Grundsatzurteil mit Brisanz: Mitbetreuung der Kinder senkt Unterhalt für Vater

29. April 2025
Betreut ein getrennt lebender Elternteil die drei gemeinsamen Kinder an fünf von 14 Tagen, rechtfertigt dies eine geringere Unterhaltszahlung. Wird der Bedarf der Kinder zu 15 Prozent von dem mitbetreuenden Elternteil gedeckt, begründet dies eine Herabgruppierung um drei Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig. (Az.: 1 UF 136/24). Unterhalt für Kinder richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle Der Kindesunterhalt richtet sich häufig nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, einer bundesweit anerkannten Richtlinie zum Unterhaltsbedarf. Je nach Nettoeinkommen und Alter der Kinder ergeben sich unterschiedliche Unterhaltssätze. Die Tabelle enthält vier Altersstufen und 15 Einkommensgruppen. Die angegebenen Unterhaltssätze pro Kind gehen dabei immer vom Vorhandensein zweier unterhaltspflichtiger Kinder aus. Bei mehr oder weniger Kindern können Zu- oder Abschläge vorgenommen werden, etwa indem ein unterhaltspflichtiger Elternteil in eine niedrigere oder höhere Einkommensgruppe eingeordnet wird. Im aktuellen Verfahren ging es um drei minderjährige Kinder, die seit der Trennung der Eltern im Dezember 2019 überwiegend im Haushalt der Mutter leben. Der Vater betreut die Kinder in jeder ungeraden Kalenderwoche von Mittwoch nach Schulschluss bis Montagmorgen zu Schulbeginn sowie zusätzlich während der Hälfte der Schulferien. Er zahlte seitdem für jedes Kind 100 Prozent des Mindestunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle abzüglich des hälftigen Kindergeldes. Die Mutter hielt die Kindesunterhaltszahlung für zu niedrig. Das Familiengericht Einbeck schloss sich dem an und entschied, dass der Vater seit Januar 2020 entsprechend der Einkommensgruppe 4 der Düsseldorfer Tabelle 115 Prozent des Mindestunterhalts zu zahlen habe. OLG Braunschweig gibt getrennt lebendem Vater von drei Kindern recht Die dagegen gerichtete Beschwerde hatte vor dem OLG Erfolg. Der Vater müsse ab 2020 nur 100 Prozent des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersgruppe der Kinder abzüglich des hälftigen Kindergeldes zahlen. Da die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle auf zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt sei, könne der Unterhaltspflichtige bei einer größeren Anzahl an unterhaltsberechtigten Kindern - wie im vorliegenden Fall - in eine niedrigere Einkommensgruppe eingestuft werden. Mitbetreuung im erheblichen Maße Zugunsten des Vaters sei auch seine beachtliche Mitbetreuung der Kinder zu berücksichtigen. Ohne Berücksichtigung der Schulferien betrage sein Betreuungsanteil gut 35 Prozent und damit etwas mehr als ein Drittel der Betreuungszeit. Der geschätzte Unterhaltsbedarf der Kinder - etwa für Nahrungsmittel, Verkehr und Freizeitgestaltung - werde damit zu 15 Prozent gedeckt. Dies rechtfertige es, dass der Vater eine Herabgruppierung um drei Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle verlangen könne. Im Ergebnis müsse er damit nur 100 Prozent des Mindestunterhalts.
Aktuelles
29. April 2025
Die Strompreise steigen. Ein Wechsel des Stromanbieters kann also durchaus Sinn machen. Denn die Stromkosten müssen aus den regulären Bürgergeld-Regelsätze gezahlt werden. Viele Anbieter offerieren auch einen sog. Wechselbonus. Aber Vorsicht: Auch dann werden Bürgergeld Beziehende zur Kasse gebeten! Wechselbonus durch Stromanbieter gilt als Einkommen und wird beim Bürgergeld angerechnet Wer seinen Stromanbieter wechselt, wird manchmal mit einem Sofortbonus belohnt. Wie das Bundessozialgericht entschied, muss der Bonus bei einem Antrag auf Weiterbewilligung als Einkommen angegeben werden. Er wird dann angerechnet. Im konkreten Fall bezogen der Kläger und seine Ehefrau Leistungen nach dem SGB II. Im Jahr 2018 wechselten sie den Stromanbieter, um Energiekosten zu sparen. Der neue Anbieter überwies dem Ehepaar einen sogenannten Sofortbonus auf das gemeinsame Girokonto. Kurz darauf schickte das Jobcenter dem Leistungsberechtigten einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid wegen der Bonuszahlung. Sofortbonus gilt als anrechenbares Einkommen Der Kläger argumentierte, dass die Stromkosten vom Regelsatz zu begleichen sind und es dafür anders als bei der Miete keine zusätzlichen Zahlungen seitens der Leistungsbehörde gebe. Daher habe er auch Anspruch auf die Bonuszahlung bzw. eine Rückerstattung ohne dass das Jobcenter diese Zahlung als Einkommen ansehen dürfe. Das Jobcenter folgte der Argumentation nicht und hob den Bewilligungsbescheid des Klägers auf. Die Begründung: Ein auf den Regelbedarf entfallender Teilbetrag in Höhe von 91,00 EUR durch den Bonus des Stromanbieters. Dieser sei nach Meinung des Jobcenters zu erstatten. Daher wurde der Betrag als Einkommen angerechnet und entsprechend dem Regelsatz ab September angerechnet. Daraufhin klagte sich der Betroffene bis vor das Bundessozialgericht durch. Einmalige Einnahmen und Anrechnung an das Bürgergeld Sofern ein Wechselbonus vom Stromanbieter als Vorauszahlung gewährt wird, muss dieser als einmalige Einnahme betrachtet werden. Dies bedeutet, dass er auf das Bürgergeld angerechnet wird, wie das Bundessozialgericht noch zu Hartz IV Zeiten entschied (Az.: B 4 AS 14/20 R). Die Gerichtsentscheidung legt dabei besonderen Wert auf die Unterscheidung zwischen einer Erstattung für tatsächliche Stromkosten und einem Sofortbonus. Während Erstattungen für Stromkosten nicht als Einkommen gelten, trifft dies nicht auf einen Sofortbonus zu, der unabhängig vom Stromverbrauch und ohne spezifischen Verwendungszweck ausgezahlt wird. Anrechnung von Bonuszahlungen und das Zuflussprinzip Die Anrechnung des Bonus auf das Bürgergeld erfolgt gemäß dem Zuflussprinzip. Seit 2023 werden solche Einnahmen im Monat des Zuflusses berücksichtigt. Dies bedeutet, dass ein ausgezahlter Bonus im jeweiligen Monat die Bürgergeldleistungen mindert. Abzug von Freibeträgen und Versicherungspauschale Bevor der Bonus jedoch vollständig angerechnet wird, dürfen bestimmte Beträge abgezogen werden. Hierzu gehören die 30 Euro Versicherungspauschale, Versicherungsbeträge zu Pflichtversicherungen wie etwa die Kfz-Haftpflicht, sowie gegebenenfalls 5 Euro als Mindestbeitrag zur Riester-Rente. Wie wirkt sich der Wechselbonus auf das Bürgergeld aus? Um dies an einem Beispiel zu verdeutlichen: Angenommen, ein Stromanbieter gewährt einen Sofortbonus von 150 Euro. Nach Abzug der Versicherungspauschale, der Kfz-Haftpflicht und dem Riester-Mindestbeitrag bleiben 85 Euro übrig. Diese 85 Euro würden im Monat des Zuflusses die Bürgergeldauszahlung entsprechend reduzieren.
