Bestattungen bei Hartz IV

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Sozialbestattung: Hartz IV- Bedürftige können Antrag stellen. Die Beerdigungskosten müssen übernommen werden

Wer einen Angehörigen bestatten lassen muss, dazu aber finanziell nicht in der Lage ist, hat Anspruch auf Übernahme der Kosten durch den Sozialhilfeträger. Beim Amt für Soziale Dienste kann die Unterstützung beantragt werden. Der Antragsteller muss nicht ALG II oder Sozialhilfeempfänger sein. Auch Menschen mit geringem Einkommen oder kleiner Rente sind anspruchsberechtigt, wenn ihnen nicht zugemutet werden kann, die Bestattungskosten zu tragen.

Der Antragsteller soll zwischen Feuer- oder Erdbestattung wählen können. "Es erfolgen keine Vorgaben hinsichtlich der Bestattungsart", heißt es auf Nachfrage beim Sozialressort. Wenn es allerdings zu Verzögerungen bei der Bearbeitung des Antrags kommt und die Bestattungsfrist von zehn Tagen überschritten wird, ist die freie Wahl nicht mehr unbedingt gewährleistet.

Bevor nämlich das Amt einem Antrag auf Kostenübernahme zustimmt, muss es nicht nur prüfen, ob der Antragsteller zahlungsunfähig ist, sondern auch, ob eventuell andere Angehörige ganz oder teilweise heranzuziehen sind. Erst wenn die Bedürftigkeit nachgewiesen ist, so das Ressort, kann es eine Bestattung auf Staatskosten geben. Dauert diese Prüfung länger als zehn Tage nach Einlieferung des Toten in eine Leichenhalle und wird kein Bestattungsauftrag erteilt, kommt das Bremer Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin ins Spiel. Es ordnet die amtliche Bestattung an, und dies bedeutet in der Regel: Einäscherung und anonyme Beisetzung der Urne. Ausnahmen seien aber möglich, wird betont, etwa aus religiösen Gründen. (11.07.2009)

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