Hartz IV: Mit dem Knappsten auskommen

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Betroffene von Hartz IV sind gezwungen mit dem Knappsten auszukommen. Die Regelsätze, die das Existenzminimum sichern sollen, sind mehr als dürftig. Zusätzliche Bedarfe werden häufig nicht bewilligt, wie zwei neue Urteile zeigen.

Kinder in Hartz IV brauchen keinen Schreibtisch

Kinder von Hartz IV-Familien leiden besonders stark unter dem knappen Finanzrahmen, mit dem ihre Eltern auskommen müssen. Die Regelsätze sehen deutlich weniger Mittel vor, als Familien durchschnittlich für ihre Kinder ausgeben. Besonders Kinder von Alleinerziehenden sind stark von Armut betroffen. So leidet die Chancengleichheit der Kinder in sozialen, kulturellen und Bildungsaspekten deutlich.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat nun geurteilt, dass Grundschulkinder in Hartz IV keinen Anspruch auf einen Schreibtisch haben, um ihre Hausaufgaben zu erledigen und zu lernen (Az.: L 7 AS 587/21 NZB). Stattdessen sei es zumutbar, dass die Kinder am Wohnzimmer- oder Esstisch lernen. Das Sozialgericht Berlin hatte 2012 einen Anspruch auf einen Schülerschreibtisch ausschließlich für Einzelfälle bejaht, in denen es in der Wohnung keinen anderen Platz gäbe (Az.: S 174 AS 28285/11).

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Hartz IV-Bezieher können auch mit der Hand abwaschen

Ein Geschirrspühler spart viel Zeit. Geschirr eingeräumt und fertig. Nicht aber für Betroffene von Hartz IV. Das Sächsische Landessozialgericht hat geurteilt, dass ein Sonderbedarf bei der Wohnungserstausstattung für eine Geschirrspülmaschine nicht grundsätzlich besteht (Az.: L 3 AS 241/21 B ER).

Stattdessen könne dieser nur geltend gemacht werden, wenn keiner der Haushaltsangehörigen in der Lage sei, den Haushalt in gebotener Weise zu führen. Nur wenn die Spülmaschine zu einer erheblich Erleichterung führen würde, kommt eine Übernahme druch das Jobcenter in Frage.

Bild: kerkezz / AdobeStock

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