Wie aus Jobcenter-Zeitarbeitern Hilfssheriffs werden. Ein Kommentar von Thomas Kallay
05.10.2014
In den Medien wird aktuell rauf und runter darรผber berichtet รผber ein aktuelles Urteil des LSG Rheinland-Pfalz, das, unter Umgehung des bestehenden Strafrechts und fern jedweder Befugnis sich mal eben anmaรt, aus Jobcenter-Zeitarbeitern (die meisten Mitarbeiter in Jobcentern sind Zeitarbeiter und schikanieren fรผr Niedriglohn andere Menschen) Hilfssheriffs zu machen.
Ich sage nichts dagegen, daร wenn tatsรคchlich ein dringender Tatverdacht z.B. wegen Betruges gegen jemanden vorliegt, dieser (z.B. auch vom Jobcenter) gemรคร geltendem Recht und Rechtsweg bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wird, und diese dann die Polizei (!) den Sachverhalt ermitteln lรคsst. (Wobei sich natรผrlich immer die Frage stellt, wie es eine "Straftat" gegen ein verfassungswidriges Unrechtsgesetz, nรคmlich das Hartz-IV-SGB-II, รผberhaupt geben kannโฆ)
Dass aber ein Landessozialgericht mit offenkundig das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht kennenden Richtern ohne jedwede Befugnis dazu einem Jobcenter erlaubt, seine Mitarbeiter als quasi Hilfssheriffs und Laien-Ermittler (denn Ermitteln haben sie ja auch nicht gelerntโฆ) in die Wohnung von Bรผrgern zu schicken, ist an dรผmmlicher, das Grundgesetz und hier vor allem den Artikel 13 GG dreist brechender richterlicher Inkompetenz und Unverschรคmtheit nicht mehr zu รผberbieten. Wo haben diese Pfรคlzer Richter bitte Jura studiert?
Bleibt zu hoffen, daร die Klรคgerin und Beschuldigte in dieser Sache einen guten Anwalt hat, der mit ihr zusammen dieses Unrechtsurteil auf allen Ebenen angreift und fรผr dessen Aufhebung sorgt. Mehr dazu auch hier. (Thomas Kalley, ehemaliger und erfolgreicher Klรคger gegen die verfassungswidrigen Regelsรคtze bei Hartz IV)
Bild: Gรผnther Gumhold / pixelio.de