BGH: Familiengerichte dürfen Ordnungsgeld verhängen
Deutsche Familiengerichte können nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) leichter Umgangsrechtsverstöße von im Ausland getrennt lebenden Müttern oder Vätern ahnden. Wie die Karlsruher Richter entschieden, dürfen deutsche Gerichte Ordnungsgelder gegen den im Ausland lebenden Elternteil verhängen, wenn dieser gegen rechtmäßige Umgangsregeln verstößt (Az.: XII ZB 311/19). Die Gerichte seien zumindest dann international zuständig, wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Konkret ging es um nicht verheiratete, getrennt lebende Eltern eines 2016 geborenen Sohnes. Die Mutter zog mit dem Kind 2018 nach Irland. Das Amtsgericht Freiburg verpflichtete sie zu Umgangsregelungen zwischen Vater und Sohn.
Danach sollte die Frau sicherstellen, dass Vater und Sohn sich einmal wöchentlich eine halbe Stunde per Skype-Videotelefonie oder auf andere vergleichbare Weise unterhalten können. Zusätzlich sollte die Mutter innerhalb eines Monats dem Gericht mitteilen, wo, wie und wann ein persönlicher begleiteter Umgang zwischen Vater und Sohn möglich ist. Bei einem Verstoß gegen diese Auflagen drohte das Gericht die Verhängung eines Ordnungsgeldes oder von Ordnungshaft an.
Die Frau kam den Auflagen zum Umgang mit dem Kind jedoch nicht nach. Nach ersten unregelmäßigen Skype-Kontakten zwischen Kind und dem Vater wurden diese ab 2019 sogar ganz eingestellt.
Der Vater beantragte daraufhin die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen seine Ex-Partnerin.
Diese hielt die deutschen Gerichte gar nicht für zuständig. Schließlich lebe der Sohn in Irland und nicht in Deutschland.
Doch der BGH gab in seinem Beschluss vom 27. November 2019 dem Vater recht. Sei das Kind wie im vorliegenden Fall Deutscher, könnten auch deutsche Gerichte Ordnungs- und Zwangsmittel zur Vollstreckung von Umgangstiteln verhängen, die im Ausland dann durchgesetzt werden müssen. Dies stehe auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. fle
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors