Hartz IV: Sozialgericht kassiert unzulässige Methodik für Berechnung der Kaltmieten

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Hartz IV Bezieher erstritten höhere Mietobergrenzen

Gleich vier Hartz IV Bezieher sind gegen die Mietkürzungen gegen die Jobcenter Solingen und Remscheid vor´s Sozialgericht Düsseldorf gezogen. Sie beklagten die zu niedrig angesetzten Mietobergrenzen. Wie sich nun zeigte, mit Erfolg. Die Richter bestätigten die zum Teil unzulässigen Mietobergrenzen.

Unzulässige Mietobergrenzen

Wer klagt kann gewinnen. Das zeig´e ein aktuelles Urteil zu den Klagen AZ: S 29 AS 4533/17 zu Kaarst (Rhein-Kreis Neuss), AZ: S Az: 29 AS 1037/18 zu Neuss (Rhein-Kreis Neuss), Az: S 29 AS 3925/16 zu Remscheid sowie AZ: S 29 AS 3566/16. Die in Solingen und Remscheid berechneten angemessenen Kosten der Unterkunft für Hartz IV Bezieher sind zum Teil unzulässig. Vor allem die Methoden zur Herleitung der maximalen Kaltmiete wurden von Seiten des Gerichts kritisiert.

Vor Gericht gezogen waren ein 4-Personenhaushalt aus Solingen sowie eine Einzelperson aus Remscheid. Dem Hartz IV Bezieher aus Remscheid wurden seitens des Jobcenters 335,50 EUR für die Kaltmiete bewilligt. Seitens des Gerichts wurden dem Remscheider nun 429 EUR zugestanden. Eine deutliche Erhöhung.

Der Soliner Bedarfsgemeinschaft wurden 578,55 EUR seitens des Leistungsträgers bewilligt. Doch als Angemessen gelten laut Gericht 803 EUR.

Kommune berechnete nicht den gesamten Mietmarkt

Das Gericht monierte, dass bei der Herleitung der Angemessenheit nicht der gesamte Wohnungsmarkt bemessen wurde, sondern lediglich die unteren Mietpreise des Niedrigsegmentes berücksichtigt wurden. Hierdurch wurde der Wohnungsmarkt und vor allem die Lage der Kläger nicht im ausreichenden Maße berücksichtigt.

Seitens der oppositionellen Politik wurde das Urteil begrüßt. Für Frank Knoche (Grüne) war das Urteil keine Überraschung. “Zwar hat sich die Situation der Mieter in den letzten Jahren verbessert”, so der Sozialpoliiker, allerdings habe sich die Lage “in der Klingenstadt wieder verschärft”. Wohnungsberechtigungsscheine reichten nicht mehr aus, um günstige Wohnungen zu finden. „Darum haben wir in der vergangenen Sitzung des Sozialausschusses eine diesbezügliche Anfrage gestellt. Diese wurde allerdings noch nicht beantwortet.“

Jobcenter will in Berufung gehen

Ein Ägernis ist das Urteil für das Jobcenter. Der Solinger Jobcenterchef Mike Häusgen sagte gegenüber dem Solinger Tageblatt, dass man in Berufung gehen wolle. Zunächst wurden 40 Verfahren “ruhend gestellt”, bis ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist. Die 40 Bedarfsgemeinschaften begehren ebenfalls zum Teil deutlich höhere Mieten.

Urteil mit bundesweiter Bedeutung

Das Urteil könnte auch Bundesweit für Aufsehen erregen. Schließlich bedienen sich dieser bzw. ähnlicher Methodiken zahlreiche andere Städte und Kommunen. Die Herleitung der nur unteren Segmente führt zu einer Verzehrung der tatsächlich üblichen Mieten. Die Kommunen wollen so die Ausgaben für die Unterkunftskosten deckeln, um Ausgaben zu sparen. Die Betroffenen müssen bei zu hohen Mieten entweder in eine kostengünstigere Wohnung zwangsumziehen oder die Differenz aus den Regelsätzen begleichen.

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