Jobcenter-Zeitarbeiter gegen Hartz IV Bezieher

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Wie aus Jobcenter-Zeitarbeitern Hilfssheriffs werden. Ein Kommentar von Thomas Kallay

05.10.2014

In den Medien wird aktuell rauf und runter darüber berichtet über ein aktuelles Urteil des LSG Rheinland-Pfalz, das, unter Umgehung des bestehenden Strafrechts und fern jedweder Befugnis sich mal eben anmaßt, aus Jobcenter-Zeitarbeitern (die meisten Mitarbeiter in Jobcentern sind Zeitarbeiter und schikanieren für Niedriglohn andere Menschen) Hilfssheriffs zu machen.

Ich sage nichts dagegen, daß wenn tatsächlich ein dringender Tatverdacht z.B. wegen Betruges gegen jemanden vorliegt, dieser (z.B. auch vom Jobcenter) gemäß geltendem Recht und Rechtsweg bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wird, und diese dann die Polizei (!) den Sachverhalt ermitteln lässt. (Wobei sich natürlich immer die Frage stellt, wie es eine "Straftat" gegen ein verfassungswidriges Unrechtsgesetz, nämlich das Hartz-IV-SGB-II, überhaupt geben kann…)

Dass aber ein Landessozialgericht mit offenkundig das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht kennenden Richtern ohne jedwede Befugnis dazu einem Jobcenter erlaubt, seine Mitarbeiter als quasi Hilfssheriffs und Laien-Ermittler (denn Ermitteln haben sie ja auch nicht gelernt…) in die Wohnung von Bürgern zu schicken, ist an dümmlicher, das Grundgesetz und hier vor allem den Artikel 13 GG dreist brechender richterlicher Inkompetenz und Unverschämtheit nicht mehr zu überbieten. Wo haben diese Pfälzer Richter bitte Jura studiert?

Bleibt zu hoffen, daß die Klägerin und Beschuldigte in dieser Sache einen guten Anwalt hat, der mit ihr zusammen dieses Unrechtsurteil auf allen Ebenen angreift und für dessen Aufhebung sorgt. Mehr dazu auch hier. (Thomas Kalley, ehemaliger und erfolgreicher Kläger gegen die verfassungswidrigen Regelsätze bei Hartz IV)

Bild: Günther Gumhold / pixelio.de

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