Wenn das Krankengeld endet, geraten viele Menschen in Unsicherheit. Was passiert nach den maximal 78 Wochen? Welche Optionen bleiben? Wer sich rechtzeitig informiert und vorbereitet, kann finanzielle Engpässe vermeiden. Dieser Artikel bietet eine strukturierte Übersicht über alle relevanten Schritte und Entscheidungsmöglichkeiten nach dem Auslaufen des Krankengeldes im Jahr 2025.
Krankengeld: Wie lange wird es gezahlt?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Krankengeld maximal 78 Wochen – gerechnet innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraums. Diese sogenannte Blockfrist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, auch wenn in den ersten sechs Wochen noch der Arbeitgeber den Lohn weiterzahlt. Somit erhalten die meisten Versicherten effektiv bis zu 72 Wochen Krankengeld.
Betroffene werden vor dem Ende des Anspruchs von der Kasse schriftlich informiert. Dieses Schreiben enthält das konkrete Auslaufdatum – eine zentrale Information, um rechtzeitig neue Anträge vorzubereiten.
Tritt nach der Aussteuerung eine neue, unabhängige Erkrankung auf, kann unter bestimmten Bedingungen ein neuer Anspruch entstehen. Voraussetzung: Zwischen den Diagnosen muss eine vollständige Genesung medizinisch dokumentiert sein.
Nach dem Krankengeld: Welche Alternativen bleiben?
Der Weg nach dem Krankengeld hängt stark vom individuellen Gesundheitszustand und dem beruflichen Status ab. Grundsätzlich existieren fünf Alternativen:
1. Arbeitslosengeld I (ALG I)
Wer arbeitsfähig wäre, aber keinen Job hat, kann ALG I beantragen. Voraussetzung ist, dass innerhalb der letzten 30 Monate mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet wurde. Die Antragstellung erfolgt bei der Bundesagentur für Arbeit.
2. Nahtlosigkeitsregelung (§145 SGB III)
Diese Sonderregel greift, wenn eine Erwerbsfähigkeit nicht ausgeschlossen, aber auch nicht mehr vollständig gegeben ist – und ein Rentenbescheid noch aussteht. Das bedeutet: Auch ohne aktuelle Arbeitsfähigkeit kann vorübergehend ALG I gezahlt werden. Die Einschätzung erfolgt durch den Ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur. Wichtig: Parallel muss eine Reha bei der Rentenversicherung beantragt werden.
3. Arbeitslosengeld trotz bestehender Beschäftigung
Wer noch beim Arbeitgeber gemeldet ist, aber wegen Krankheit nicht arbeiten kann, fällt in eine Grauzone. Wird die Nahtlosigkeitsregelung abgelehnt, kann auch in diesem Fall ALG I gezahlt werden – jedoch nur, wenn der oder die Betroffene dem Arbeitsmarkt formal zur Verfügung steht.
4. Erwerbsminderungsrente
Ist eine Rückkehr in den Beruf dauerhaft ausgeschlossen, kann ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dann, ob eine teilweise oder vollständige Erwerbsminderung vorliegt – etwa aufgrund psychischer oder chronischer Erkrankungen. Die Höhe der Rente richtet sich nach dem bisherigen Einkommen und den geleisteten Rentenbeiträgen.
5. Bürgergeld
Falls keine andere Leistung greift und weder Einkommen noch Vermögen vorhanden ist, bietet das Bürgergeld eine letzte Auffanglinie. Es deckt den Lebensunterhalt über das Jobcenter ab. Auch hier gilt: Anträge müssen rechtzeitig gestellt werden, da es zu Bearbeitungszeiten kommen kann.
Was gilt beim Arbeitslosengeld, wenn Sie noch krank sind?
In bestimmten Fällen haben auch weiterhin Erkrankte Anspruch auf Arbeitslosengeld – über die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung. Entscheidend sind dabei drei Punkte:
- Ein medizinisches Gutachten bescheinigt, dass innerhalb von sechs Monaten keine Rückkehr ins Berufsleben zu erwarten ist.
- Es existiert noch kein finaler Bescheid zur Erwerbsminderungsrente.
- Der Antrag bei der Agentur für Arbeit wurde fristgerecht gestellt.
Außerdem fordern die Behörden in der Regel die Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme. Diese muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden, selbst wenn kürzlich bereits eine Reha stattgefunden hat.
Reha als Wendepunkt – nicht nur Pflicht, sondern Chance
Viele empfinden den Druck zur Reha als Zwang. Doch oft stellt sie einen entscheidenden Wendepunkt dar. Zwei Reha-Formen sind relevant:
Medizinische Rehabilitation: Ziel ist es, gesundheitliche Einschränkungen zu mindern und die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Die Maßnahme wird in der Regel durch die Krankenkasse oder Rentenversicherung angestoßen.
Berufliche Rehabilitation: Wenn der alte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, kommen Umschulungen oder Weiterbildungen in Betracht. Zuständig sind je nach Situation Rentenversicherung, Jobcenter oder Arbeitsagentur.
Die frühzeitige Bereitschaft zur Reha kann sich finanziell und gesundheitlich auszahlen – nicht zuletzt, weil die Deutsche Rentenversicherung Reha vor Rente stellt.
Finanzielle Sicherheit: Was Sie konkret tun können
Sobald das Krankengeldende absehbar ist, sollten konkrete Schritte eingeleitet werden, um finanzielle Lücken zu vermeiden:
Frühzeitig beraten lassen
Die Beratungsqualität in Behörden ist oft unzureichend. Holen Sie sich Unterstützung bei unabhängigen Sozialberatungsstellen – etwa dem Sozialverband Deutschland (SoVD) oder VdK. Diese helfen bei der Antragstellung und vertreten Ihre Interessen im Zweifel auch rechtlich.
Relevante Anträge rechtzeitig einreichen
Viele Leistungen gelten nicht rückwirkend. Wer zu spät reagiert, riskiert Versorgungslücken. Planen Sie idealerweise mindestens drei Monate vor Ende des Krankengeldes.
Private Absicherungen prüfen
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen. Oft besteht ein Leistungsanspruch bereits ab einer 50-prozentigen Minderung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auch betriebliche Zusatzversicherungen können relevant sein – sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber.
Checkliste: Was jetzt zu tun ist
- Datum des Krankengeldendes prüfen (Bescheid der Krankenkasse)
- Beratungstermin bei Sozialverband oder Agentur für Arbeit vereinbaren
- Reha-Antrag vorbereiten (ggf. mit ärztlicher Unterstützung)
- Erwerbsminderungsrente oder ALG I beantragen (je nach Situation)
- Alternative Einkommensquellen (Versicherungen, Bürgergeld) abklären
- Alle Dokumente und Anträge systematisch dokumentieren