Eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag hat es bis vor das Bundesverwaltungsgericht geschafft.
Manche behaupten, dass die sog. “GEZ-Klage” die bisherigen Strukturen des ÖRF in Frage stellen könnte.
Doch was genau steckt hinter der Klage und welche Auswirkungen könnte das Verfahren für Beitragszahler haben, wenn das Bundesverwaltungsgericht zugunsten der Klägerin entscheidet?
Was ist der Hintergrund der GEZ-Klage?
Der Rundfunkbeitrag, der von allen Haushalten in Deutschland im Grundsatz gezahlt werden muss, wird seit seiner Einführung immer wieder kontrovers diskutiert.
Die grundsätzliche Pflicht den Rundfunkbeitrag zu zahlen, unabhängig davon, ob man tatsächlich die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nutzt oder nicht, stößt jedoch bei vielen Bürgern immer häufig sauer auf. Eine Befreiung der Rundfunkgebühren ist nämlich nur unter bestimmten Vorraussetzungen möglich.
Die Klage einer Frau aus Bayern hat es aber nun bis vor das Bundesverwaltungsgericht geschafft. Das allein ist schon eine Besonderheit, da die meisten Klagen, die ähnlich gelagert in ihrer Fragestellung waren, meistens in der ersten Instanz scheiterten. Zudem wurden Revisionen in die nächst höchste Instanz nicht zugelassen.
Wie war der Klageweg?
Die Klägerin scheiterte auch zunächst vor dem Verwaltungsgericht in München und ebenso in der Berufungsinstanz vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Beide Gerichte sahen keine Veranlassung, die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zuzulassen.
Doch die Klägerin gab nicht auf und erhob eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.
Nun entschied das Bundesverwaltungsgericht, die Revision jedoch zuzulassen. Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Folgen haben, bestätigt auch der Rechtsanwalt Peter Knöppel aus Halle in einem Video.
Warum ist die Zulassung der Revision so besonders?
Die Zulassung der Revision durch das Bundesverwaltungsgericht ist insofern bemerkenswert, als dass es sich um zwei grundlegende Fragestellungen handelt, die nun von höchster richterlicher Stelle geprüft werden.
Diese Fragen betreffen zum einen die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags selbst und zum anderen die Neutralität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Die erste Frage, ob der Rundfunkbeitrag verfassungsrechtlich in Wahrheit eine Steuer ist, könnte das gesamte Finanzierungssystem der Öffentlich-Rechtlichen infrage stellen.
Sollte das Bundesverwaltungsgericht zu dem Schluss kommen, dass es sich bei dem Beitrag um eine versteckte Steuer handelt, könnte dies weitreichende Konsequenzen haben.
Die zweite Frage bezieht sich auf die gesamte Ausrichtung des Programms des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Hier geht es um den Vorwurf eines “strukturellen Versagens im Hinblick auf die Meinungsvielfalt”.
Sollte das Gericht feststellen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag zur umfassenden und ausgewogenen Berichterstattung nicht erfüllt, könnte dies die Legitimation des Rundfunkbeitrags weiter untergraben.
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Wie könnte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ausfallen?
Es ist zum jetzigen Zeitpunkt völlig offen, wie das Bundesverwaltungsgericht entscheiden wird.
Klar ist jedoch, dass ein Urteil zugunsten der Klägerin die bisherige Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Frage stellen könnte.
Sollte das Gericht feststellen, dass der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist oder dass ein strukturelles Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorliegt, könnte dies das Ende der Beitragspflicht bedeuten, sagt Knöppel.
Ein solches Urteil hätte nicht nur finanzielle Konsequenzen für die öffentlich-rechtlichen Sender, sondern könnte auch eine Diskussion über die Rolle und den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auslösen.
Die Zulassung der Revision durch das Bundesverwaltungsgericht in diesem Fall ist in jedem Fall ein deutliches Zeichen dafür, dass die bisherigen Entscheidungen der Vorinstanzen nicht das letzte Wort sein werden, so der Anwalt. Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt es also spannend.
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.