29. April 2025
Wer eine Schwerbehinderung hat, muss nicht nur körperliche, sondern auch bürokratische und finanzielle Hürden überwinden. Für viele Menschen mit Behinderung bedeutet Autofahren deswegen nicht nur Flexibilität, sondern auch ein Stück Freiheit. Arzttermine, Arbeit oder soziale Teilhabe – all das wird mit einem eigenen Fahrzeug leichter zugänglich. Doch der Weg dorthin ist komplex, zeitintensiv und mit Unsicherheiten verbunden. Medizinische Eignung: Hürde Nummer eins Bevor die erste Fahrstunde beginnt, steht eine medizinische Prüfung an. Sie soll klären, ob körperliche oder psychische Einschränkungen die Fahreignung beeinflussen. Dabei geht es nicht nur um klare Diagnosen, sondern auch um individuelle Einschätzungen. Problematisch ist dabei die Intransparenz: Welche Maßstäbe gelten? Warum kommen Fachstellen teils zu unterschiedlichen Urteilen? Diese Fragen bleiben für viele unbeantwortet. Hinzu kommt die Suche nach spezialisierten Gutachtern – gerade auf dem Land ein schwieriges Unterfangen. Ohne ein positives Gutachten ist die Fahrerlaubnis aber nicht möglich. Fahrschulen mit Erfahrung: Mangelware in vielen Regionen Ein passendes Ausbildungszentrum zu finden, gestaltet sich nicht immer einfach. Viele Fahrschulen verfügen weder über barrierefreie Fahrzeuge noch über Fahrlehrer mit Erfahrung im Umgang mit Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Betroffene müssen gezielt suchen – und oft weit fahren. Insbesondere in ländlichen Gegenden ist das Angebot stark eingeschränkt. Und auch wenn die technische Ausstattung passt, fehlt es häufig an pädagogischer Sensibilität. Ein Fahrlehrer, der zuhört, anpasst und motiviert, ist für den Lernerfolg entscheidend. Finanzen: Der unterschätzte Stolperstein Ein Führerschein kostet – mit Behinderung oft deutlich mehr. Neben den regulären Gebühren fallen Zusatzkosten für Spezialfahrzeuge, individuelle Fahrstunden oder medizinische Nachweise an. Schnell summiert sich das auf mehrere tausend Euro. Zwar existieren Förderprogramme wie die Kfz-Hilfe des Integrationsamts oder Leistungen der Arbeitsagentur, doch der Zugang ist kompliziert. Viele Anträge erfordern lange Wartezeiten und umfangreiche Nachweise. Unklare Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Kostenträgern sorgen zusätzlich für Verunsicherung. Lesen Sie auch: Schwerbehinderung: Urlaub verfällt ohne gültige Schwerbehindertennachweise Schwerbehinderung: Abgelehnter GdB-Bescheid – Was Sie jetzt tun müssen Fahrzeugumbauten: Teuer, technisch – und oft notwendig Ist der Führerschein geschafft, folgt das nächste Kapitel: ein geeignetes Auto. Standardmodelle sind für viele Menschen mit körperlichen Einschränkungen ungeeignet. Lenkradverlagerung, Handbedienung oder Rampen – all das muss oft individuell angepasst werden. Die Kosten dafür liegen je nach Umbau zwischen 5.000 und 30.000 Euro. Zwar übernehmen einige Stellen einen Teil, doch längst nicht immer alles. Außerdem sind spezialisierte Werkstätten rar – und lange Wartezeiten keine Seltenheit. Auch Wartung und Reparatur gestalten sich aufwendiger als bei Serienfahrzeugen. Bürokratie als Geduldsprobe Ob Gutachten, Führerscheinantrag oder Fahrzeugförderung – jeder Schritt erfordert Papierarbeit. Die Vielzahl an Formularen, Fristen und Ansprechpartnern sorgt oft für Verwirrung. Häufig fehlt es an klaren Informationen oder einheitlichen Zuständigkeiten. Ein Beispiel: Ein Antrag auf Kfz-Hilfe muss bei der Arbeitsagentur gestellt werden – außer, der Betroffene ist Rentner, dann ist die DRV zuständig. Solche Details kennen viele nicht, was zu Ablehnungen und Zeitverlust führt. Eine zentrale Beratungsstelle mit klarem Fahrplan wäre dringend nötig. Viele fühlen sich alleingelassen Ein wiederkehrendes Problem: Es fehlt an leicht zugänglichen, verlässlichen Informationen. Weder Fahrschulen noch Ämter stellen umfassende Leitfäden bereit. Menschen mit Behinderung müssen sich durch Foren, Blogs und private Netzwerke kämpfen, um Erfahrungen und Tipps zu sammeln. Dabei wäre eine zentrale Anlaufstelle – etwa bei der Kommune oder online – ein großer Gewinn. Viele Fragen wiederholen sich: Wer bezahlt den Umbau? Wo finde ich barrierefreie Fahrschulen? Welche Fristen gelten für Gutachten? Ein strukturiertes Angebot könnte Zeit sparen und Nerven schonen. Psychischer Druck: Die unterschätzte Belastung Nicht nur das Organisatorische zehrt – auch die emotionale Komponente wird oft vergessen. Die Angst vor Ablehnung, die Auseinandersetzung mit der eigenen Einschränkung und die Sorge um finanzielle Risiken belasten viele stark. Unterstützung durch Beratungsstellen oder Psychologen kann hier helfen, wird aber selten angeboten oder aktiv kommuniziert. Dabei könnte gerade dieser Rückhalt den entscheidenden Unterschied machen.
29. April 2025
Menschen mit Schwerbehinderung haben die Möglichkeit, Fahrtkosten für Privatfahrten steuerlich abzusetzen. Seit dem Steuerjahr 2021 gibt es Pauschbeträge, die die Steuererklärung erheblich vereinfachen. Dies ist eine Erleichterung für viele Menschen mit einer Behinderung, da in der Regel private Fahrtkosten, wie zum Beispiel der Weg zum Supermarkt, nicht absetzbar sind. Diese Regelung betrifft behinderungsbedingte Fahrten, also Fahrten zu Behörden oder zum Einkaufen, die zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag abgesetzt werden können. Was hat sich seit 2021 geändert? Seit dem Steuerjahr 2021 sind zwei Fahrtkostenpauschalen für Menschen mit Behinderung gesetzlich verankert. Diese Pauschalen berücksichtigen unterschiedliche Grade und Schwere der Behinderung, wie sie im amtlichen Schwerbehindertenausweis eingetragen sind. Diese Änderungen ermöglichen es, Fahrtkosten ohne detaillierten Nachweis der entstandenen Kosten geltend zu machen. Welche Pauschbeträge gibt es? Es gibt zwei Hauptpauschalen: 900 Euro Pauschale: Für Menschen mit einer Geh- und Stehbehinderung, bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von 80 vorliegt oder einem GdB von 70 mit dem Merkzeichen "G" (erheblich gehbehindert) im Behindertenausweis. Diese Pauschale deckt Fahrtkosten von bis zu 3.000 Kilometern pro Jahr ab. 4.500 Euro Pauschale: Für Menschen mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert), "Bl" (blind), "TBl" (taubblind) oder "H" (hilflos) im Behindertenausweis. Diese höhere Pauschale deckt Fahrtkosten von bis zu 15.000 Kilometern pro Jahr ab. Diese Pauschalen ermöglichen es, Fahrtkosten ohne spezifischen Nachweis in der Steuererklärung geltend zu machen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Für die 900 Euro Pauschale muss der Grad der Behinderung im Schwerbehindertenausweis entsprechend eingetragen sein: GdB von 80: Geh- und Stehbehinderung GdB von 70 mit Merkzeichen "G": Erheblich gehbehindert Sind diese Voraussetzungen erfüllt, prüft das Finanzamt nicht, ob tatsächlich Fahrtkosten in Höhe von 900 Euro entstanden sind. Der Pauschbetrag wird unabhängig von den tatsächlichen Kosten gewährt. Für die 4.500 Euro Pauschale müssen eines der Merkzeichen "aG", "Bl", "TBl" oder "H" im Schwerbehindertenausweis vermerkt sein. Diese Pauschale ermöglicht es ebenfalls, ohne Nachweis der tatsächlichen Fahrtkosten, diese steuerlich geltend zu machen. Lesen Sie auch: Schwerbehinderung: Schwerbehinderte müssen weniger oder keine KFZ-Steuern zahlen Können Eltern die Pauschale für ihre Kinder nutzen? Ja, die Fahrtkostenpauschale kann auch auf die Eltern eines Kindes mit Behinderung übertragen werden, sofern das Kind an den Fahrten teilgenommen hat. Dies erleichtert es Familien, die häufig für ihre Kinder mit Behinderung fahren müssen. Was galt bis 2020? Bis einschließlich des Steuerjahres 2020 konnten Menschen mit einem GdB von mindestens 80 oder einem GdB von 70 mit dem Merkzeichen "G" Privatfahrten mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer als außergewöhnliche Belastung in die Steuererklärung eintragen. Diese Regelung galt jedoch nur für einen angemessenen Rahmen von 3.000 Kilometern pro Jahr und für unvermeidbare Privatfahrten. Für Menschen mit den Merkzeichen "aG", "Bl", "TBl" oder "H" galt ein Rahmen von 15.000 Kilometern pro Jahr. Damals mussten Steuerzahler dem Finanzamt glaubhaft machen, dass sie tatsächlich diese Fahrleistungen hatten. Was ist mit krankheitsbedingten Fahrten? Krankheitsbedingte Fahrten, wie zum Beispiel zu Ärzten, Massagen oder zur Krankengymnastik, können unabhängig von einer Behinderung von der Steuer abgesetzt werden. Diese Kosten sind zusätzlich zu den behinderungsbedingten Fahrtkosten absetzbar. Welche Verkehrsmittel dürfen genutzt werden? Es spielt keine Rolle, ob das eigene Auto, ein Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel genutzt wurden. Allerdings kürzte das Finanzamt die entsprechenden Kilometerpauschalen um die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
