Kein Kurzarbeitergeld – Arbeitgeber muss zahlen

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Fรผr den Anspruch auf Kurzarbeitergeld und die Erstattung pauschalierter Sozialversicherungsbeitrรคge muss der Antrag rechtzeitig bei der Bundesagentur fรผr Arbeit zugegangen sein. Geht der Antrag auf dem Postweg verloren, trรคgt der Arbeitgeber das Risiko und kann dann keine Leistungen beanspruchen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Wรผrttemberg in Stuttgart in einem kรผrzlich verรถffentlichten Urteil (Az.: L 3 AL 1175/21).

Antrag auf Kurzarbeit ging verloren

Der Klรคger, ein Betreiber eines Landgasthofes und Hotels aus dem Raum Pforzheim, musste wegen der Corona-Pandemie den Betrieb weitgehend schlieรŸen. Wegen des Arbeitsausfalls hatte der Gastwirt fรผr seine neun Beschรคftigten bei der Bundesagentur fรผr Arbeit (BA) nach eigenen Angaben bereits im Mรคrz 2020 Kurzarbeitergeld und die Erstattung pauschalierter Sozialversicherungsbeitrรคge beantragt.

Als bei einem Telefonat mit der BA Ende April der Sachbearbeiter darauf hinwies, dass noch kein Kurzarbeitergeldantrag vorliege, versandte die vom Arbeitgeber beauftragte Steuerberatungskanzlei im Mai den Antrag noch einmal per E-Mail an die Behรถrde.

Als Antragsdatum war der 19. Mรคrz 2020 angegeben. Die Behรถrde bewilligte dem Gastwirt jedoch erst ab Mai 2020 das Kurzarbeitergeld und die Erstattung der Sozialversicherungsbeitrรคge. MaรŸgeblich sei, in welchem Kalendermonat der schriftliche Antrag eingegangen sei.

Der Gasthofbetreiber meinte, dass im auch fรผr Mรคrz und April 2020 das Kurzarbeitergeld zustehe, welches er den Beschรคftigten dann auszahlt. Er verwies darauf, dass der Antrag wohl auf dem Postweg verloren gegangen ist.

LSG Stuttgart: Arbeitgeber trรคgt Risiko fรผr rechtzeitigen Versand

Das LSG wies den Gastwirt jedoch ab. Er habe fรผr die Monate Mรคrz und April 2020 keinen Anspruch auf die begehrten Leistungen.

Nach dem Gesetz stehe ihm das Kurzarbeitergeld und die pauschalierte Erstattung der Sozialversicherungsbeitrรคge erst ab dem Kalendermonat zu, in dem der schriftliche Antrag bei der BA eingegangen ist.

Erst schriftlicher Antragseingang, dann Kurzarbeitergeld

Dies sei hier im Mai 2020 erfolgt. Komme ein Antrag wegen langer Postlaufzeiten zu spรคt ein oder gehe auf dem Postweg ganz verloren, trage das Risiko der Arbeitgeber. Rรผckwirkend stehe dem Arbeitgeber kein Anspruch zu.

Unschรคdlich sei es, dass der Antrag dann als pdf-Datei per E-Mail erfolgte. Denn die BA habe diese Mรถglichkeit angesichts der Vielzahl an Antrรคgen ausdrรผcklich vorgesehen. fle/mwo