Wohngeld-Falle beim Wohnungswechsel: Selbst im gleichen Haus droht Rückzahlung

Lesedauer 3 Minuten

Wer Wohngeld bezieht, sollte bei einem Wohnungswechsel extrem vorsichtig sein. Denn selbst ein Umzug innerhalb desselben Hauses kann dazu führen, dass die alte Wohngeldbewilligung wegfällt und bereits gezahltes Geld zurückverlangt wird.

Genau das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in einem Fall aus Dresden klargestellt. Eine Mutter musste Wohngeld zurückzahlen, weil sie mit ihren Kindern in eine andere Wohnung desselben Hauses umzog und dies der Behörde nicht rechtzeitig mitteilte (Az. 17 A 273/14).

Gleiche Adresse schützt nicht vor Rückforderung

Viele Betroffene würden wohl annehmen, dass sich beim Wohngeld nichts Grundlegendes ändert, wenn nur innerhalb des Hauses umgezogen wird. Schließlich bleiben Hausnummer und Vermieter oft gleich. Genau diese Annahme ist aber gefährlich.

Im entschiedenen Fall wohnte die Familie zunächst in einer Wohnung im Erdgeschoss und zog später in eine andere Wohnung im Dachgeschoss desselben Hauses. Die Wohngeldstelle erfuhr davon erst später. Für mehrere Monate verlangte die Behörde deshalb bereits gezahltes Wohngeld zurück.

Wohngeld gilt immer nur für eine konkrete Wohnung

Der zentrale Punkt der Entscheidung ist klar: Wohngeld wird nicht pauschal für ein Haus oder eine Adresse bewilligt, sondern immer nur für ganz bestimmten Wohnraum.

Wird genau diese Wohnung nicht mehr von den maßgeblichen Haushaltsmitgliedern genutzt, wird die bisherige Bewilligung unwirksam. Es reicht also nicht aus, dass man weiterhin im selben Gebäude lebt. Rechtlich zählt, ob noch genau die Wohnung bewohnt wird, für die Wohngeld bewilligt wurde.

Deshalb musste das Geld zurückgezahlt werden

Das Gericht stellte fest, dass die alte Wohngeldbewilligung ab dem Auszug aus der ursprünglichen Wohnung nicht mehr wirksam war. Damit war das danach gezahlte Wohngeld ohne Rechtsgrund ausgezahlt worden.

Die Behörde durfte das Geld deshalb zurückfordern.

Besonders wichtig: Das Gericht hielt der Mutter auch vor, ihre Mitteilungspflicht grob fahrlässig verletzt zu haben. Nach Ansicht des Gerichts war klar genug darauf hingewiesen worden, dass ein Umzug unverzüglich mitgeteilt werden muss. Das gilt eben auch dann, wenn der Umzug nur innerhalb desselben Hauses stattfindet.

Der Einwand der Betroffenen half nicht

Die Klägerin hatte argumentiert, es habe sich kaum etwas geändert. Die Adresse sei gleich geblieben, der Vermieter ebenfalls, und bei rechtzeitiger Mitteilung hätte sie für die neue Wohnung vermutlich sogar wieder Wohngeld erhalten.

Das half ihr aber nicht.

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Denn das Gericht machte deutlich: Selbst wenn für die neue Wohnung ein neuer Anspruch bestanden hätte, ändert das nichts daran, dass die alte Bewilligung mit dem Auszug aus der bisherigen Wohnung weggefallen war. Für die neue Wohnung hätte rechtzeitig neu entschieden werden müssen.

Was Betroffene jetzt unbedingt beachten sollten

Das Urteil ist eine klare Warnung. Beim Wohngeld kommt es auf die konkrete Wohnung an. Wer umzieht, muss das der Wohngeldstelle sofort mitteilen. Das gilt nicht nur bei einem Umzug in eine andere Straße, sondern auch bei einem Wohnungswechsel im selben Haus.

Wer das nicht macht, riskiert eine Rückforderung über Monate hinweg.

Häufige Fragen zum Urteil

Verfällt Wohngeld schon bei einem Umzug im selben Haus?
Ja. Wenn die konkret bewilligte Wohnung nicht mehr genutzt wird, fällt die alte Bewilligung weg.

Spielt es keine Rolle, dass die Adresse gleich bleibt?
Nein. Entscheidend ist nicht die Hausnummer, sondern die konkrete Wohnung.

Muss ein hausinterner Umzug gemeldet werden?
Ja, unbedingt. Genau das war hier der entscheidende Punkt.

Kann die Behörde bereits gezahltes Wohngeld zurückfordern?
Ja. Wenn die alte Bewilligung unwirksam geworden ist, kann zu viel gezahltes Wohngeld zurückverlangt werden.

Hilft es, wenn für die neue Wohnung ebenfalls Wohngeld möglich gewesen wäre?
Nein. Das schützt nicht vor der Rückforderung. Für die neue Wohnung muss die Behörde gesondert prüfen.

Fazit

Das Urteil zeigt, wie streng das Wohngeldrecht beim Thema Wohnungswechsel ist. Wohngeld hängt an der konkret bewilligten Wohnung. Wird diese nicht mehr genutzt, ist die alte Bewilligung weg – selbst bei einem Umzug im selben Haus.

Für Betroffene heißt das: Jede Änderung beim Wohnraum sofort melden. Sonst kann aus laufendem Wohngeld schnell eine teure Rückforderung werden.