Bildungsträger droht mit Hartz IV Sanktionen

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Nach Angaben des Kreisverbandes der Linken droht ein Weiterbildungsträger neuerdings mit Sanktionen

05.04.2013

Um das Armutssystem Hartz IV hat sich über Jahre hinweg eine regelrechte Armutsindustrie gebildet, bestehend aus sogenannten Bildungsträger oder Weiterbildungsschulen. Die „Versorgung“ von Hartz IV Betroffenen bedeutet für diese Einrichtung nicht selten ein Millionengeschäft. Auch in Mönchengladbach gibt es solche Bildungsträger, die enorme finanzielle Mittel von den Jobcentern für jeden Teilnehmer, der damit aus der Arbeitslosenstatistik fällt, bekommen. Nach Informationen des Kreisverband der örtlichen Linkspartei fangen neuerdings diese Träger an, „Kunden“ mit Zwangsarbeit und Sanktionen zu drohen. So heißt es in einer aktuellen Presserklärung: „Ein Skandal ist dabei nicht nur die sinnlose Geldverschleuderung für Alibi-Teilnahmen der Jobcenter-Kunden, sondern auch, das sich neuerdings Bildungsträger wie die Firma TTS auf dem Bismarkplatz 1-4 anmaßen, mit Zwangsarbeit und Sanktionen zu drohen.“

"Jede Arbeit ist anzunehmen"
Zwar ist seit dem Ende des dritten Reiches Zwangsarbeit in Deutschland verboten, doch Bezieher von Hartz IV Leistungen müssen „jede zumutbare Arbeit annehmen“. Ansonsten drohen Sanktionen in Form von Leistungskürzungen. Nicht selten werden Betroffene mit Totalsanktionen belegt, weil sie zum Beispiel eine Zeitarbeitsstelle ablehnten. „Sie sind gezwungen, jede Arbeit anzunehmen“, heißt es nicht selten in den Jobcentern. Üblicherweise werden dann folgend die Erwerbslosen zu Praktika bei Firmen gezwungen, die dadurch dauerhaft Mitarbeiter „umsonst“ haben, da weder vergütet noch bezahlt wird. Wie die Linke weiterberichtet, habe ein Mitarbeiter bei TTS gesagt, dass die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt nicht angedacht ist, „sondern die Verschiebung der Erwerbslosen von 450 Euro-Jobs in prekäre Jobs, da ab da die Sozialversicherungspflicht greift“. Anscheinend interessiert es den Bildungsträger nicht, dass die Betroffenen weiterhin auf Hartz IV Leistungen angewiesen sind, weil die Lohnzahlungen nicht ausreichen, um sich oder eine Familie zu ernähren.

Wurden Teilnehmer mit Hartz IV Sanktionen bedroht?
Auch skandalös sei „die Amtsanmaßung seitens eines Mitarbeiters bei TTS, der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nachweislich mit Sanktionen bedroht hat“, wie die Partei weiter schreibt. Hier ist anzumerken, dass bei Fehlverhalten das Jobcenter Sanktionen nach SGB II § 31 aussprechen kann, aber kein Angestellter eines Bildungsträgers. Mario Bocks, Bezirksvertreter der Partei DIE LINKE. in Mönchengladbach-Nord und Mitarbeiter der Sozialberatung sagt dazu: „Das ist eigentlich eine strafbare Handlung, wenn man als privater kleiner Mitarbeiter Maßnahmen androht, die nur ein Amt verfügen kann. Aber das passt zu diesem Träger. Abgesprochen zwischen Jobcenter und sogenanntem Träger war, das im Bereich Qualitätsmanagement gearbeitet werden soll und nicht mit Drohungen nach Zwangsarbeit und mit Amtsanmaßungen. Die Verantwortlichen sollten sich hier mal um diesen Bildungsträger kümmern und die Zertifikation dringendst überprüfen.“ Die Linkspartei Mönchengladbach hat angekündigt den Fall weiter aufzuklären und fordert eines Überprüfung des Bildungsträgers durch die Sozialbehörden der Stadt. (sb)

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