29. April 2025
R. – die Betroffene möchte ihren Namen nicht öffentlich machen – lebte seit Jahren mit ärztlich diagnostizierten Depressionen und Angststörungen. Ein Facharzt hatte dem Jobcenter schriftlich bestätigt, dass sie arbeitsunfähig ist. Der Verein Sanktionsfrei schreibt: "R. lebt mit Depressionen und Angststörungen und ist deshalb arbeitsunfähig. Eine ärztliche Bescheinigung lag dem Jobcenter vor." Trotzdem stellte die Behörde Ende ihr Bürgergeld samt Mietanteil ein, weil sie auf mehrere Schreiben nicht geantwortet und einen Meldetermin verpasst hatte. Damit entfielen von einem Tag auf den anderen nicht nur ihr Lebensunterhalt, sondern auch die Warmmiete. Innerhalb weniger Wochen entstanden Mietrückstände; die Angstzustände verschärften sich, weil R. den Verlust der Wohnung fürchtete. Jobcenter streicht Leistungen kürzen, obwohl ein ärztliches Attest vorliegt Das Bürgergeld-Gesetz schreibt Leistungsberechtigten umfangreiche Mitwirkungspflichten vor. Wer Termine versäumt oder Unterlagen nicht rechtzeitig nachreicht, riskiert seit der Reform von Februar 2025 Sanktionen von bis zu 30 Prozent des Regelbedarfs; bei wiederholten „Meldeversäumnissen“ kann sogar die Unterkunftskostenübernahme zeitweilig entfallen. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht 2019 verfügt, dass Kürzungen, die das soziokulturelle Existenzminimum gefährden, nur in eng begrenzten Fällen zulässig sind. Doch die Praxis zeigt: Selbst ärztliche Bescheinigungen schützen psychisch Erkrankte nicht zuverlässig vor drastischen Einschnitten. Viele Betroffene können Briefe oder Eingliederungsvereinbarungen schon aus Krankheitsgründen nicht fristgerecht bearbeiten – und genau dieses Versäumnis löst die Sanktion aus. Sanktion verstärken Ängste Während die Gesetzesbegründung von „Motivationsanreizen“ spricht, schildern Betroffene und Beratungsstellen einen gegenteiligen Effekt: Leistungsstopps verstärken Gefühle von Ohnmacht und existenzieller Angst, verschlechtern den Gesundheitszustand und erhöhen das Risiko für Wohnungslosigkeit. R.s Fall bestätigt diese Dynamik. Ohne Rücklagen musste sie zwischen Lebensmitteln, Heizkosten und Mietzahlung abwägen – Stressoren, die in der Depressionsforschung als Trigger für Krisen gelten. Verein hilft gegen die Ohnmacht gegenüber dem Jobcenter R. wandte sich an Sanktionsfrei e.V., einen gemeinnützigen Verein, der Betroffene unterstützt und gegen Sanktionen vorgeht. Der Anwalt, der von dem Verein engagiert wurde, stellte zunächst einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X – ein rechtliches Mittel, das auch nach Ablauf von Widerspruchsfristen rechtswidrige Bescheide korrigieren kann. Wird darüber nicht zügig entschieden, bleibt der Weg in das einstweilige Rechtsschutzverfahren beim Sozialgericht, um eine schnelle vorläufige Auszahlung zu erzwingen. Genau diesen Weg beschritt die Anwältin – und das Gericht gab ihr Recht: R. erhält seit März 2025 wieder Bürgergeld samt rückwirkender Mietzahlungen. Wie überbrückt man eine Leistungslücke, wenn Gerichte Wochen brauchen? Weil Juristen wissen, dass selbst eilbedürftige Verfahren Zeit kosten, unterhält Sanktionsfrei einen „Solitopf“ – ein Crowdfunding-finanziertes Budget für zinslose Überbrückungshilfen. Daraus bekam R. einen Vorschuss, der die Miete sicherte und Lebensmittel finanzierte. Vereine müssen Versagen der Jobcenter ausbügeln Der Fall zeigt ein Paradox: Obwohl das Bürgergeld das Existenzminimum garantieren soll, braucht es zivilgesellschaftliche Hilfsfonds, um Lücken zu stopfen, die das System selbst erzeugt. Vereine wie Sanktionsfrei füllen nicht nur finanzielle, sondern auch strukturelle Leerräume – etwa durch niedrigschwellige Beratung, psychosoziale Begleitung und strategische Prozessführung.
29. April 2025
Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox kostet ein Vollkasko-Schutz einen 65-jährigen Fahrer im Schnitt rund 16 Prozent mehr als einen zehn Jahre jüngeren Autofahrer; jenseits des 85. Geburtstags liegt die Mehrbelastung bei bis zu 145 Prozent. Ähnliches ermittelte die Stiftung Warentest: 80-Jährige zahlen laut ihrer Auswertung im Durchschnitt doppelt so viel wie 55-Jährige. Dennoch gibt es Möglichkeiten, dass Rentner bei der KFZ-Versicherung sparen können. Versicherer verweisen auf das wachsende Schadensrisiko im Alter Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ermittelt Jahr für Jahr, dass Seniorinnen und Senioren pro gefahrenem Kilometer häufiger in Unfälle verwickelt sind als die Altersgruppe zwischen 30 und 60 Jahren. Dieses erhöhte Schadenaufkommen schlägt sich direkt in den Kalkulationsmodellen nieder. Ist das legal oder doch Altersdiskriminierung? Die Kritik, höhere Tarife seien eine unzulässige Benachteiligung älterer Menschen, weist die Branche zurück – mit Rückendeckung der Finanzaufsicht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hält altersabhängige Zuschläge dann für rechtmäßig, wenn sie auf anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen basieren und damit risikoadäquat sind Welche Folgen das hat zeigt ein konkretes Beispiel Ein 80-jähriger Modellkunde aus Essen, ausgestattet mit drei Jahrzehnten unfallfreier Fahrpraxis und einer Garage für seinen Mercedes C 200, käme laut einer Musterberechnung bei Verivox auf rund 1 285 Euro Jahresbeitrag. Simuliert man denselben Tarif für den 25 Jahre jüngeren Sohn, fällt der Beitrag nahezu um die Hälfte. Das Praxisbeispiel zeigt, wie stark das Lebensalter allein den Preis treiben kann – selbst wenn alle anderen Merkmale identisch bleiben. Lesen Sie auch: - Schwerbehinderung: 22.000 Euro Zuschuss für das eigene Auto beantragen Erster Hebel Anbieterwechsel und vergleichen Ein erster Hebel ist die Wahl des Anbieters. Während manche Gesellschaften Altersaufschläge aggressiv einpreisen, kalkulieren andere deutlich moderater. Wer seinen Tarif Jahr für Jahr vergleicht – idealerweise mit denselben Eckdaten bei mehreren Portalen und direkt beim Versicherer – kann dreistellige Beträge einsparen, ohne den Schutzumfang zu schmälern. Mit dem„Kinder-Trick“ KFZ-Versicherung sparen – und funktioniert er wirklich? Der juristisch saubere, aber wenig bekannte Weg führt über die Police eines jüngeren Familienmitglieds. Lässt ein Senior sein Fahrzeug auf ein Kind oder Enkelkind versichern und überträgt zugleich seine erworbene Schadenfreiheitsklasse, sinkt die Prämie teilweise dramatisch. Eine Auswertung der Welt am Sonntag beziffert das Sparpotenzial auf bis zu 54 Prozent. Entscheidend ist, dass der ältere Fahrer als regelmäßiger Nutzer eingetragen wird; Fahrzeughalter muss er nicht notwendigerweise sein, sodass eine kostenpflichtige Ummeldung entfällt. Achtung Fallstricke Aber der Reihe nach: Wer die Schadenfreiheitsklasse überträgt, verschenkt sie endgültig – eine Rückübertragung ist ausgeschlossen. Zieht das Kind ins Ausland oder entscheidet sich später für ein eigenes Fahrzeug, wäre der Senior bei einer Neuanmeldung wieder Einsteiger ohne Rabatt. Außerdem fragen manche Versicherer nach dem hauptsächlichen Fahrerprofil; weichen Angaben und Realität zu stark voneinander ab, droht Leistungskürzung im Schadenfall. Welche Optionen bleiben, wenn weder Wechsel noch Kinderlösung möglich sind? Bleibt das Fahrzeug unverändert auf den Senior versichert, greifen klassische Optimierungsansätze: eine moderate Erhöhung der Selbstbeteiligung, Verzicht auf die teure Vollkasko bei älteren Autos, oder die Bindung an eine Partnerwerkstatt. Wer selten fährt, kann prüfen, ob der Versicherer eine niedrigere Kilometerklasse akzeptiert. Wichtig ist, jede Änderung schriftlich bestätigen zu lassen und die Laufleistung ehrlich anzugeben. Fazit für Rentnerinnen und Rentner am Steuer? Autofahren bleibt Freiheit, kostet im Alter aber spürbar mehr. Wer den Markt beobachtet, Tarife aktiv vergleicht und gegebenenfalls den „Kinder-Trick“ nutzt, kann den Alterszuschlag deutlich abfedern. Unterm Strich zeigt sich: Die Prämie ist nicht in Stein gemeißelt, sondern das Ergebnis verhandelbarer Parameter. Je informierter der Versicherte, desto niedriger die Rechnung – und desto größer der Spielraum im Budget für gestiegene Energie-, Lebensmittel- und Gesundheitskosten.
