Wer den Bürgergeld Antrag blind unterschreibt handelt grob fahrlässig

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Das blinde Unterschreiben eines von einer dritten Person ausgefüllten Bürgergeld Antrags ohne vorherige Prüfung der Richtigkeit der gemachten Angaben stellt eine besonders schwere Sorgfaltspflichtverletzung und somit ein grob fahrlässiges Handeln des Antragstellers dar ( so aktuell das LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. Juli 2025 – L 13 AS 152/23 -).

Fehlende Deutschkenntnisse ändern daran nichts, außer das vielleicht kein Vorsatz vorliegt

Denn die Darstellung der Kläger, die Anträge seien wegen fehlender eigener Deutschkenntnisse von der Tochter ausgefüllt worden und sie hätten darauf vertraut, dass alles seine Richtigkeit habe, würde – als wahr unterstellt – allenfalls Vorsatz ausschließen.

Wenn die Kläger die Leistungsanträge tatsächlich “blind” unterschrieben haben, würden sie jedenfalls grob fahrlässig gehandelt haben.

Grob fahrlässig i. S. des § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3, Halbs. 2 SGB X handelt, wer schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (BSG, Urteil vom 19. Dezember 2024 – B 5 R 14/23 R – ).

Das – blinde – Unterschreiben eines von einer dritten Person ausgefüllten Antrags ohne vorherige Prüfung der Richtigkeit der gemachten Angaben stellt zweifellos eine besonders schwere Sorgfaltspflichtverletzung und somit ein grob fahrlässiges Handeln dar ( so im Ergebnis auch BSG, Urteil vom 8. Dezember 2022 – B 7/14 AS 11/21 R – ).

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Das Gericht betonte, dass Anhaltspunkte dafür, dass die Kläger aufgrund einer Einschränkung ihrer persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit nicht in der Lage waren, die Tragweite ihres Handelns zu überblicken, nicht vor liegen.

Anmerkung und Hinweis vom Experten für Bürgergeld Detlef Brock

1. Bürgergeld Bezieher mit ausländischen Wurzeln sind gehalten, sich durch die Hinzuziehung einer für die Übersetzung der Antragsformulare ausreichend sprachkundigen Person und unter Inanspruchnahme der die Behörde treffenden Aufklärungs- und Beratungsverpflichtung (§§ 13, 14 SGB I hinreichende Klarheit über deren Inhalt zu verschaffen.

2. Wenn sie aufgrund fehlender Sprachkenntnisse den Leistungsantrag im Hinblick auf entscheidungserhebliche Angaben “blind” unterschreiben, entschuldigt sie dies nicht (ständige BSG Rechtsprechung, wie zum Beispiel BSG vom 1.7.2010 – B 13 R 77/09 R – und zum Bürgergeld: BSG vom 08.12.2022 – B 7/14 AS 11/21 R – ).

Hinweis für Ausländer, welche Bürgergeld beantragen wollen ab 2026

Bisher bot die deutsche Arbeitsagentur Informationen zum Bürgergeld in verschiedenen Sprachen an. Das soll bald vorbei sein.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will künftig keine Merkblätter für das Bürgergeld in Fremdsprachen anbieten. Künftig soll die “Kurzinformation zum Bürgergeld” nur noch in deutscher und leichter Sprache angeboten werden, teilte eine Sprecherin der BA der “Bild” mit.