Arbeitgeber schlagen Hartz IV-Kürzungen vor

Lesedauer 2 Minuten

Die Deutschen Arbeitgeberverbände schlagen weitreichende Kürzungen beim Arbeitslosengeld und Hartz IV vor.

(03.06.2010) Es ist die Gunst der Stunde für die Arbeitgeberverbände: Der Chef der Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Dieter Hundt, schlägt weitreichende Hartz IV- und Arbeitslosengeld I Kürzungen vor. Am Meisten betroffen sollen ältere Erwerbslose sein. Angesichts der geplanten Sparmaßnahmen könnten die Kürzungspläne des BDA-Chefs innerhalb der Koalition starken Wiederhall finden.

Es war zu befürchten, ausgerechnet diejenigen die sich kaum mehr über Wasser halten können, sollen nun für die Wirtschafts- und Finanzkrise zur Kasse gebeten werden. So stellte der Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt gegenüber der Zeitung "Die Welt" gleich eine ganze Streichliste vor. Mit den Kürzungsmaßnahme sollen insgesamt sechs Milliarden Euro eingespart werden. Allein bei den älteren Arbeitslosen sollen Ausgaben von rund 1,5 Milliarden Euro gekürzt werden. So schlägt Hundt vor, die Bezugsdauer von älteren Erwerbslosen von 24 auf wieder 12 Monate zu kürzen. Der BDA-Chef hat anscheinend keine Bedenken, Menschen die Gelder zu kürzen, die teilweise 30 Jahre lang hart gearbeitet haben und im höheren Alter aufs Abstellgleis gestellt werden. Für den Arbeitgeberpräsident ist es eher eine kalkulierte Verwertungslogik: Eine Verlängerung des Arbeitslosengeldes I für ältere Erwerbslose wäre falsch gewesen, "weil damit Anreize verloren gegangen sind, möglichst schnell wieder eine Beschäftigung aufzunehmen", so Hundt gegenüber der Zeitung.

Auch Familien mit Kindern stehen auf der Kürzungsliste. So sollen das höhere Arbeitslosengeld für Erwerbslose mit Kindern gestrichen werden. Zudem soll das Arbeitslosengeld auf generell 60 Prozent abgestuft werden. Familien mit Kindern erhalten derzeit 67 Prozent des letzten Nettolohns. Kürzungen sollen auch die erfahren, die keine Weiterbildungsmaßnahme besuchen. Hieraus errechnet der BDA-Chef 500 Millionen Euro "Gewinn".

Erwerbslose sollen beim Übergang vom Arbeitslosengeld I in den Hartz IV Bezug (ALG II) keinen Übergangszuschlag mehr erhalten. "Zuschläge bis ins vierte Jahr der Arbeitslosigkeit verleiten dazu, in Arbeitslosigkeit zu verharren", argumentiert der BDA-Chef, der niemals selbst in den "Genuss" des Hartz-IV Bezuges kommen wird. Schließendlich forderte Hundt die Bundesregierung dazu auf, die Kürzungen anscheinend auch gegen den Widerstand der Bevölkerung durch zu setzen. So sagte Hundt, die Bundesregierung solle "mit dem Sparen ernst machen und Kürzungen auch gegen Widerstände durchsetzen". (wm)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...