29. April 2025
Wer länger ausfällt, erlebt nicht nur Sorgen, sondern schnell ein Dickicht aus Fachbegriffen, Gesetzesparagrafen und scheinbar widersprüchlichen Fristen. Der häufigste Stolperstein ist die Annahme, dass jede neue Krankschreibung automatisch ein frisches Zeit- und Zahlungskonto beim Krankengeld eröffnet. Tatsächlich steuert § 48 SGB V den Anspruch mit klaren, aber komplex wirkenden Regeln – und genau hier setzen viele Irrtümer an. Sobald eine Ärztin oder ein Arzt die erste Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit A feststellt, beginnt im Hintergrund eine dreijährige Blockfrist zu laufen. Innerhalb dieses 36-Monats-Fensters dürfen für dieselbe Diagnose höchstens 78 Wochen Krankengeld fließen. Die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber wird dabei mitgezählt, sodass Betroffene real maximal 72 Wochen Geld von der Krankenkasse erhalten. Erst mit Ablauf der Blockfrist kann wegen derselben Erkrankung wieder ein neuer Anspruch entstehen. Entsteht mit jeder neuen Diagnose automatisch ein neuer Anspruch? Tritt während einer bereits bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine zweite Krankheit hinzu, bildet diese Diagnose zwar eine eigene Blockfrist – sie verlängert jedoch nicht den laufenden Zahlungszeitraum. Der Gesetzgeber sieht die hinzugekommene Erkrankung als „Teil des Gesamtleidens“: Beide Diagnosen teilen bis zum Ende der ursprünglichen 78 Wochen dasselbe Schicksal. Der Anspruch endet also, obwohl nun zwei Krankheitsbilder vorliegen. Gibt es Ausnahmen, in denen eine Zweiterkrankung doch ein neues Zeitkonto startet? Nur wenn zwischen den beiden Leiden eine echte Zäsur liegt – etwa eine Phase ohne Krankengeld und ohne Krankschreibung, in der die versicherte Person arbeitet, Urlaub nimmt oder der Arbeitsvermittlung voll zur Verfügung steht – kann Krankheit B ein eigenständiges, neues Zeitfenster eröffnen. Das setzt voraus, dass beide Diagnosen kausal unabhängig sind und sich ihre Symptome nicht überlappen. Erst dann beginnt für die zweite Krankheit eine eigene dreijährige Blockfrist samt erneut möglicher 78-Wochen-Zahlung. Unterbrechungen, Urlaubstage und die Sechs-Monats-Regel Besonders heikel ist die Frage, wann nach Aussteuerung erneut Krankengeld für dieselbe Krankheit fließen kann. Hier gilt eine doppelte Hürde: Nach dem Ende der ersten Blockfrist müssen Betroffene mindestens sechs Monate lang weder wegen dieser Diagnose krankgeschrieben noch arbeitsunfähig gewesen sein – und sie müssen in diesem Zeitraum erwerbstätig gewesen oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben. Erst dann lebt der Anspruch wieder auf, sobald eine neue Blockfrist startet. Lesen Sie auch: - Statt Rente: Betrug, wenn man das höhere Krankengeld behält? Wann endet die Blockfrist endgültig – und wie geht es danach weiter? Läuft die dreijährige Frist ab, ohne dass ein neuer Krankengeldanspruch entsteht, ruht der Leistungsbereich der Krankenkasse vorerst. In der Praxis schließen sich oft Arbeitslosengeld nach § 145 SGB III (Nahtlosigkeitsregelung) oder – bei dauerhaften Einschränkungen – Reha- oder Rentenverfahren an. Die Krankenkasse kann Betroffene außerdem frühzeitig auffordern, einen Reha- oder Rentenantrag zu stellen, wenn die medizinische Perspektive eine Rückkehr in den Job unwahrscheinlich macht. Ein Beispiel aus der Praxis Sabine K., 44 Jahre alt und Sachbearbeiterin in einem mittelständischen Betrieb, wird am 3. April 2023 wegen einer schweren Depression arbeitsunfähig geschrieben. Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung ihres Arbeitgebers springt die Krankenkasse ein; ab 16. Mai 2023 erhält Sabine Krankengeld. Mit dem ersten Attest beginnt zugleich die dreijährige Blockfrist, die bis 2. April 2026 läuft. Innerhalb dieser 36 Monate darf Sabine für die Depression höchstens 78 Wochen Krankengeld beziehen – in ihrem Fall bis 21. August 2024. Verlauf – eine zweite Krankheit tritt hinzu Im Herbst 2023 entwickelt Sabine zusätzlich ein chronisches Schulterleiden. Ihre Ärztin bescheinigt am 10. Oktober 2023 eine neue Arbeitsunfähigkeit mit der Hauptdiagnose „Impingement-Syndrom der rechten Schulter“. Formal entsteht damit eine zweite Blockfrist, die bis 9. Oktober 2026 läuft. Trotzdem ändert sich an Sabines Zahlungsstrom nichts: Die Krankenkasse zahlt weiter dieselbe Leistung, weil das ursprüngliche Zeitkonto der Depression unverändert maßgeblich bleibt. Der Anspruch endet weiterhin am 21. August 2024 – unabhängig davon, dass nun zwei Blockfristen parallel laufen. Unterbrechung – die Chance auf einen neuen Anspruch Im Frühjahr 2024 stabilisiert sich Sabines psychischer Zustand. Ihre Ärztin hebt die Krankschreibung zum 31. März auf. Sabine nimmt zwei Wochen Resturlaub, arbeitet ab 15. April wieder in Teilzeit und erhält somit weder Krankengeld noch Arbeitslosengeld. Am 3. Mai 2024 erleidet sie jedoch einen Meniskusriss im linken Knie – eine Diagnose ohne Zusammenhang zu Depression oder Schulter. Die Orthopädin schreibt sie erneut arbeitsunfähig. Hier greift jetzt die Besonderheit: Weil zwischen dem Ende der alten AU (31. März) und der neuen Krankschreibung (3. Mai) mehr als ein Tag ohne Krankengeld lag, beginnt für den Meniskusriss eine eigenständige Blockfrist. Für diese neue Krankheit kann Sabine ab 17. Mai 2024 – nach der regulären sechswöchigen Lohnfortzahlung – weitere 78 Wochen Krankengeld erhalten, obwohl das Zeitkonto der Depression im August schon erschöpft ist. Ergebnis – zwei Zeitkonten, zwei Enddaten Für ihre Depression endet der Anspruch endgültig am 21. August 2024. Für das Knieleiden läuft eine zweite Blockfrist bis 2. Mai 2027, innerhalb derer Sabine – sollte die Genesung länger dauern – nochmals bis zu 78 Wochen Krankengeld beziehen darf. Das Beispiel zeigt, wie ausschlaggebend eine echte Unterbrechung ohne Krankengeld und eine klare medizinische Trennung der Diagnosen sind, um einen neuen Leistungsanspruch auszulösen. Warum sollten Betroffene sich professionelle Hilfe holen? Ob Unterbrechungszeiten anerkannt werden, Diagnosen als eigenständig gelten oder Fristen exakt gezählt werden, entscheidet im Zweifel über tausende Euro. Schon kleine Formfehler – etwa ein verspätetes Attest – können den Zahlungsfluss kappen. Versicherte, die sich frühzeitig von Sozialverbänden, Krankenkassen, Beratungsstellen oder spezialisierten Anwältinnen beraten lassen, sichern ihre Rechte und vermeiden teure Versäumnisse. Gerade weil Blockfristen parallel laufen können und jede Diagnose juristisch bewertet wird, ist fachkundige Begleitung der sicherste Weg, finanzielle Einbußen zu verhindern.
