Wenn Sie wegen einer stationรคren Reha-Behandlung auf eine Haushaltshilfe angewiesen sind, weil sie Ihren Haushalt in dieser Zeit nicht weiterfรผhren kรถnnen, dann muss die Rentenversicherung die Kosten รผbernehmen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht. (L 2 R 360/18)
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Vater muss in die Reha, die Mutter ist schwanger
Der Betroffene, ein Rentenversicherter aus Darmstadt, hatte die Zusage zur einer stationรคren Rehabilitationsmaรnahme. Die Geburt seines dritten Kindes stand bevor. Die Ehefrau arbeitete in Teilzeit und betreute auรerdem die beiden Kinder im Alter von vier und acht Jahren.
Antrag auf Haushaltshilfe, weil Vater sonst die Hausarbeit รผbernimmt
Der Versicherte beantragte bei der Rentenkasse die รbernahme der Kosten einer Haushaltshilfe. Er begrรผndete dies damit, dass er gewรถhnlich einkaufte, kochte und putzte.
Am gleichen Tag, an dem er den Antrag stellte, beauftragte er eine Firma damit, wรคhrend der fรผnf Wochen der Reha jeweils an drei bis vier Tagen die Woche drei Stunden Hausarbeit zu leisten.
Rentenversicherung lehnt Kostenerstattung ab
Die Rentenversicherung lehnte die Kostenรผbernahme ab. Sie argumentierte, dass die Ehefrau den Haushalt fรผhren kรถnne.
Wenn dies nicht mรถglich sei, kรถnne die Krankenversicherung zur Kostenรผbernahme einspringen. Zudem habe der Betroffene den Beschaffungsweg nicht eingehalten. So habe er den Vertrag mit der Firma abgeschlossen, ohne die Entscheidung der Versicherung abzuwarten.
Es geht bis vor das Landessozialgericht
Einen Widerspruch des Betroffenen wies die Rentenversicherung zurรผck, und dieser klagte vor dem Sozialgericht, um seinen Anspruch durchzusetzen. Schlieรlich ging der Fall in die Berufung vor das Landessozialgericht.
Die Rentenversicherung muss zahlen
Die Richter am Landessozialgericht waren von den Argumenten der Rentenversicherung nicht รผberzeugt. Zuerst einmal sei der Ehefrau die vollstรคndige und alleinige Weiterfรผhrung des Hauhalts nicht zumutbar gewesen. Sie sei schwanger, teilzeitbeschรคftigt, habe zwei kleine Kinder zu betreuen und kรถnne lediglich leichte Haushaltstรคtigkeiten verrichten.
Keine eigenen Krรคfte der Rentenversicherung
Die Rentenversicherung stelle keine eigenen Arbeitskrรคfte, die diese Tรคtigkeit รผbernehmen kรถnnten. Deshalb mรผsse die Versicherung bei รbernahmen von Haushaltshilfe stets Kostenerstattung fรผr eine vom Betroffenen selbst beschaffte Ersatzkraft leisten.
Beschaffungsweg spielt in diesem Fall keine Rolle
Die Richter negierten auch, dass der Betroffene die Entscheidung der Rentenversicherung hรคtte abwarten mรผssen, bevor er die Haushaltshilfe beauftragte. Die Reha hรคtte erstens nicht abgewendet werden kรถnnen, und zweitens sei es sinnvoll gewesen, sie noch vor Geburt des dritten Kindes durchzufรผhren.
Wann muss die Rentenversicherung die Kosten รผbernehmen?
Das Gericht erklรคrte auch grundsรคtzlich, wann die Rentenversicherung Haushaltshilfe wรคhrend einer Reha bezahlen muss. Dies gelte, wenn eine andere im Haushalt lebenden Person den Haushalt nicht weiterfรผhren kรถnne und wenn ein Kind im Haushalt das zwรถlfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Beides war hier der Fall. Das gelte auch, wenn sich Eheleute gewรถhnlich die Hausarbeit teilten.
Das Landessozialgericht verurteilte die Rentenversicherung dazu, die angefallenen Kosten in Hรถhe von circa 2.000 Euro zu erstatten.