Ab 2025 wird die Fünftelregelung, die bisher vielen Arbeitnehmern einen Steuervorteil bei Abfindungen verschafft hat, in ihrer jetzigen Form abgeschafft.
Diese Änderung führt dazu, dass Arbeitnehmer, die eine Abfindung erhalten haben, den Steuervorteil künftig nur noch im Rahmen ihrer Steuererklärung geltend machen können.
Was ändert sich durch die Abschaffung der Fünftelregelung?
Bislang sorgte die sogenannte Fünftelregelung im Lohnsteuerverfahren dafür, dass Abfindungen steuerlich begünstigt behandelt wurden. Anstatt das gesamte Abfindungssumme auf einmal zu versteuern, wurde es fiktiv auf fünf Jahre verteilt.
Dies führte in der Regel zu einer niedrigeren Steuerbelastung, da die progressive Wirkung des Einkommenssteuertarifs gemildert wurde.
Mit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes wird diese Regelung ab 2025 im Lohnsteuerabzugsverfahren abgeschafft.
Arbeitnehmer, die nach einer Kündigung eine Abfindung erhalten, müssen diese zunächst vollständig versteuern.
Allerdings bleibt die Fünftelregelung über die Einkommenssteuererklärung weiterhin verfügbar.
Das bedeutet, dass Betroffene die steuerliche Vergünstigung nur noch rückwirkend durch eine Steuererklärung in Anspruch nehmen können.
Was bedeutet das für Arbeitnehmer in der Praxis?
Arbeitnehmer, die ab 2025 eine Abfindung erhalten, müssen diese zunächst voll versteuern.
Der steuerliche Vorteil der Fünftelregelung kann jedoch im Rahmen der jährlichen Steuererklärung beantragt werden.
Dies stellt für viele eine Herausforderung dar, da sie sich stärker mit ihrer persönlichen Steuererklärung auseinandersetzen müssen.
Uwe Rauhöft, Vorstandsmitglied der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH), betont: „Den Steuervorteil durch die Fünftelregelung erhält man ab 2025 nur noch nachträglich, wenn man eine Steuererklärung abgibt.“
Die Bedeutung einer gut vorbereiteten Steuererklärung wird damit noch größer. Besonders Arbeitnehmer, die in der Vergangenheit möglicherweise keine Steuererklärung eingereicht haben, müssen nun aktiv werden, um den Steuervorteil für ihre Abfindung zu sichern.
Wie können Arbeitnehmer von der neuen Regelung profitieren?
Trotz der Änderungen bietet die Reform Chancen für Arbeitnehmer, die sich aktiv mit ihrer finanziellen Situation und Steueroptimierung auseinandersetzen.
Durch die jährliche Steuererklärung haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre steuerlichen Verhältnisse ganzheitlich zu betrachten und potenzielle Steuervorteile nicht nur bei Abfindungen, sondern auch in anderen Bereichen zu erkennen.
Dies kann zum Beispiel durch die Berücksichtigung weiterer Abzugsmöglichkeiten, wie Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen, geschehen.
Die VLH, Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein, rät Arbeitnehmern, sich rechtzeitig über die Änderungen zu informieren und gegebenenfalls professionelle Unterstützung bei der Erstellung ihrer Steuererklärung in Anspruch zu nehmen.
Gerade in komplexen Fällen kann dies den Unterschied machen und zu erheblichen Steuerersparnissen führen, wie der Lohnsteuerverein hinwies.