29. April 2025
Das Rentensystem ist kompliziert, und gerade bei der vorzeitigen Altersrente mit Abschlägen kommt es schnell zu Fehlern in der Berechnung. Diese wirken sich dann nicht nur einmalig aus, sondern dauerhaft, und sie lassen sich nicht im Nachhinein korrigieren. Der Rentenexperte Peter Knöppel warnt: „Vielen Versicherten passiert bei der Planung und Vorbereitung zum Start in den Ruhestand ein folgenschwerer Fehler, den sie meist erst ab Beginn der Rente bemerken. Es ist ein Rechenfehler, der die Rente dauerhaft schmälert, und das um bis zu 416 Euro im Monat. Wer diesen Denkfehler macht, zahlt im Ruhestand einen hohen Preis.“ Die vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte Die vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte ermöglicht es denjenigen, die 35 Jahre Wartezeit bei der Rentenversicherung nachweisen, bis zu vier Jahre früher in Ruhestand zu gehen. Dafür müssen Sie allerdings Abschläge leisten, und diese betragen 0,3 Prozent pro Monat. Bei maximal möglichen 48 Kalendermonaten sind das also 14,4 Prozent, die Sie jeden Monat weniger an Rente erhalten. Hier erläutert Knöppel einen häufigen Rechenfehler bei der Planung der eigenen Rente. Und dieser liegt an der Fehlkalkulation der 14,4 Prozent anhand der Rentenhöhe. Ein teures Missverständnis Tausende rechnen hier, laut Knöppel, falsch, weil sie den voraussichtlichen Wert der Rente bei der Regelaltersgrenze von bald 67 Jahren zur Grundlage der Berechnung nehmen. Der Rentenanwalt erläutert: „Dies ist aber falsch. Der richtige Basiswert für die Berechnung des Abschlages ist die Höhe der Rente, die bei Beginn des 63. Lebensjahres vorliegt und davon werden die 14,4 % abgezogen.“ Früher in Rente bedeutet weniger Beiträge Wer mit der Altersrente für langjährig Versicherte vier Jahre früher in Rente geht, leistet nicht nur die vollen Abschläge, sondern zahlt auch vier Jahre weniger Beiträge in die Rentenversicherung ein. Bereits ohne Abschläge fällt die vorzeitige Rente also deutlich niedriger aus als die Altersrente zur Regelaltersgrenze. Wer sich also für eine vorzeitige Rente mit Abschlägen entscheidet und erwartet, die voraussichtliche Rente zur Regelaltersgrenze zu bekommen und davon dann die Abschläge abzieht, erlebt eine böse Überraschung. Ein Rechenbeispiel Knöppel denkt als Beispiel jemand aus dem Jahrgang 1964, der regulär 2031 mit 67 Jahren in Rente gehen würde, diese aber als langjährig Versicherter mit 14,4 Prozent Abschlag auf das Jahr 2027 mit 63 Jahren vorziehen möchte. In Knöppels Beispiel liegt seine Rente laut Rentenauskunft zum 67. Lebensjahr nach 47 Jahren Arbeit und einem Rentenpunkt pro Jahr bei 1.917,13 Euro (bei einem Rentenwert von 40,79 Euro). Fälschlich nimmt der Betroffene jetzt diese 1.917,13 Euro zur Grundlage, zieht von ihnen 14,4 Prozent ab und kommt im Ergebnis auf 1.641,06 Euro. Diese hat er im Kopf als monatliche Rente, wenn er vier Jahre früher in den Ruhestand geht. Doch die Rechnung ist falsch. Lesen Sie auch: Bei Schulden kann die Rente gepfändet werden – jedoch nur bis zu diesem Betrag Rente: Digitaler Rentenausweis mit gravierenden Folgen für viele Rentner Vier Jahre weniger Beiträge Er hätte bei einem Rentenpunkt pro Jahr nämlich vier Rentenpunkte abziehen müssen, die ihm bei der um vier Jahre vorgezogenen Rente fehlen. In Wirklichkeit hätte er nicht 47 Entgeltpunkte, sondern nur 43. Ohne Abschläge würde seine vorzeitige Rente 1.753,97 Euro betragen. Die 14,4 Prozent müsste er von dieser Summe abziehen. Seine vorzeitige Rente mit Abschlägen würde also bei 1.501,40 Euro liegen. Er hätte also in Wirklichkeit 139,64 Euro weniger, als er angenommen hatte. Im Vergleich zur Regelaltersrente, wenn er also bis 67 regulär gearbeitet hätte, würde er sogar rund 416,00 Euro weniger pro Monat bekommen, zeigt Knöppel. Der Fehler ist nicht revidierbar Hochproblematisch ist für Betroffene, die sich auf diese Art verrechnet haben, dass sie den Fehler nicht korrigieren können. Wer sich für eine Rentenform entschieden hat, kann dies nicht rückgängig machen. Wenn Sie also erst bei der Überweisung Ihrer ersten Rente entdecken, dass Sie die Einbußen falsch kalkulierten, dann ist es zu spät. Sie müssen dann für den Rest Ihres Lebens mit weniger Geld pro Monat auskommen, als Sie erwartet hatten. Was können Sie tun? Knöppel rät, die letzten Jahre vor der Rente strategisch zu planen, sich also mit professioneller Beratung ausrechnen zu lassen, welche Vorteile und welche Nachteile welches Rentenmodell für Sie bietet. Verbunden mit der jährlich erhöhten Regelaltersgrenze zum Renteneintritt denken mehr Arbeitnehmer darüber nach, vorzeitig in den Ruhestand einzutreten und dafür Abschläge in Kauf zu nehmen. Bei vielen lässt die Leistung im Alter nach. Sie denken, es sei besser, etwas weniger Geld zu haben und sich dafür nicht mehr zu einer Arbeit quälen zu müssen, die sie nicht mehr so erfüllen wie in jungen Jahren. Doch bei einer Rente, die ohnehin kaum zum Leben reicht, gehen die Einschnitte durch die Abschläge an die Substanz. Vielen ist nicht bewusst, dass es auch andere Möglichkeiten als die vorzeitige Rente mit Abschlägen gibt, um den Übergang zu gestalten. So könnten Sie zum Beispiel in Altersteilzeit gehen, und sogar in einem Minijob würden Sie nach wie vor Beiträge in die Rentenkasse einzahlen. Planen Sie also Ihre Rente frühzeitig und lassen Sie sich von Fachleuten beraten, die Ihnen auch Rechenfehler wie die im Beispiel genannten zeigen können.
29. April 2025
Was viele Menschen nicht wissen: Auch Renten sind vor Pfändungen nicht sicher. Allerdings gibt es Pfändungsfreigrenzen, die das Existenzminimum sichern und die Erfüllung von Unterhaltspflichten ermöglichen. Pfändungsgrenze für Renten Die Höhe des Freibetrages richtet sich nach der Höhe der Rente und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Für Personen ohne Unterhaltspflichten liegt die Pfändungsfreigrenze bei einem monatlichen Einkommen von bis 1.499,99 Euro. Das bedeutet, dass Beträge bis zu dieser Grenze nicht gepfändet werden können. Bei einer monatlichen Rente von rund 1.500 Euro können beispielsweise nur rund 90 Euro im Monat gepfändet werden. Pfändungstabelle: Bis zu diesem Betrag kann die Rente gepfändet werden Die Pfändungstabelle wird gemäß § 850c Abs. 2a ZPO jährlich angepasst. Hier die aktuelle Tabelle, die seit 1. Juli 2024 bis zum 1. Juli 2025 gültig ist. Nettoeinkommen (Euro) Pfändungsbetrag (Anzahl unterhaltspflichtige Personen) 0 1 2 3 4 5 0,00 bis 1.499,99 0 0 0 0 0 0 1.500,00 bis 1.509,99 5,78 0 0 0 0 0 1.510,00 bis 1.519,99 12,78 0 0 0 0 0 1.520,00 bis 1.529,99 19,78 0 0 0 0 0 1.530,00 bis 1.539,99 26,78 0 0 0 0 0 1.540,00 bis 1.549,99 33,78 0 0 0 0 0 1.550,00 bis 1.559,99 40,78 0 0 0 0 0 1.560,00 bis 1.569,99 47,78 0 0 0 0 0 1.570,00 bis 1.579,99 54,78 0 0 0 0 0 1.580,00 bis 1.589,99 61,78 0 0 0 0 0 1.590,00 bis 1.599,99 68,78 0 0 0 0 0 1.600,00 bis 1.609,99 75,78 0 0 0 0 0 1.610,00 bis 1.619,99 82,78 0 0 0 0 0 1.620,00 bis 1.629,99 89,78 0 0 0 0 0 1.630,00 bis 1.639,99 96,78 0 0 0 0 0 1.640,00 bis 1.649,99 103,78 0 0 0 0 0 1.650,00 bis 1.659,99 110,78 0 0 0 0 0 1.660,00 bis 1.669,99 117,78 0 0 0 0 0 1.670,00 bis 1.679,99 124,78 0 0 0 0 0 1.680,00 bis 1.689,99 131,78 0 0 0 0 0 1.690,00 bis 1.699,99 138,78 0 0 0 0 0 1.700,00 bis 1.709,99 145,78 0 0 0 0 0 1.710,00 bis 1.719,99 152,78 0 0 0 0 0 1.720,00 bis 1.729,99 