Infolge der Corona-Pandemie mussten 132.000 Selbstständige Hartz IV beantragen. Insbesondere Soloselbstständige konnten kaum von den Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung profitieren. Viele haben aufgegeben oder sind noch immer von Hartz IV betroffen.
Selbstständige durch Corona-Pandemie langfristig in Hartz IV gerutscht
Im Lockdown-Zeitraum April 2020 bis Juni 2021 mussten 132.000 Selbstständige Hartz IV beantragen. Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung haben nur 74 Prozent von ihnen 2020 überstanden. 26 Prozent mussten aufgeben. Von diesen arbeiten mittlerweile 11 Prozent unselbstständig und 15 Prozent sind noch immer auf Hartz IV angewiesen. Insbesondere Frauen sind betroffen, da ihre Branchen stärker durch den Lockdown betroffen waren.
Zwar war der vorläufige Zugang zu Hartz IV-Leistungen pandemiebedingt erleichtert worden, trotzdem klagten viele Betroffene über langwierige Bürokratie und Verzögerungen bei der Bewilligung. Problematisch war das deshalb, weil die Soforthilfen der Bundesregierung viele Soloselbstständige nicht erreichten, da diese lediglich für laufende Fixkosten vorgesehen waren.
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Unzureichende Hilfen führen in die Privatinsolvenz
Insgesamt werden die Hilfen für Selbstständige, insbesondere Solo- und Kleinselbstständige als unzureichend kritisiert. Viele Betroffene mussten alle Rücklagen, sofern sie überhaupt welche hatten, aufbrauchen und die Hartz IV-Bewilligungen zogen sich zum Teil über ein Jahr. Die Neustarthilfe über 7.500 Euro sei viel zu spät gekommen.
Wer in seinem Geschäft langfristige Verpflichtungen begleichen muss, dem ist mit Hartz IV nicht geholfen. Die Privatinsolvenz ist dann unvermeidlich und betrifft die Selbstständigen und ihre Familien langfristig.
Bild: InsideCreativeHouse / AdobeStock
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