Hartz IV: ALG II Regelsätze ab 1. Juli

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Auflistung der neuen ALG II Regelsätze

Wie bereits gemeldet werden sich die Arbeitslosengeld II (ALG II) Regesätze zum ersten Juli 2008 leicht anheben, bzw. die Regelsätze werden angepasst. Hieraus ergibt sich eine Neuberechnung der Regelsätze und Mehr- und Sonderbedarfe.

Hier nun eine verkürzte Auflistung der ALG II Regelsätze:
351 Euro für Alleinstehende / Alleinerziehende (§ 20 Abs. 2 SGB II)
316 Euro für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (§ 20 Abs. 3 SGB II)
281 Euro für unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern (U25 Regelung, § 20 Abs. 2 S. 2 SGB II / § 20 Abs. 2a SGB II)
281 Euro für Kinder von 15 – 17 Jahren
211 Euro für Kinder von 0 – 14 Jahren

Neue Mehrbedarfsrechnung bei Arbeitslosengeld II Bezug
60 Euro
für Schwangere ab Beginn der 13.Woche (gerechnet bei 100 Prozent Eckregelleistung)
42 Euro oder Mehrbedarf für Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern/ pro Kind.
126 Euro für Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren bzw. 2 u. 3 Kindern unter 16 Jahren
Zwischen 25,56 und 61,36 Euro für kostenaufwendige Ernährung
60 Euro für erwerbsunfähige Sozialgeldbezieher mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G
123 Euro Mehrbedarf für erwerbsfähige Behinderte, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Durch die massiven Preissteigerungen, vor allem bei den Grundnahrungsmitteln, wird den Betroffenen eher weniger als mehr zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund verlangen schon seit Jahren Erwerbsloseninitiativen und Sozialverbände eine wirkliche Anhebung der Hartz IV Regelsätze. Alle Angaben ohne Gewähr. Fragen können auch in unserem Hartz IV Forum gestellt werden. (Quelle u.a. Harald Thome 01.06.2007)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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