159,78 0 0 0 0 0 1.730,00 bis 1.739,99 166,78 0 0 0 0 0 1.740,00 bis 1.749,99 173,78 0 0 0 0 0 1.750,00 bis 1.759,99 180,78 0 0 0 0 0 1.760,00 bis 1.769,99 187,78 0 0 0 0 0 1.770,00 bis 1.779,99 194,78 0 0 0 0 0 1.780,00 bis 1.789,99 201,78 0 0 0 0 0 1.790,00 bis 1.799,99 208,78 0 0 0 0 0 1.800,00 bis 1.809,99 215,78 0 0 0 0 0 1.810,00 bis 1.819,99 222,78 0 0 0 0 0 1.820,00 bis 1.829,99 229,78 0 0 0 0 0 1.830,00 bis 1.839,99 236,78 0 0 0 0 0 1.840,00 bis 1.849,99 243,78 0 0 0 0 0 1.850,00 bis 1.859,99 250,78 0 0 0 0 0 1.860,00 bis 1.869,99 257,78 0 0 0 0 0 1.870,00 bis 1.879,99 264,78 0 0 0 0 0 1.880,00 bis 1.889,99 271,78 0 0 0 0 0 1.890,00 bis 1.899,99 278,78 0 0 0 0 0 1.900,00 bis 1.909,99 285,78 0 0 0 0 0 1.910,00 bis 1.919,99 292,78 0 0 0 0 0 1.920,00 bis 1.929,99 299,78 0 0 0 0 0 1.930,00 bis 1.939,99 306,78 0 0 0 0 0 1.940,00 bis 1.949,99 313,78 0 0 0 0 0 1.950,00 bis 1.959,99 320,78 0 0 0 0 0 1.960,00 bis 1.969,99 327,78 0 0 0 0 0 1.970,00 bis 1.979,99 334,78 0 0 0 0 0 1.980,00 bis 1.989,99 341,78 0 0 0 0 0 1.990,00 bis 1.999,99 348,78 0 0 0 0 0 2.000,00 bis 2.009,99 355,78 0 0 0 0 0 2.010,00 bis 2.019,99 362,78 0 0 0 0 0 2.020,00 bis 2.029,99 369,78 0 0 0 0 0 2.030,00 bis 2.039,99 376,78 0 0 0 0 0 2.040,00 bis 2.049,99 383,78 0 0 0 0 0 2.050,00 bis 2.059,99 390,78 0 0 0 0 0 2.060,00 bis 2.069,99 397,78 3,41 0 0 0 0 2.070,00 bis 2.079,99 404,78 8,41 0 0 0 0 2.080,00 bis 2.089,99 411,78 13,41 0 0 0 0 2.090,00 bis 2.099,99 418,78 18,41 0 0 0 0 2.100,00 bis 2.109,99 425,78 23,41 0 0 0 0 2.110,00 bis 2.119,99 432,78 28,41 0 0 0 0 2.120,00 bis 2.129,99 439,78 33,41 0 0 0 0 2.130,00 bis 2.139,99 446,78 38,41 0 0 0 0 2.140,00 bis 2.149,99 453,78 43,41 0 0 0 0 2.150,00 bis 2.159,99 460,78 48,41 0 0 0 0 2.160,00 bis 2.169,99 467,78 53,41 0 0 0 0 2.170,00 bis 2.179,99 474,78 58,41 0 0 0 0 2.180,00 bis 2.189,99 481,78 63,41 0 0 0 0 2.190,00 bis 2.199,99 488,78 68,41 0 0 0 0 2.200,00 bis 2.209,99 495,78 73,41 0 0 0 0 2.210,00 bis 2.219,99 502,78 78,41 0 0 0 0 2.220,00 bis 2.229,99 509,78 83,41 0 0 0 0 2.230,00 bis 2.239,99 516,78 88,41 0 0 0 0 2.240,00 bis 2.249,99 523,78 93,41 0 0 0 0 2.250,00 bis 2.259,99 530,78 98,41 0 0 0 0 2.260,00 bis 2.269,99 537,78 103,41 0 0 0 0 2.270,00 bis 2.279,99 544,78 108,41 0 0 0 0 2.280,00 bis 2.289,99 551,78 113,41 0 0 0 0 2.290,00 bis 2.299,99 558,78 118,41 0 0 0 0 2.300,00 bis 2.309,99 565,78 123,41 0 0 0 0 2.310,00 bis 2.319,99 572,78 128,41 0 0 0 0 2.320,00 bis 2.329,99 579,78 133,41 0 0 0 0 2.330,00 bis 2.339,99 586,78 138,41 0 0 0 0 2.340,00 bis 2.349,99 593,78 143,41 0 0 0 0 2.350,00 bis 2.359,99 600,78 148,41 0 0 0 0 2.360,00 bis 2.369,99 607,78 153,41 0 0 0 0 2.370,00 bis 2.379,99 614,78 158,41 1,62 0 0 0 2.380,00 bis 2.389,99 621,78 163,41 5,62 0 0 0 2.390,00 bis 2.399,99 628,78 168,41 9,62 0 0 0 2.400,00 bis 2.409,99 635,78 173,41 13,62 0 0 0 2.410,00 bis 2.419,99 642,78 178,41 17,62 0 0 0 2.420,00 bis 2.429,99 649,78 183,41 21,62 0 0 0 2.430,00 bis 2.439,99 656,78 188,41 25,62 0 0 0 2.440,00 bis 2.449,99 663,78 193,41 29,62 0 0 0 2.450,00 bis 2.459,99 670,78 198,41 33,62 0 0 0 2.460,00 bis 2.469,99 677,78 203,41 37,62 0 0 0 2.470,00 bis 2.479,99 684,78 208,41 41,62 0 0 0 2.480,00 bis 2.489,99 691,78 213,41 45,62 0 0 0 2.490,00 bis 2.499,99 698,78 218,41 49,62 0 0 0 2.500,00 bis 2.509,99 705,78 223,41 53,62 0 0 0 2.510,00 bis 2.519,99 712,78 228,41 57,62 0 0 0 2.520,00 bis 2.529,99 719,78 233,41 61,62 0 0 0 2.530,00 bis 2.539,99 726,78 238,41 65,62 0 0 0 2.540,00 bis 2.549,99 733,78 243,41 69,62 0 0 0 2.550,00 bis 2.559,99 740,78 248,41 73,62 0 0 0 2.560,00 bis 2.569,99 747,78 253,41 77,62 0 0 0 2.570,00 bis 2.579,99 754,78 258,41 81,62 0 0 0 2.580,00 bis 2.589,99 761,78 263,41 85,62 0 0 0 2.590,00 bis 2.599,99 768,78 268,41 89,62 0 0 0 2.600,00 bis 2.609,99 775,78 273,41 93,62 0 0 0 2.610,00 bis 2.619,99 782,78 278,41 97,62 0 0 0 2.620,00 bis 2.629,99 789,78 283,41 101,62 0 0 0 2.630,00 bis 2.639,99 796,78 288,41 105,62 0 0 0 2.640,00 bis 2.649,99 803,78 293,41 109,62 0 0 0 2.650,00 bis 2.659,99 810,78 298,41 113,62 0 0 0 2.660,00 bis 2.669,99 817,78 303,41 117,62 0 0 0 2.670,00 bis 2.679,99 824,78 308,41 121,62 0 0 0 2.680,00 bis 2.689,99 831,78 313,41 125,62 0,38 0 0 2.690,00 bis 2.699,99 838,78 318,41 129,62 3,38 0 0 2.700,00 bis 2.709,99 845,78 323,41 133,62 6,38 0 0 2.710,00 bis 2.719,99 852,78 328,41 137,62 9,38 0 0 2.720,00 bis 2.729,99 859,78 333,41 141,62 12,38 0 0 2.730,00 bis 2.739,99 866,78 338,41 145,62 15,38 0 0 2.740,00 bis 2.749,99 873,78 343,41 149,62 18,38 0 0 2.750,00 bis 2.759,99 880,78 348,41 153,62 21,38 0 0 2.760,00 bis 2.769,99 887,78 353,41 157,62 24,38 0 0 2.770,00 bis 2.779,99 894,78 358,41 161,62 27,38 0 0 2.780,00 bis 2.789,99 901,78 363,41 165,62 30,38 0 0 2.790,00 bis 2.799,99 908,78 368,41 169,62 33,38 0 0 2.800,00 bis 2.809,99 915,78 373,41 173,62 36,38 0 0 2.810,00 bis 2.819,99 922,78 378,41 177,62 39,38 0 0 2.820,00 bis 2.829,99 929,78 383,41 181,62 42,38 0 0 2.830,00 bis 2.839,99 936,78 388,41 185,62 45,38 0 0 2.840,00 bis 2.849,99 943,78 393,41 189,62 48,38 0 0 2.850,00 bis 2.859,99 950,78 398,41 193,62 51,38 0 0 2.860,00 bis 2.869,99 957,78 403,41 197,62 54,38 0 0 2.870,00 bis 2.879,99 964,78 408,41 201,62 57,38 0 0 2.880,00 bis 2.889,99 971,78 413,41 205,62 60,38 0 0 2.890,00 bis 2.899,99 978,78 418,41 209,62 63,38 0 0 2.900,00 bis 2.909,99 985,78 423,41 213,62 66,38 0 0 2.910,00 bis 2.919,99 992,78 428,41 217,62 69,38 0 0 2.920,00 bis 2.929,99 999,78 433,41 221,62 72,38 0 0 2.930,00 bis 2.939,99 1006,78 438,41 225,62 75,38 0 0 2.940,00 bis 2.949,99 1013,78 443,41 229,62 78,38 0 0 2.950,00 bis 2.959,99 1020,78 448,41 233,62 81,38 0 0 2.960,00 bis 2.969,99 1027,78 453,41 237,62 84,38 0 0 2.970,00 bis 2.979,99 1034,78 458,41 241,62 87,38 0 0 2.980,00 bis 2.989,99 1041,78 463,41 245,62 90,38 0 0 2.990,00 bis 2.999,99 1048,78 468,41 249,62 93,38 0 0 3.000,00 bis 3.009,99 1055,78 473,41 253,62 96,38 1,7 0 3.010,00 bis 3.019,99 1062,78 478,41 257,62 99,38 3,7 0 3.020,00 bis 3.029,99 1069,78 483,41 261,62 102,38 5,7 0 3.030,00 bis 3.039,99 1076,78 488,41 265,62 105,38 7,7 0 3.040,00 bis 3.049,99 1083,78 493,41 269,62 108,38 9,7 0 3.050,00 bis 3.059,99 1090,78 498,41 273,62 111,38 11,7 0 3.060,00 bis 3.069,99 1097,78 503,41 277,62 114,38 13,7 0 3.070,00 bis 3.079,99 1104,78 508,41 281,62 117,38 15,7 0 3.080,00 bis 3.089,99 1111,78 513,41 285,62 120,38 17,7 0 3.090,00 bis 3.099,99 1118,78 518,41 289,62 123,38 19,7 0 3.100,00 bis 3.109,99 1125,78 523,41 293,62 126,38 21,7 0 3.110,00 bis 3.119,99 1132,78 528,41 297,62 129,38 23,7 0 3.120,00 bis 3.129,99 1139,78 533,41 301,62 132,38 25,7 0 3.130,00 bis 3.139,99 1146,78 538,41 305,62 135,38 27,7 0 3.140,00 bis 3.149,99 1153,78 543,41 309,62 138,38 29,7 0 3.150,00 bis 3.159,99 1160,78 548,41 313,62 141,38 31,7 0 3.160,00 bis 3.169,99 1167,78 553,41 317,62 144,38 33,7 0 3.170,00 bis 3.179,99 1174,78 558,41 321,62 147,38 35,7 0 3.180,00 bis 3.189,99 1181,78 563,41 325,62 150,38 37,7 0 3.190,00 bis 3.199,99 1188,78 568,41 329,62 153,38 39,7 0 3.200,00 bis 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3.539,99 1426,78 738,41 465,62 255,38 107,7 22,57 3.540,00 bis 3.549,99 1433,78 743,41 469,62 258,38 109,7 23,57 3.550,00 bis 3.559,99 1440,78 748,41 473,62 261,38 111,7 24,57 3.560,00 bis 3.569,99 1447,78 753,41 477,62 264,38 113,7 25,57 3.570,00 bis 3.579,99 1454,78 758,41 481,62 267,38 