppel in einem  eindrücklich erklärt, ist diese Annahme ein weit verbreiteter Irrtum.

Kann man wirklich mit 63 Jahren und 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen?

Der Glaube, mit 63 Jahren und 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen zu können, hält sich hartnäckig.

Viele Menschen suchen daher frühzeitig den Rat von Rentenberatern, um ihre finanziellen Möglichkeiten für den Ruhestand zu planen.

Doch die Antwort auf die Frage, ob ein vorzeitiger Renteneintritt ohne Abschläge möglich ist, fällt ernüchternd aus: Nein, das ist nicht der Fall.

Laut den aktuellen gesetzlichen Regelungen in Deutschland kann die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht mit 63 Jahren in Anspruch genommen werden.

Diese Möglichkeit bestand nur für bestimmte Jahrgänge, die vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden. Wer später geboren ist, für den hat der Gesetzgeber die Altersgrenze schrittweise angehoben.

Welche gesetzlichen Regelungen gelten für die Altersrente?

Die gesetzliche Altersrente in Deutschland kennt verschiedene Varianten, wobei die Regelaltersrente die „Mutter aller Rentenarten“ darstellt, wie Peter Knöppel es ausdrückt.

Für Menschen, die nach 1964 geboren wurden, ist der reguläre Renteneintritt erst mit 67 Jahren möglich. Wer jedoch 45 Beitragsjahre vorweisen kann, hat Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Diese Altersrente, eingeführt im Jahr 2012, ermöglichte es zunächst, mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen.

Mit der Rentenreform von 2014 unter der Federführung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles wurde das Eintrittsalter für bestimmte Jahrgänge auf 63 Jahre abgesenkt.

Dies galt jedoch nur für Menschen, die vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden. Für alle danach Geborenen wurde die Altersgrenze wieder angehoben.

Was passiert, wenn man vorzeitig in Rente geht?

Für alle, die heute das 63. Lebensjahr erreichen und 45 Beitragsjahre haben, bedeutet das, dass sie nicht abschlagsfrei in Rente gehen können. Wenn sie dennoch vorzeitig in Rente gehen möchten, müssen sie mit Abschlägen rechnen.

Diese betragen 0,3 Prozentpunkte pro Monat, den die Rente vor dem regulären Renteneintritt beansprucht wird.

Diese Abschläge bleiben ein Leben lang bestehen und reduzieren somit dauerhaft die monatlichen Rentenzahlungen.

Ein häufiger Irrtum, auf den der Rentenexperte hinweist, ist die Annahme, dass die Abschläge nur bis zum Erreichen des Regelaltersgrenze gelten.

Tatsächlich bleiben sie jedoch dauerhaft bestehen, auch wenn die Regelaltersgrenze später erreicht wird.

Welche Alternativen gibt es für einen vorzeitigen Renteneintritt?

Für viele Menschen stellt sich daher die Frage, welche Alternativen es gibt, um dennoch früher in den Ruhestand gehen zu können.

Eine Möglichkeit besteht darin, die verbleibenden Jahre bis zum regulären Renteneintritt durch Arbeitslosengeld, Krankengeld oder freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zu überbrücken.

Doch auch hier warnt Rechtsanwalt: Ein solcher Schritt sollte gut überlegt sein, da diese Zeiträume nicht immer vollständig auf die Rentenberechnung angerechnet werden und somit zu weiteren finanziellen Einbußen führen können.

Fazit: Vorsicht vor der Rentenfalle

Der vorzeitige Renteneintritt kann verlockend erscheinen, doch er birgt erhebliche Einbußen bei der Altersrente, wenn man sich nicht gründlich über die rechtlichen Bestimmungen informiert.

Abschläge, die ein Leben lang bestehen bleiben, können die Rentenzahlungen empfindlich schmälern.

Daher ist es unerlässlich, sich frühzeitig umfassend beraten zu lassen und die individuellen Möglichkeiten sorgfältig abzuwägen.

Peter Knöppel rät allen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen, sich genau über ihre Ansprüche und die geltenden Regelungen zu informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Ruhestand nicht durch finanzielle Engpässe getrübt wird.