1.000 Euro Einmalzahlung im Herbst – Wer hat auf die Studienstarthilfe Anspruch?

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Ab dem Wintersemester 2024/25 bietet die Bundesregierung eine neue finanzielle Unterstรผtzung fรผr Studienanfรคnger aus einkommensschwachen Familien an. Die sogenannte Studienstarthilfe in Hรถhe von 1.000 EUR soll den Einstieg ins Hochschulleben erleichtern und ist Teil einer grรถรŸeren Reform im Bereich der Ausbildungsfรถrderung.

Wer hat Anspruch und wie beantragt man die Starthilfe fรผr Studenten? Das erfahrt ihr in diesem Artikel.

Wer ist antragsberechtigt?

Die Studienstarthilfe richtet sich an Erstsemester unter 25 Jahren, die vor Studienbeginn eine der folgenden Sozialleistungen bezogen haben:

  • Bรผrgergeld
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld
  • Grundsicherung wegen Erwerbsminderung
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinderzuschlag

Zusรคtzlich sind Jugendliche fรถrderfรคhig, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht sind und deren Eltern keine MaรŸnahmebeitrรคge zahlen mรผssen.

Warum wurde die Studienstarthilfe eingefรผhrt?

Die Einmalzahlung soll dazu beitragen, finanzielle Hรผrden fรผr den Studienbeginn zu reduzieren. Sie dient dazu, notwendige Anschaffungen wie Lehrmaterialien, Laptops oder eine Kaution fรผr die erste Wohnung zu finanzieren.

Die Bundesregierung erwartet, dass etwa 15.000 Studierende jรคhrlich diese Unterstรผtzung beantragen kรถnnten, obwohl die tatsรคchliche Zahl im Einfรผhrungsjahr niedriger ausfallen dรผrfte, da das Programm bislang nicht weit bekannt ist.

Wie kann man die Starthilfe beantragen und welche Fristen mรผssen eingehalten werden?

Die Beantragung der Studienstarthilfe erfolgt ausschlieรŸlich online รผber das Portal “BAfรถG Digital”. Studienanfรคnger mรผssen hierbei den Bezug der genannten Sozialleistungen und die Einschreibung an einer Hochschule nachweisen.

Die Antragsfrist endet am letzten Tag des Monats, der auf den Monat des Studienbeginns folgt. Beispielsweise muss ein Antrag fรผr ein Studium, das im Oktober beginnt, bis Ende November gestellt werden.

Hat die Starthilfe eine Verbindung zur BAfรถG-Fรถrderung?

Die 1.000 EUR Studienstarthilfe werden als Pauschale ausgezahlt und sind unabhรคngig von anderen Fรถrderungen wie BAfรถG. Das bedeutet, dass die Studienstarthilfe nicht auf das BAfรถG angerechnet wird und auch nicht zurรผckgezahlt werden muss.

Dies soll sicherstellen, dass die Empfรคnger die volle Unterstรผtzung nutzen kรถnnen, ohne EinbuรŸen bei anderen finanziellen Hilfen zu erleiden.

Probleme mit den allgemeinen BAfรถG Sรคtzen bestehen weiterhin

Trotz der neuen Unterstรผtzung bleibt die Frage der allgemeinen BAfรถG-Sรคtze ein Kritikpunkt. Obwohl die Lebenshaltungskosten gestiegen sind, sieht der aktuelle Gesetzentwurf keine Erhรถhung der BAfรถG-Sรคtze vor.

Dies hat zu Forderungen nach weiteren Anpassungen gefรผhrt, um den steigenden Lebenshaltungskosten gerecht zu werden. Insbesondere die Anhebung der Freibetrรคge wird diskutiert, um mehr Studierenden den Zugang zu BAfรถG zu ermรถglichen.