Wird wegen eines Bettwanzenbefalls ein neues Sofa benötigt, dürfen Jobcenter Grundsicherungsempfänger nicht mit 115 Euro für den Kauf abspeisen. Denn zu diesem Preis ist ein Sofa im Rahmen der von der Behörde zu übernehmenden Erstausstattung nicht erhältlich, entschied das Landessozialgericht (LSG) Hamburg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 5. April 2024 (Az.: L 4 AS 153/23 D).
Das Gericht sah damit die entsprechende Fachanweisung der Stadt Hamburg als viel zu niedrig an.
Bettwanzenbefall in der Wohnung
Im konkreten Fall ging es um ein Paar mit zwei Kindern, das auf Bürgergeld des Jobcenters angewiesen war. Anfang 2022 wurde in ihrer Wohnung ein Bettwanzenbefall festgestellt.
Nach der Schädlingsbekämpfung beantragten die Kläger die Kostenübernahme für neue Möbel. Wegen des Bettwanzenbefalls müssten insbesondere Betten, Matratzen, Regale, Kleiderschränke, eine Kommode, der Esstisch, Stühle, das Sofa und der Couchtisch entsorgt und neu angeschafft werden.
Das Jobcenter stellte sich quer. Eine Kostenübernahme komme nur für eine Erstausstattung in Betracht. Hier habe die Familie aber bereits über die Möbel verfügt. Es handele sich um eine Ersatzbeschaffung, die aus dem Regelsatz zu finanzieren sei.
Die Kläger beantragten daraufhin zunächst erfolglos ein Darlehen. Es folgte ein gerichtliches Eilverfahren, so dass das Jobcenter schließlich ein Darlehen in Höhe von insgesamt 1.534 Euro für die vier Personen der Bedarfsgemeinschaft gewährte.
Die Familie wollte gerichtlich nun einen Zuschuss durchsetzen. In einem Teilanerkenntnis erklärte das Jobcenter sich bereit 115 Euro als Beihilfe für die Anschaffung des Sofas zu bezahlen. Dieser Betrag entspreche den Fachanweisungen der Stadt Hamburg. Die Kläger könnten ja ein gebrauchtes Sofael kaufen.
Kläger forderten 450 Euro
Die Kläger forderten vor dem LSG einen Sofazuschuss in Höhe von 450 Euro. Die Übernahme der Kosten für die übrigen Einrichtungsgegenstände verfolgten sie vor Gericht nicht mehr weiter.
Das LSG sprach ihnen für den Sofakauf einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 200 Euro zu.
LSG Hamburg: Jobcenter muss Erstausstattung bewilligen
Es handele sich hier nicht um eine aus dem Regelsatz zu finanzierende Ersatzbeschaffung, sondern um eine Erstausstattung.
Davon ist nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 6. August 2014 auch dann auszugehen, wenn außergewöhnliche Umstände dazu führen, dass Möbelstücke stärker als üblich abgenutzt werden (Az.: B 4 AS 57/13 R). Dies sei hier durch den Schädlingsbefall der Fall gewesen.
Es liege auch der erforderliche „spezielle Bedarf“ vor, da die Notwendigkeit der Neuanschaffung infolge des Schädlingsbefalls kein „typischer, durchschnittlicher Bedarf“ darstellt.
115 Euro für neues Sofa nach Bettwanzenbefall zu wenig
Die in der Fachanweisung angeführte Pauschale von 115 Euro für ein Sofa sei viel zu niedrig, zumal der Betrag seit dem 1. Mai 2015 nicht mehr angepasst worden sei.
Der Gebrauchtmarkt für ein gebrauchtes Sofa sei zu instabil, um einen festen Preis festlegen zu können. Laut Internetrecherche sei aber für 200 Euro ein neues Dreisitzsofa zu bekommen. Diesen Betrag könnten die Kläger als Zuschuss erhalten.