115,7 26,57 3.580,00 bis 3.589,99 1461,78 763,41 485,62 270,38 117,7 27,57 3.590,00 bis 3.599,99 1468,78 768,41 489,62 273,38 119,7 28,57 3.600,00 bis 3.609,99 1475,78 773,41 493,62 276,38 121,7 29,57 3.610,00 bis 3.619,99 1482,78 778,41 497,62 279,38 123,7 30,57 3.620,00 bis 3.629,99 1489,78 783,41 501,62 282,38 125,7 31,57 3.630,00 bis 3.639,99 1496,78 788,41 505,62 285,38 127,7 32,57 3.640,00 bis 3.649,99 1503,78 793,41 509,62 288,38 129,7 33,57 3.650,00 bis 3.659,99 1510,78 798,41 513,62 291,38 131,7 34,57 3.660,00 bis 3.669,99 1517,78 803,41 517,62 294,38 133,7 35,57 3.670,00 bis 3.679,99 1524,78 808,41 521,62 297,38 135,7 36,57 3.680,00 bis 3.689,99 1531,78 813,41 525,62 300,38 137,7 37,57 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169,7 53,57 3.850,00 bis 3.859,99 1650,78 898,41 593,62 351,38 171,7 54,57 3.860,00 bis 3.869,99 1657,78 903,41 597,62 354,38 173,7 55,57 3.870,00 bis 3.879,99 1664,78 908,41 601,62 357,38 175,7 56,57 3.880,00 bis 3.889,99 1671,78 913,41 605,62 360,38 177,7 57,57 3.890,00 bis 3.899,99 1678,78 918,41 609,62 363,38 179,7 58,57 3.900,00 bis 3.909,99 1685,78 923,41 613,62 366,38 181,7 59,57 3.910,00 bis 3.919,99 1692,78 928,41 617,62 369,38 183,7 60,57 3.920,00 bis 3.929,99 1699,78 933,41 621,62 372,38 185,7 61,57 3.930,00 bis 3.939,99 1706,78 938,41 625,62 375,38 187,7 62,57 3.940,00 bis 3.949,99 1713,78 943,41 629,62 378,38 189,7 63,57 3.950,00 bis 3.959,99 1720,78 948,41 633,62 381,38 191,7 64,57 3.960,00 bis 3.969,99 1727,78 953,41 637,62 384,38 193,7 65,57 3.970,00 bis 3.979,99 1734,78 958,41 641,62 387,38 195,7 66,57 3.980,00 bis 3.989,99 1741,78 963,41 645,62 390,38 197,7 67,57 3.990,00 bis 3.999,99 1748,78 968,41 649,62 393,38 199,7 68,57 4.000,00 bis 4.009,99 1755,78 973,41 653,62 396,38 201,7 69,57 4.010,00 bis 4.019,99 1762,78 978,41 657,62 399,38 203,7 70,57 4.020,00 bis 4.029,99 1769,78 983,41 661,62 402,38 205,7 71,57 4.030,00 bis 4.039,99 1776,78 988,41 665,62 405,38 207,7 72,57 4.040,00 bis 4.049,99 1783,78 993,41 669,62 408,38 209,7 73,57 4.050,00 bis 4.059,99 1790,78 998,41 673,62 411,38 211,7 74,57 4.060,00 bis 4.069,99 1797,78 1003,41 677,62 414,38 213,7 75,57 4.070,00 bis 4.079,99 1804,78 1008,41 681,62 417,38 215,7 76,57 4.080,00 bis 4.089,99 1811,78 1013,41 685,62 420,38 217,7 77,57 4.090,00 bis 4.099,99 1818,78 1018,41 689,62 423,38 219,7 78,57 4.100,00 bis 4.109,99 1825,78 1023,41 693,62 426,38 221,7 79,57 4.110,00 bis 4.119,99 1832,78 1028,41 697,62 429,38 223,7 80,57 4.120,00 bis 4.129,99 1839,78 1033,41 701,62 432,38 225,7 81,57 4.130,00 bis 4.139,99 1846,78 1038,41 705,62 435,38 227,7 82,57 4.140,00 bis 4.149,99 1853,78 1043,41 709,62 438,38 229,7 83,57 4.150,00 bis 4.159,99 1860,78 1048,41 713,62 441,38 231,7 84,57 4.160,00 bis 4.169,99 1867,78 1053,41 717,62 444,38 233,7 85,57 4.170,00 bis 4.179,99 1874,78 1058,41 721,62 447,38 235,7 86,57 4.180,00 bis 4.189,99 1881,78 1063,41 725,62 450,38 237,7 87,57 4.190,00 bis 4.199,99 1888,78 1068,41 729,62 453,38 239,7 88,57 4.200,00 bis 4.209,99 1895,78 1073,41 733,62 456,38 241,7 89,57 4.210,00 bis 4.219,99 1902,78 1078,41 737,62 459,38 243,7 90,57 4.220,00 bis 4.229,99 1909,78 1083,41 741,62 462,38 245,7 91,57 4.230,00 bis 4.239,99 1916,78 1088,41 745,62 465,38 247,7 92,57 4.240,00 bis 4.249,99 1923,78 1093,41 749,62 468,38 249,7 93,57 4.250,00 bis 4.259,99 1930,78 1098,41 753,62 471,38 251,7 94,57 4.260,00 bis 4.269,99 1937,78 1103,41 757,62 474,38 253,7 95,57 4.270,00 bis 4.279,99 1944,78 1108,41 761,62 477,38 255,7 96,57 4.280,00 bis 4.289,99 1951,78 1113,41 765,62 480,38 257,7 97,57 4.290,00 bis 4.299,99 1958,78 1118,41 769,62 483,38 259,7 98,57 4.300,00 bis 4.309,99 1965,78 1123,41 773,62 486,38 261,7 99,57 4.310,00 bis 4.319,99 1972,78 1128,41 777,62 489,38 263,7 100,57 4.320,00 bis 4.329,99 1979,78 1133,41 781,62 492,38 265,7 101,57 4.330,00 bis 4.339,99 1986,78 1138,41 785,62 495,38 267,7 102,57 4.340,00 bis 4.349,99 1993,78 1143,41 789,62 498,38 269,7 103,57 4.350,00 bis 4.359,99 2000,78 1148,41 793,62 501,38 271,7 104,57 4.360,00 bis 4.369,99 2007,78 1153,41 797,62 504,38 273,7 105,57 4.370,00 bis 4.379,99 2014,78 1158,41 801,62 507,38 275,7 106,57 4.380,00 bis 4.389,99 2021,78 1163,41 805,62 510,38 277,7 107,57 4.390,00 bis 4.399,99 2028,78 1168,41 809,62 513,38 279,7 108,57 4.400,00 bis 4.409,99 2035,78 1173,41 813,62 516,38 281,7 109,57 4.410,00 bis 4.119,99 2042,78 1178,41 817,62 519,38 283,7 110,57 4.420,00 bis 4.429,99 2049,78 1183,41 821,62 522,38 285,7 111,57 4.430,00 bis 4.439,99 2056,78 1188,41 825,62 525,38 287,7 112,57 4.440,00 bis 4.449,99 2063,78 1193,41 829,62 528,38 289,7 113,57 4.450,00 bis 4.459,99 2070,78 1198,41 833,62 531,38 291,7 114,57 4.460,00 bis 4.469,99 2077,78 1203,41 837,62 534,38 293,7 115,57 4.470,00 bis 4.479,99 2084,78 1208,41 841,62 537,38 295,7 116,57 4.480,00 bis 4.489,99 2091,78 1213,41 845,62 540,38 297,7 117,57 4.490,00 bis 4.499,99 2098,78 1218,41 849,62 543,38 299,7 118,57 4.500,00 bis 4.509,99 2105,78 1223,41 853,62 546,38 301,7 119,57 4.510,00 bis 4.519,99 2112,78 1228,41 857,62 549,38 303,7 120,57 4.520,00 bis 4.529,99 2119,78 1233,41 861,62 552,38 305,7 121,57 4.530,00 bis 4.539,99 2126,78 1238,41 865,62 555,38 307,7 122,57 4.540,00 bis 4.549,99 2133,78 1243,41 869,62 558,38 309,7 123,57 4.550,00 bis 4.559,99 2140,78 1248,41 873,62 561,38 311,7 124,57 4.560,00 bis 4.569,99 2147,78 1253,41 877,62 564,38 313,7 125,57 4.570,00 bis 4.573,10 2154,78 1258,41 881,62 567,38 315,7 126,57 Beträge ab 4.573,10 sind voll pfändbar Seit dem 1. Juli 2024 ist der Pfändungsfreibetrag im Grundwert (Alleinstehende) um 90 Euro gestiegen. Ohne Unterhaltspflichten und sonstigen Freibeträge steigt demnach der Pfändungsfreibetrag auf 1499,99 Euro. Beispiel: Ein alleinstehender Rentner ohne Unterhaltspflichten hat ein Einkommen aus Rentenbezügen in Höhe von 1 790,00 Euro. Ihm werden 208,78 Euro gepfändet. Renten werden wie Einkommen behandelt Wichtig: Renten werden nach geltendem Recht wie Arbeitseinkommen behandelt und sind somit auch pfändbar. Allerdings kann nur der Teil der Rente gepfändet werden, der über der Pfändungsfreigrenze liegt. Der für die Rentenzahlung zuständige Rentenversicherungsträger prüft und setzt den pfändbaren Betrag fest. Wichtig ist, dass der Betroffene nicht zum Bürgergeld bzw. Sozialhilfeempfänger wird. Lesen Sie auch: - Rentenbezug im SGB II – ein Vorteil im Bürgergeld? P-Konto schützt davor, dass die Rente vollständig gepfändet wird Bei einer Kontopfändung können auch Rentenzahlungen sofort in voller Höhe gepfändet werden. Um sich davor zu schützen, kann ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingerichtet werden. Dabei handelt es sich um ein Girokonto mit besonderem Pfändungsschutz, das es Schuldnern ermöglicht, trotz Kontopfändung über den unpfändbaren Teil ihres Einkommens zu verfügen. Rentner sollten sich Hilfe suchen Bei finanziellen Problemen ist es ratsam, rechtzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Schuldnerberatungsstellen bieten Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung von Schuldenproblemen an. Beratungsstellen finden Betroffene in jeder Stadt. Vorsicht ist jedoch bei privaten Schuldnerberatungsfirmen geboten, da diese oft hohe Beratungssummen verlangen. Sie nutzen allerdings die langen Wartezeiten der offiziellen Beratungsstellen aus. Weiteres dazu haben wir hier zusammengetragen.
