BA: 13 Millionen Euro Strafzinsen trotz geringer Rücklagen

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Die Bundesagentur für Arbeit musste 2020 etwa 13,7 Millionen Euro „Strafzinsen“ zahlen. Wären ihre Rücklagen aufgrund von Kurzarbeitergeld und Grundsicherung wegen Corona nicht drastisch reduziert, wäre sogar deutlich mehr Geld verpufft.

Milliarden-Defizit durch Corona-Maßnahmen

Die Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit sind wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie drastisch zurückgegangen. War die Agentur 2020 mit 25,8 Milliarden Euro Rücklagen ins Jahr gestartet, waren nach sechs Monaten schon fast die Hälfte davon aufgebraucht.

Insgesamt hat die Bundesagentur 2020 die Summe von 61 Milliarden Euro aufgewendet, um die Pandemiefolgen abzufangen. Sie musste damit ein Defizit von 27,3 Milliarden Euro ausgleichen. Nur 6 Milliarden Euro verblieben zum Jahreswechsel 2021. Diese wurden aufgewandt, um offene Defizite auszugleichen. Jetzt steht die Bundesagentur ohne Rücklagen da und ist auf zinslose Kredite angewiesen.

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Finanzmarktpolitik frisst Sozialleistungen auf

Trotz der massiven Ausgaben musste die Bundesagentur für Arbeit 2020 ganze 13,7 Millionen Euro „Strafzinsen“ an Banken zahlen. Das liegt jedoch nicht im Verschulden der Agentur, sondern an der Finanzmarkt- bzw. Zinspolitik der Europäischen Zentralbank, nach der finanzielle Rücklagen keine Zinsen als Rendite abwerfen, sondern bei größeren Beträgen sogar Negativzinsen generieren.

Das Geld hätte für diverse Maßnahmen und Förderungen eingesetzt werden können. Doch auch neben der angespannten Finanzlage der Bundesagentur macht sich für Betroffene von Hartz IV die Zinspolitik bemerkbar. Infolgedessen erhöhen die Banken nämlich ihre Kontogebühren.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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