Um Wohnungen barrierefrei zu nutzen, müssen diese umgebaut werden, und oft ist sogar ein Umzug nötig. Welche Förderungen es für Menschen mit Behinderungen gibt, das erklären wir hier.
Inhaltsverzeichnis
Welche Umbauten sind möglich?
Nicht jede Wohnung lässt sich in jeglicher Hinsicht behindertengerecht umbauen. Maßnahmen, die oft nachträglich geleistet werden, umfassen den Umbau der Badezimmer durch Badewannentüren oder ebenerdige Duschen. Bei Türen zum Balkon oder der Terrasse lassen sich Schwellen beseitigen.
Küchen werden oft so umgestaltet, dass auch Menschen sie nutzen können, deren Mobilität eingeschränkt ist. Stufen im Hauseingang lassen sich durch Rampen ergänzen, und Aufzüge ermöglichen es Betroffenen, in höhere Stockwerke zu gelangen.
Dies sind die häufigeren Umbauten. Es gibt darüber hianus eine Fülle anderer Anpassungen des Wohnraums, abhängig von den individuellen Einschränkungen.
Barrierefreies Bauen wird gefördert
Solche Umbauten sind oft kostspielig. Allerdings unterstützt der Staat barrierefreies Bauen finanziell. Es gibt dafür in den jeweiligen Bundesländern leistungsfreie Darlehen. Sie bekommen also einen Zuschuss zu den entstehenden Kosten.
Die Höhe der Zuschüsse und deren Bedingungen unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern. Sie können sich beim Wohnungsamt vor Ort informieren, welche konkreten Möglichkeiten in Frage kommen.
Betriebsunfall oder Berufskrankheit?
Ist die Ursache der Einschränkung ein Betriebsunfall oder eine Berufskrankheit? Dann können Sie nicht nur mit einem Zuschuss rechnen, sondern mit der vollen Übernahme der Kosten. Das ist unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrem Vermögen.
Denn in diesen Fällen muss die gesetzliche Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaft zahlen.
Behindertengerechte Homeoffice
Wenn Sie als Mensch mit Schwerbehinderung arbeiten, dann haben Sie ein Recht auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Behindertengerechter Wohnraum, der nötig ist, damit Sie ihrer Tätigkeit nachgehen können, wird in diesem Fall als Umbau vom Integrationsamt übernommen.
Sie erhalten dann verbilligte Darlehen und Zuschüsse, um zum Beispiel ein behindertengerechtes Büro in den eigenen vier Wänden zu gestalten.
Auch die Pflegeversicherung kann helfen
Wenn bei Ihnen eine Pflegestufe anerkannt ist, dann gibt es auch Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Bei jeder baulichen Maßnahme, die einem behindertengerechten Wohnraum dient, sind bis zu 4.000 Euro Zuschuss möglich.
Bei mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt ist pro Maßnahme sogar ein Zuschuss von bis zu 16.000 Euro eine Option.
Das Kreditinstitut für Wiederaufbau
An das Kreditinstitut für Wiederaufbau denken erst einmal wenige, wenn es um die Unterstützung behindertengerechter Wohnungen geht. Sie wurde 1948 mit dem Ziel gegründet, den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft finanziell zu stemmen.
Tatsächlich vergibt diese Anstalt des öffentlichen Rechts Zuschüsse für barrierereduzierende Maßnahmen.
Was tun, wenn ein Umzug ansteht?
Falls ein Umbau nicht möglich ist, und Sie eine behindertengerechte Wohnung umziehen müssen, können Sie die hohen Kosten durch staatliche Umzugsbeihilfe abfedern. Empfangen Sie Grundsicherung, erhalten Sie Arbeitslosen- oder Bürgergeld? Dann müssen Sie einen Antrag auf Unterstützung bei der zuständigen Behörde stellen.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.