29. April 2025
Die Digitalisierung des Rentenausweises steht bevor – ein Schritt, den die Bundesregierung als Fortschritt feiert, der jedoch Millionen ältere Menschen in Deutschland vor erhebliche Herausforderungen stellt. Künftig soll der Rentenausweis nicht mehr im klassischen Scheckkartenformat per Post verschickt, sondern ausschließlich digital über das Smartphone bereitgestellt werden. Voraussetzung für den digitalen Rentenausweis Voraussetzung für die Nutzung ist ein internetfähiges Mobilgerät sowie der Zugang zu einer App oder einer Wallet. Für viele Rentnerinnen und Rentner, insbesondere jene ohne regelmäßigen Internetzugang oder Smartphone, bedeutet dies jedoch keine Erleichterung, sondern einen potenziellen Ausschluss von wichtigen Vergünstigungen und Nachweismöglichkeiten. Dieser Schritt ist kein bloßer Vorschlag, sondern ein verbindliches Vorhaben, festgehalten auf Seite 16, Zeilen 497 bis 499 des Koalitionsvertrages der aktuellen Bundesregierung. Der Koalitionsvertrag sieht eine digitale Pflichtlösung vor Im Koalitionsvertrag heißt es ausdrücklich, dass Rentenausweise ebenso wie Schwerbehindertenausweise künftig „digital und sicher“ verfügbar gemacht werden sollen. Die Formulierung deutet auf eine flächendeckende Einführung ohne Wahlmöglichkeit hin. Bislang diente der eingeschweißte Rentenausweis mit Angaben wie Name, Geburtsdatum und Rentenversicherungsnummer als offizielles Dokument zur Legitimation gegenüber Behörden, Verkehrsunternehmen oder kulturellen Einrichtungen. Mit der Umstellung auf eine ausschließlich digitale Lösung entfällt diese physische Nachweismöglichkeit. Das neue System setzt zwingend voraus, dass Rentner jederzeit Zugriff auf ihr Smartphone sowie eine stabile Internetverbindung haben, um sich im Alltag ausweisen zu können. Technische Hürden: Digitalisierung ignoriert die Lebensrealität vieler Rentner Die Pläne der Bundesregierung verkennen die Lebensrealität vieler älterer Menschen. Die Nutzung eines Smartphones und die Verfügbarkeit einer stabilen Internetverbindung sind nicht flächendeckend gegeben. Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass 2,8 Millionen Menschen in Deutschland auf Internetnutzung verzichten, sei es aus Mangel an Zugang oder aus bewusster Entscheidung. Besonders betroffen ist die Altersgruppe zwischen 65 und 74 Jahren, von der 12 Prozent zu den sogenannten „Offlinern“ gehören. Diese rund 336.000 Menschen haben Anspruch auf einen Rentenausweis, könnten ihn nach der geplanten Umstellung jedoch praktisch nicht mehr nutzen. Eine digitale Lösung ohne physische Alternative schließt diese Gruppe effektiv von einem wichtigen gesellschaftlichen Recht aus. Das betrifft nicht nur die Möglichkeit, Rentennachweise bei Behörden zu erbringen, sondern auch den Zugang zu Vergünstigungen in öffentlichen Verkehrsmitteln oder kulturellen Einrichtungen. Lesen Sie auch: Rente: Der neue Rentenausweis ist Bares wert – Dr. Utz Anhalt erklärt wie 45 Jahre gearbeitet und trotzdem keine Rente Parallelen zur elektronischen Patientenakte Die Digitalisierung des Rentenausweises weist deutliche Parallelen zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) auf. Auch bei der ePA verfolgte die Bundesregierung das Ziel, Verwaltungsprozesse zu optimieren und den Zugang zu wichtigen Dokumenten zu erleichtern. Doch das Verfahren stieß auf erhebliche Ablehnung, insbesondere wegen des Opt-out-Systems, bei dem Nutzer automatisch eingebunden werden, sofern sie nicht aktiv widersprechen. Die steigende Zahl an Widersprüchen gegen die ePA zeigt deutlich, dass viele Bürger nicht bereit sind, eine umfassende Digitalisierung ohne ausdrückliche Zustimmung hinzunehmen. Sollte beim digitalen Rentenausweis ein ähnliches Verfahren Anwendung finden, dürfte mit einer ähnlich ablehnenden Reaktion zu rechnen sein. Fehlen von Wahlfreiheit gefährdet gesellschaftliche Teilhabe Eine verpflichtende Digitalisierung des Rentenausweises ohne analoge Alternative läuft Gefahr, große Teile der Bevölkerung zu benachteiligen. Menschen, die kein Smartphone besitzen, keine Internetverbindung haben oder aus Sicherheitsbedenken keine Apps nutzen möchten, würden faktisch ausgeschlossen. Die Einführung des digitalen Rentenausweises müsste zwingend eine Wahlmöglichkeit beinhalten. Nur wenn Bürger entscheiden können, ob sie die digitale oder eine physische Variante nutzen möchten, bleibt gesellschaftliche Teilhabe gewahrt. Eine parallele Ausstellung eines klassischen Rentenausweises auf Papier oder im Scheckkartenformat wäre eine notwendige Ergänzung, um niemanden auszugrenzen. Datenschutzbedenken bleiben ungelöst Auch der Schutz personenbezogener Daten ist im aktuellen Konzept nicht abschließend geklärt. Der digitale Rentenausweis enthält sensible Informationen wie Name, Geburtsdatum und Rentenversicherungsnummer. Werden diese Daten auf mobilen Endgeräten gespeichert, entstehen neue Sicherheitsrisiken. Der Verlust eines Smartphones oder unzureichende Sicherung der Apps könnten dazu führen, dass persönliche Daten in die falschen Hände geraten. Die Bundesregierung hat bislang keine umfassenden Maßnahmen vorgestellt, wie Datenschutz und Datensicherheit konkret gewährleistet werden sollen. Ohne eine klare und transparente Kommunikation zu diesen Themen dürfte sich das Vertrauen vieler potenzieller Nutzer weiter verringern.
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Selbstverständnis
Von der Arbeitsmarktreform sind Millionen von Menschen betroffen. Vieles ist im SGB II unklar und auf die individuellen Bedarfe des Einzelnen zu pauschal ausgelegt. Laut einiger Erhebungen, sollen nur rund 50 Prozent aller Bescheide der Jobcenter mindestens teilweise falsch und rechtswidrig sein. Das bedeutet für die Menschen oft tatsächliche Beschneidungen in Grundrechten und Ansprüchen.
Diese Plattform will daher denen eine Stimme geben, die kein Gehör finden, weil sie keine gesellschaftliche Lobby besitzen. Bezieher von Bürgergeld (ehemals Hartz IV) werden nicht selten als "dumm" oder "faul" abgestempelt. Es reicht nicht, dass Leistungsberechtigte mit den täglichen Einschränkungen zu kämpfen haben, es sind auch die täglichen Anfeindungen in den Jobcentern, in der Schule, in der Familie oder auf der Straße. Neben aktuellen Informationen zur Rechtssprechung konzentrieren wir uns auch auf Einzelfälle, die zum Teil skandalös sind. Wir decken auf und helfen damit den Betroffenen. Denn wenn eine Öffentlichkeit hergestellt wurde, müssen die Jobcenter agieren. Sie bekommen dadurch Druck. Lesen Sie mehr darüber in unserem redaktionellem Leitfaden!