Krankengeld-Falle nach Jobverlust und Sperrzeit

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Wer nach dem Jobverlust krank wird, rechnet oft fest mit Krankengeld. Doch ein Urteil zeigt, wie hart das System zuschlägt, wenn Sperrzeit, Ruhen wegen Abfindung und Familienversicherung zusammenkommen: Dann endet der Anspruch komplett – selbst wenn die Arbeitsunfähigkeit unstreitig ist.

Entscheidend ist nicht, wie krank Sie sind, sondern in welchem Versicherungsstatus Sie am Tag der ärztlichen Feststellung stecken.  Dies erkläuterte das Sozialgericht München und wies deshalb die Klage eines Betroffenen ab. (S 15 KR 2273/19)

Der Fall: Unfall nach Jobende, Geld bleibt aus

Der Kläger beendete sein Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag. Kurz danach stürzte er von einer Leiter, der Hausarzt stellte Arbeitsunfähigkeit fest, und der Mann beantragte Leistungen. Die Arbeitsagentur zahlte jedoch nicht, weil der Anspruch auf Arbeitslosengeld zunächst durch Sperrzeiten blockiert war und zusätzlich wegen einer Abfindung ruhte.

Daraufhin wandte sich der Kläger an seine Krankenkasse und verlangte Krankengeld für den Zeitraum, in dem er krankgeschrieben war.

Die Krankenkasse lehnt ab und schiebt zwei Gründe vor

Die Krankenkasse verweigerte Krankengeld, weil in dieser Phase keine Pflichtversicherung über Arbeitslosengeld bestand. Gleichzeitig verwies sie darauf, dass der Kläger über seine Ehefrau familienversichert war – und Familienversicherte bekommen grundsätzlich kein Krankengeld.

Genau diese Kombination ließ den Anspruch kollabieren: kein Arbeitslosengeld, keine Pflichtversicherung, kein Krankengeld.

Der Knackpunkt: Familienversicherung schließt Krankengeld aus

Das Gericht stellte klar: Wer familienversichert ist, fällt unter den gesetzlichen Ausschluss vom Krankengeld. Diese Regel gilt zwingend, und das Gericht darf sie nicht „weginterpretieren“, nur weil das Ergebnis hart wirkt.

Der Kläger war nach Auffassung des Gerichts bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit familienversichert – und damit war Krankengeld während der gesamten Arbeitsunfähigkeit vom Tisch.

Sperrzeit plus Ruhen wegen Abfindung verhindert Pflichtversicherung

Noch schwerer wog der zweite Baustein: Die Pflichtversicherung über Arbeitslosengeld greift nur, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen oder nur wegen bestimmter Ruhensgründe keins bekommen. Das Gesetz nennt dafür ausdrücklich Sperrzeit und Urlaubsabgeltung.

Hier kam aber zusätzlich ein weiterer Ruhensgrund dazu: das Ruhen wegen Entlassungsentschädigung, also wegen Abfindung. Genau deshalb lag nach Ansicht des Gerichts keine Pflichtversicherung vor, die überhaupt einen Krankengeldanspruch eröffnen könnte.

Warum das Gericht die Abfindung wie einen „Ersatzlohn“ behandelt

Das Urteil arbeitet mit einer einfachen Logik: Eine Abfindung hat – ähnlich wie Krankengeld – Entgeltersatzfunktion. Wenn also gleichzeitig Sperrzeit und Ruhen wegen Abfindung zusammentreffen, hält das Gericht es für gerechtfertigt, keine Pflichtversicherung entstehen zu lassen, die dann wiederum Krankengeld auslösen würde.

Damit verhindert das System, dass in dieser Phase faktisch doppelt „Ersatz“ fließt.

Kein Rettungsanker: Nachgehender Leistungsanspruch greift nicht

Der Kläger argumentierte, er müsse wenigstens nachwirkend geschützt sein, weil sonst eine ungerechte Lücke entsteht. Das Gericht wies das zurück und stellte darauf ab, dass ein nachgehender Leistungsanspruch in dieser Konstellation nicht zieht – insbesondere weil der Kläger zuvor freiwillig versichert war und die Familienversicherung den Status verändert hatte.

Eine „Regelungslücke“ wollte das Gericht nicht erkennen, und es sah auch keinen Verfassungsverstoß, der eine Korrektur erzwingen würde.

Entscheidend ist der Zeitpunkt der ärztlichen Feststellung

Das Urteil macht außerdem klar, woran viele scheitern: Für Krankengeld zählt nicht, wann Sie tatsächlich arbeitsunfähig wurden, sondern wann ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit feststellt – und ob Sie genau zu diesem Zeitpunkt in einem Versicherungsverhältnis mit Krankengeldanspruch stehen.

Liegt dann Familienversicherung vor, ist der Anspruch verloren, selbst wenn später wieder eine Pflichtversicherung entstehen könnte.

Was Betroffene daraus lernen müssen

Wenn Sie nach Jobende in eine Sperrzeit rutschen und gleichzeitig Ihr Arbeitslosengeld wegen Abfindung ruht, geraten Sie schnell in ein gefährliches Niemandsland. In dieser Phase kann Familienversicherung zwar Beiträge sparen, aber sie kappt den Krankengeldanspruch vollständig.

Wer hier falsch abbiegt, steht bei Krankheit plötzlich ohne Krankengeld da, obwohl er vorher jahrelang abgesichert war.

FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten

Wann bekomme ich kein Krankengeld wegen Familienversicherung?
Wenn Sie familienversichert sind, schließt das Gesetz Krankengeld grundsätzlich aus. Entscheidend ist, ob dieser Status am Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Reicht eine Sperrzeit allein aus, damit trotzdem Pflichtversicherung besteht?
In bestimmten Fällen ja, weil das Gesetz Sperrzeiten als Ausnahme kennt. Kommt aber zusätzlich ein anderer Ruhensgrund hinzu, kann die Pflichtversicherung wegfallen.

Warum ist Ruhen wegen Abfindung so gefährlich?
Weil das Gesetz diesen Ruhensgrund nicht wie Sperrzeit oder Urlaubsabgeltung behandelt. Nach der Entscheidung entsteht dann keine Pflichtversicherung, die Krankengeld auslösen könnte.

Hilft es, wenn nach der Ruhenszeit das Arbeitslosengeld wieder starten würde?
Nicht automatisch. Für Krankengeld zählt der Status bei ärztlicher Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Wenn Sie da familienversichert sind, bleibt Krankengeld ausgeschlossen.

Was sollte ich sofort prüfen, wenn Jobende, Abfindung und Krankheit zusammenkommen?
Prüfen Sie Ihren Versicherungsstatus am Tag der AU-Feststellung und ob Arbeitslosengeld nur wegen Sperrzeit/Urlaubsabgeltung ruht oder zusätzlich wegen Abfindung. Diese Kombination entscheidet praktisch über „Krankengeld ja oder nein“.

Fazit

Das Urteil zeigt die brutale Praxis hinter trockenen Paragrafen: Familienversicherung kappt Krankengeld, und eine Sperrzeit rettet Sie nicht, wenn Ihr Anspruch gleichzeitig wegen Abfindung ruht. Wer in dieser Phase krank wird, verliert den Schutz oft vollständig, weil keine Pflichtversicherung entsteht und der Ausschluss der Familienversicherung greift.

Genau deshalb müssen Betroffene ihren Status aktiv prüfen – sonst endet eine Krankheit nicht nur gesundheitlich, sondern auch finanziell im Absturz.